Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1840
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18400728
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184007286
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18400728
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1840
- Monat1840-07
- Tag1840-07-28
- Monat1840-07
- Jahr1840
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1671 86 1672 hat bei letzter nachstehende Petition cingereicht, welche wört lich also lautet: „Durch den von der hohen Staatsregicrung mittelst De krets vom 3. Januar d. J„ die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, über diesen Gegenstand den > versammelten Ständen zur Berathung vorgelegten Gesetzen!- ! wurf war die Aussicht eröffnet worden, daß Regierung und> Stände über die Entfernung der bedeutenden Hindernisse sich I vereinigen würden, welche dem Betriebe des Buchhandels und! des Buchdruckereigeschästes zur Zeit cntgegcnstehen. Diese. Hoffnung ist jedoch durch das neueste allerhöchste Decret vom 5. d. M-, wodurch jener Gesetzentwurf zurückgenommen wor den, wieder verschwunden. Wenn es nun im Interesse dee > Landes unläugbar zu wünschen ist, daß alle dergleichen gegen wärtig vorhandenen Hemmnisse möglichst schnell und demnach ^ vor dem Zusammentrcten der nächsten Ständeversammlune beseitigt werden, so hält der Unterzeichnete es in seiner ständi-! scheu Pflicht gelegen, an die hohe zweite Kammer den Antrag zu stellen: Dieselbe wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregicrung ersuchen, es möge dieselbe zu dem Ende bis zu dem Erscheinen eines, diesen wichtigen Gegen stand definitiv regulirendcn Gesetzes, alle diejenigen Erleich terungen mittelst Verordnung eintreten lassen, wodurch, ohne den Bundcsgesehen entgegen zu treten, die möglichst freie Bewegung des Buchhandels und des Buchdruckercige- schäftes hergestcllt und befördert wird. Der Unterzeichnete erlaubt sich unter den vorliegenden Umständen nicht, deshalb speciclle Anträge der verehrten Kam mer zur Bcvorwortung anzuempfehlen, indem er, der Weis-! heit der hohen Staatsregierung fest vertrauend, die Ucberzcu j gung hegt, daß dieselbe, in Folge des von der Standevec-i sammlung dahin gerichteten Wunsches, nicht anstchen wird, ^ alle derartigen Hindernisse hinweg zu räumen, welche ich durch bereits gemachte, oder noch zu machende Erfahrung so wie durch die cingegangenen Petitionen der bethciligtcn Eoipo- rationcn Herausstellen, sondern glaubt, sich darauf beschrärken zu können, auf den Bundesbeschluß vom 20. September 1kl9, die Presse betreffend, hinzuweisen, welcher der sächsischen piovi-. sorischcn Verordnung über Verwaltung der Preßvolizei wm 13. October 1836 keineswegs überall zu Grunde liegend im Vergleich mit derselben unter den gegenwärtigen Umstälden erleichternde Bestimmungen enthält." Die dritte Deputation, welcher dieses Gesuch zur Rczut- achtung überwiesen worden, findet dasselbe in sich so beg rin det, daß sie sich unter vorliegenden Umstanden einer weiteren Motivirung ihres beifälligen Gutachtens völlig überhoben sieht, und zwar um so mehr, da dieselbe im hohen Jnteress der Sache wünschen muß, den in der Petition ancmfohlenen Antrag, noch in der kurzen Zeit, welche das nahe bwor- stehende Ende des Landtags übrig läßt, durch die Kam mern und an die hohe Staatsregicrung zu bringen. Ohne daher die in der Petition im Allgemeinen angedeuteten hindern den Bestimmungen der Verordnung vom 13. Dct. 1836 weiter zu berühren, und unter dem Anrathcn, auch in der Kammer auf selbige um des vorbemerkten Zweckes