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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1840
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- Deutsch
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1481 62 1482 ihres Einflusses auf das wissenschaftliche Leben erfüllen wir eine freudige Pflicht, wenn wir das blühende kräftige Gedeihen und ungestörte freie Wirken derselben als unfern innigsten Wunsch aussprcchen. So blühe und gedeihe sie denn, so ver breite sie fort und fort Licht und wirke kräftig und immer kräf tiger, d:c Fesseln brechend, die ihrer freien Wirksamkeit und dem ungehemmten Ausfluß ihrer Segnungen Schranken setzen. So lebe sie denn, sie lebe hoch in ihren Jüngern und Priestern!" Pastor Bchr aus Schwarzenberg brachte dem fernem Gedei hen des Buchhandels einen Toast, und der Obcrrabbiner Frankel aus Dresden beschloß diese Reihe mit folgenden Worten: „In die Feier, die, hochverehrte Herren! der Erfindung gilt, durch welche der menschliche Geist gleichsam verjüngt sich erhob, um der Quelle des Forschens und des Wissens in hehrer Begeisterung zu nahen, möge auch ein Wort der Erin nerung an Jene, die aus dem sich neu eröffnenden, segenrei- chcn Born zu schöpfen verstanden, sich cinmischcn. Von Jo hann Gutcnberg ging aus das Licht, das in tausendfachen Radien sich verbreitet, deren Glanz auf ihn wieder zurück strahlt; doch wer den Flug eines hohen Geistes zu erfassen und seinen Segen zu benützen vermag, bekundet nicht selten eine Befähigung, die der Genialität Jenes sich würdig an reiht. So mögen denn die Namen der Soncini, Bömberg und anderer Heroen der hebräischen Buchdruckcrkunst an diesem hohen Fest eine ehrenvolle Erwähnung finden. Die Früchte, die ihr Fleiß trug, auch sie sind nicht minder zum Segen kommender Jahrhunderte geworden; und welche Zukunft thut sich noch vor unfern Augen auf; die heiligen Urkunden, die ältesten göttlichen Monumente, traten nun allgemein ans Licht, wurden weithin verbreitet j nicht mehr stehen sie dem menschlichen Geist in jener Ncbclferne, zu der er sich nicht her- anzunahcn wagt; sie sind ihm nun lichtvoll, ec sonnt sich in ihnen: das Wort Gottes soll allgemein werden — das Wort Gottes und mit ihm das der Liebe; sie einigt sich mit dem Lichte. Was verkündet wird, es muß das Licht vertragen; wo nicht, so ist cs eine Geburt des Hasses und der Finster niß , und cs bleibe in ewiger Finsterniß begraben. Was aus dem Schooße der Gottheit hcrvorging, ist Gemeingut, gehört keinem bevorrechteten Stande, keinem Volk allein mehr an; wie es auch in mancher Einzelheit sich auspräge, in sei ner Totalität trägt cs das Zeichen der Göttlichkeit an seiner Stirn. Der göttliche Geist im Menschen, der in Liebe sich offenbart und in Wahrheit, er soll durch die mit der Erfin dung der Buchdruckerkunst hcrvorgerufene Verbreitung des Wissens zum lebendigen Bewußtsein seiner Größe kommen; und so lassen Sic uns denn in jener hohen Kunst einen Licht engel erblicken, den Gott von seinem Throne herabgesendet, daß sein Wort wahrhaft geläutert werde, daß das mensch liche Gemüth Das als sein Eigenlhum erfasse, was göttlich ist; und des Gemüthcs Lebcnsquell ist Liebe- Darum soll nun dieses vierte Säcularfest bekunden, daß wir den In-' halt des Segens begriffen: cs sei uns ein religiöses Fest: cs trage die hohe Inschrift: Liebe an sich. Lassen Sie cs uns so feiern, lassen Sie uns cs so unfern Nachkommen übergeben, auf daß sie von heute in hundert Jahren sich abermals an diesem Lcbcnsborn stärken. Da sollen sie sich erinnern, daß ihre Väter vor hundert Jahren ein Fest fei erten, das dem ganzen Mcnschengeschlechte heilig sei; da sollen sie gedenken, daß ein edler König regierte, der Wissenschaft und Kunst förderte und in der Liebe, die die Bewohner die ses Landes ihm zollten, seinen höchsten Lohn fand; da möge ihnen gegenwärtig sein, daß Liebe, die Alle umfaßt und kei nen Unterschied des Glaubens kennt, das Ziel sei, zu welchem Gutenbcrg's Genius hinleitcn will. Darum sei hochgeehrt für alle Zeiten Johann Gutcnberg und Alle, die ihm nachgc- strcbt; darum lebe hoch der König, der in Liebe uns alle seine Unterthancn hegt; darum sei Der geehrt, der die Fes seln der Unliebe abstrcift, der im Menschen nur den Men schen erkennt; darum sei dieses Fest uns, dem Vaterlande, der Mitwelt, dem gesummten Mcnschengeschlechte zum Segen!" In der allgemein herrschenden Fröhlichkeit glaubten andere Redner mit den von ihnen angemeldcten Toasten jetzt nicht mehr vernehmlich zu werden, und mit vollkommenem Beifall für die Anordnung des Festmahls verließen die Tbeilnchmec gegen 8 Uhr Abends die Festhalle, wo während der Tafel zwei Musikchörc abwechselnd die beliebtesten Piecen ausführtcn, und einem milden Zwecke reiche Spenden zu Thcil wurden. — Bei eintrctcnder Dunkelheit bekundete eine glänzende Erleuchtung der Stadt die allgemeine und innige Thcilnahmc aller Behör den und Bürger an diesem Feste. Von den verschiedenen Transparenten erwähnen wir zwei. Vor der Tcubncr'schen Of- sicin zeigten sich drei Tableaur: rechts und links Mainz und Leipzig von der ausgehenden Sonne beleuchtet, und in deren Mitte Gutcnberg vom Kaiser Friedrich III. das Wappen der Buchdrucker empfangend. Vor der Ofsicin von F. A. Brock haus sah man ein Transparent, in dessen Mittelfeld man durch einen gothischcn Bogen eine Presse erblickte, von Wolken um geben, Lichtstrahlen ausspendend und die Erdkugel erleuchtend. „Und cs ward Licht" war die Inschrift. Daneben zeigten sich auf der einen Seite Luther, Franklin und Schiller, auf der , andern Seite Gutenberg, Friedrich König (Erfinder der Druck maschinen) und Karl Tauchnitz, ein Mann, der sich um die Typographie, wie bekannt, vielfältige Verdienste erworben- — (Fortsetzung folgt.) Bericht der Deputation der zweiten Kammer über den Preß-Gesetz-Entwurf. Besonderer Theil des Berichts. (Fortsetzung.) §. 7- Gegen diesen ?. wäre an sich wenig cinzuwendcn, wenn man ihn nach der Fassung, in welcher er vorlicgt und ohne die ihm beigcgebenen Motiven betrachtete. Wenn aber diese Letzteren be- merklich machen, was über die Censurvcrwaltung, namentlich auch in Ansehung des Jnstanzcnzugcs, Alles durch die Verord nung bestimmt werden soll, so hat sich damit die Deputation nicht Unverständigen können. Daß für die Handhabung der Ccnsur nur zwei Instanzen bestehen sollen, möchte an sich unbedenklich sein, da allerdings die Entscheidungen solchergestalt nur desto schleuniger erfolgen könn ten. Soll aber, wie die Motiven gleichfalls verkünden, der Censor in der untersten Instanz zugleich Mitglied des Ccnsur- Collegii sein, welches dann entscheidet, wenn der Verfasser einer Schrift durch das Verfahren des Censors sich verletzt glaubt: so kann man das für zweckmäßig nicht ansehen. Denn nicht ge rechnet, daß die Bcrathung in Gegenwart des Bctheiligten selten so selbstständig, unbefangen und unpartheilich ist und sein kann, wie ohne dessen Beisein, so kommt noch hinzu, daß der Censor
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