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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-03-08
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1842
- Sprache
- Deutsch
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507 19 508 Mein Aufsatz vom 13. Januar im Börsenblatt Nr. 8 vom 28. Januar 1842 gegen den Zeitschriften-Dcbit durch diePost beleuchtet und entwickelt das alleinige Recht des Sortimentsbuchhandels, wissen schaftliche und and ere Iournale und Z e i ts ch r i f - tcnzu dcbitiren,— undmacht der Post das Recht strei tig auf den Debit solcher, im deutschen Buch handel erschienenen Zeitschriften. Ich raume der Post den Dcbitder politischen Zeitungen ein, d c n der SortimL>itshandcl nie in Anspruch genom men Kat, da der Sortimentshandel wohl schwerlich seitEntstchen der politischen Tagesblätter mit deren Vertriebe genau genommen etwas zu schaffen hatte. Herr Julius Springer ist der Ansicht, daß dem Buch handel nur allcin das Rccht zum Handel mit den Er zeug nissen der Presse zustehe, und ist verschiedener Mei nung mit mir, der Po st dieses w i ch tig e Z ugcständ niß desRechtsdes Debits der politischen Tagesblättcr zu machen. ^nckiutur et altera pars. — Wir können aber, als Sortimentshändler, diesen Debit nicht aus - führen; der Staat kann und wicd für den Vertr ieb a ll er Journale kein freies Porto geben; der Staat kann unmöglich für einen kleinen Theil seiner Unter- lhancn, die Sortimcntsbuchhand ler, solche Ver günstigungen gestatten, die er allen seinen Untcrthancn in solchem Falle zu geben verpflichtet wäre— Das Publi kum hat, dem Sorti mentshandel gegenüber, dieselben Rechte, politische Blätter so rasch und billig wie möglich zu beziehen, und da die Post das alleinige Institut ist, den Vertrieb der politischen Zeitungen in dieser Weise zu besorgen -—dieser Vertrieb auch vom Sortiments handel nicht in Anspruch genommen wird, und er die sen Vertrieb nie besorgte, so können wir uns eigentlich hier auch keines Rechtes begeben, was wir niemals besaßen. Eine gleich billige Ansicht habe ich bei der Besorgung von uuslündischc» Journalen, englischen, fran zösischen rc. durch die Post, und habe mich darüber un term 17. Februar in diesen Blättern in Bezug auf einen Eorrespondonz-Artikel — von Leipzig in den Berliner Nachrichten ausgesprochen. Die Verbindungen des deutschen Sortiments- Handels mit dem Au Stande sind der Art, daß ec, wenn ;. B. der Sortiments Händler für Journal-Zirkel engl, und französ. Zeitschriften zu besorgen hat, oft bes ser thut, solche bei bem Postamte seines Wohnortes zu be stellen, als an der Quelle des ausländischen Verlegers, mit dem er keine Verbindungen hat, oder de c mitD eu t schland vielleicht keinen direkten Buchhändler-Verkehr treibt. — Was bleibt ihm übrig, als sich an einzelne Häuser in Paris, London, Leipzig ic. zu wenden, welche in engl, u. franz. Sortiment mit Deutschland Geschäfte machen. Die Provisionen und der Bezug durch zweite dritte Hand vertheuern diesen so, daß am Ende die Post noch die bessere Quelle ist für den Sortiments Händler selbst. Hier kann der Post, da der Vertrieb ausländischer Journale nur ausnahmsweise in den Bereich des deut schen Sortttucntshandcls kommt, und dies nur bei Einzelnen, — im Interesse der Literatur und des Publikums nach den Ansichten des Correspondenten in der Haude L Spenec'schen Zeitung billiger Weise vom deut schen Sortimentshandel der Vertrieb solcher ausländischer Journale auch nicht bestritten, oder gar darauf angetragen werden, der Post auch diesen Ver trieb zu untersagen. Die Ansichten meiner mir bis jetzt bekanntgewordcncn Herren Committcnden stimmen mit mir allgemein darin überein: in unserer Ei ngabe an das General-Post amt unsere unbestreitbaren Rechte auf den alleinigen Debit der im deutschen Buchhan del erscheinenden wissenschaftlichen und aller nicht politischen Zeitschriften geltend zu machen, und den U eb ergriff, den die Post in die ser B e zi eh un g in die Rechte des Sortiments- Handels gemacht hat und täglich macht, gehö rig zu beleuchten, und so viel an uns ist, ihr das Recht auf den Debit solcher Zeitschriften streitig zu machen und wieder zu entreißen. Da mir von vielen Seiten Mittheilungen gemacht wor den sind, daß die Post auch in Preußen hier und da fort während Bücher auf Bestcl lu ngen von Privaten besorgt, an solchen Orten, wo früher keine Buchhandlungen waren, so liegen der Data und Facta genug vor, um selbst, wenn cs sein müßte, bis an die höchste Instanz des Staates mit unsern gerechten Klagen durchzu dringen. Viele meiner Herren Collegen haben mir in Bezug der B e eint rä ch ti gun g des S or ti men t s h andels Sei tens des Subscribenten-Sammelns durch die landräth- lichen Behörden, d. h. Kreisboten, Geistliche, Schullehrer, Beamte, Militair-Rechnungs- sühre r rc. ic., Mittheilungen gemacht und die Auffor derung, — auch gegen dieses Unwesen bei den betref fenden höchsten Staatsbehörden Abhülfe nachzu suchen. — Gewiß ist cs an der Zeit für uns Sorti me n ls h ä nd le r, auch hier unsere Rechte geltend zu machen; -— doch EinS na ch dem And ern, meine Herren, erst die Post, und, seien Sie überzeugt, haben wir bei der selben unsere unbestreitbaren Rechte wieder er langt, so gehen wir eng vereinigt und gemein schaftlich auch weiter. Zuletzt erkläre ich noch, daß ich die betreffende Eingabe an das hohe General-Postamt vorher allen meinen verehrl. Committenten zur Prüfung pr. Postpaquet über Leipzig einsenden, und die Namen der sich ferner hin interessirendenFirmen indiesen Blättern be kannt machen werde. Die Eingabe selbst wird dann wohl zur Zeit der Lcipz. Jub--M. abgehen können. Siegen, 24. Februar 1842. Wilhelm Friedrich.
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