willen nicht speciell cinzugehen, empfiehlt sie der Kammer nachstehenden modificir, tcn Antrag: Dieselbe wolle im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregicrung ersuchen, es möge dieselbe zu dem Ende bis zum Erscheinen eines, diesen wichtigen Gegenstand definitiv rcgulirenden Gesetzes, alle diejenigen Erleichterun gen mittelst Verordnung eintreten lassen, wodurch, ohne den Landes- und Bundesgesetzen entgegen zu treten, die mög lichst freie Bewegung des Buchhandels und des Buchdru- ckercigeschästs hergestellt und befördert wird. Präsident vr. Haase: Ich habe als Vorstand der dritten Deputation der Kammer bemerklich zu machen, daß die Depu tation, aus der in dem Bericht angegebenen Rücksicht, für gut hielt, auf specielle Anträge nicht einzugehen. Auch sie theilt mit dem Antragesteller die Ueberzcugung, daß die Slaatsregie- rung, wenn sie den von der Deputation bevorworteten allge meinen Antrag von den Kammern an sich gebracht sieht, ge wiß alles Mögliche thun werde, um diesen wichtigen Zweig der sächsischen Industrie, den Hebel der Intelligenz, dem Va terlands zu erhalten und den Buchhandel, so wie das Buch druckereigeschäft kräftigst zu fördern durch Gestattung aller Erleichterungen, welche nur irgend gesetzlich zulässig sind. Deshalb rächet die Deputation an, daß die Kammer ebenfalls nicht in das Specielle cingehen möge, weil sonst die Aussicht vereitelt werden würde, das Einzige für den Buchhandel und die Presse zu thun, was bei dem nahen Ende des Landtags von den Ständen noch gethan werden kann. Die dritte De putation hofft und hat die Ueberzeugung, daß, sobald die Kammern den im Bericht ancmpfohlenen Antrag zu dem ihrigen machen, der Zweck gewiß erreicht werden wird, welchen der Antragsteller und die Deputation vor Augen gehabt haben. Stellv. Abg. Eoith: Wenn ich mir erlaubt habe, der geehrten Kammer die Petition vorzulegen, die so eben vorgelc- sen worden ist, so bin ich ganz von den Ansichten ausgegan gen, welche der Referent und das geehrte Präsidium so eben ausgesprochen haben. Es ist wohl keineswegs mehr an der Zeit, auf eine erschöpfende, in das Detail eingehende Weise die Berathung auf diesen Gegenstand zurückzuführen; dies wäre blos möglich gewesen, wenn der Gcsetzvorschlag der Staatsregierung und der darauf Bezug habende eben so gründ liche als ausführliche Deputationsbericht zur Debatte gekom men wäre- Der Gesetzentwurf ist aber zurückgenommen wor den, deswegen kann wohl hiervon nicht weiter die Rede sein. Ich enthalte mich auch um so mehr, besondere Anträge zu stel len, weil die Zeit mangeln würde, um dieselben durch die ver schiedenen Stadien der Gesetzgebung durchzubringen, deswegen scheint es mir im Interesse des fraglichen Gegenstandes zu liegen, blos die reine Principfrage, welche in der Petition aus gesprochen ist, fcstzuhaltcn, und dieselbe auf das Dringendste der verehrten Kammer zur Ueberweisung an die hohe Staats- regiecung zu empfehlen. Der Buchhandel bedarf des Schutzes, ec bedarf dessen recht sehr, denn wenn gleich in diesem Augen blicke Leipzig allerdings der Centralpunkt dieses hochwichtigen Zweiges des vaterländischen Verkehrs geworden ist, so muß man doch nicht annchmcn, daß der gesammte deutsche Buch handel sich entweder freiwillig, oder in Folge besonders gün stiger Verhältnisse nach Leipzig gewendet habe; nein, blos durch langjährige, den Leipziger Buchhandel und dessen Dcu- ckcrcigeschäft in jeder Hinsicht ehrende Anstrengungen ist es ach und nach gelungen, die Verhältnisse herbeizuführcn,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder