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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1840
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- Deutsch
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1543 63 1544 kam ich dadurch nicht offenbar in Schaden. Um aber Unan nehmlichkeiten zu vermeiden, berechncre ich diese sogenannten diverse Lieferungen zu Herr Fab er's Gunsten, und es waren Posten von 2b» fl. im Nettobetrag dabei. Herrn Fab er habe ich zur Revision der norddeutschen Rechnungen allerdings meine Handlungsbüchcr verweigert, weil er cs versuchte, nachdem er 6-8 Monate im Besitz meiner Continuationslisten zum Be huf des Copircns war, bei einem nochmaligen Leihen, mir die selben listigcrwcisc vorzucnthalten. — Einsicht bei mir selbst in diese Bücher zu nehmen, ist ihm jetzt noch bereitwillig gestal tet. Welche Rücksichten ich auf den Käufer meines Sortimcnts- geschäftes bei Eintreibung meiner Lusstände nahm, mag die An führung beweisen, daß ich jetzt erst, nach beinahe zweijährigem Ver kauf klagend gegen säumige Zahler auftretc. — Zugleich mag eine Probe von Herrn Fabcr's Rechtsbegriffe hier am Platze sein. In meinem Circulär vom 3. Januar 1839, das ich gelegentlich bei Versendung meiner Kundenrcchnungcn erließ, erkläre ich unter vorheriger Zustimmung des Herrn Fa der, daß derselbe Zah lungen annchme, und in meinem Namen Quittung ertheile. Später stellte es sich heraus, daß nicht alle für mich erhaltene Zahlungen notirt waren, was durch quittirte Rechnungen nach- gewiesen wurde. Ich verlangte die bezahlten Summen von ihm, was er anfänglich verweigerte und zur Antwort gab: „Herr K. (Name seines Commis) hat quittirt, also kann so eilig von Ersatz von meiner Seite nicht die Rede sein." Meine Handlungsbüchcr konnten Herrn Fa der, ohne daß wir gemeinschaftlich die Revision der norddeutschen Rechnungen besorgten, nichts nützen. Dies zeigte sich bei den süddeutschen Rechnungen, wo Herr Fab er meine Handlungsbücher erhielt, aber dennoch gemeinschaftliche Revision nbthig war. Herr Fa der dachte, man könne mich mit Redensarten: „nehme ich nicht an" bei Auseinandersetzung dieses Geschäfts abseitigen, wie er sich auch erlaubt hat, eigenhändig eingeschriebene Posten von Commissionsbüchcrn im Invcntur- buch, nach gemachten Abschlüssen wieder zu streichen, oder gar Artikel, die zur Zeit, wo ich die Abschlüsse machte, und dies war lange nach Astern, weder un ter Rcmittenda noch Diöpvncnda ausgenommen wa ren, nach Vollendung der Abschlüsse als vorräthig anzugcbcn und nebenbei Wirrwarr in Abschlüsse zu bringen und den Verlegern die Saldis zu schmälern. Dies Alles hat die Wahrheitsliebe des Herrn Fab er verges sen, oder zählt sie cs vielleicht auch zu den Mährchcn, wie die Thatsache, daß er die süddeutsche Zahlungsliste 2 Monace später auszahlcn ließ, als er sie von mir erhielt und an deren Betrag, circa 860 fl., mein Anthcil circa 89 fl. war, und auf meine Anfrage hin, die Bezahlung früher bejahte, als sie wirklich ge leistet wurde. Oder nennt man dies Wahrheit, wenn ein Sal dovortrag vom Verleger als nicht angenommen, ausgcgcbcn, aber durch des Verlegers Antwort für conform erklärt wird? Und gicbt man auf Reklamationen über gefehlte Rcmittenda keine Antwort? — Eine ganz neue Theorie des Mährchens — we nigstens zeigt sich doch darin eine Neigung und Leidenschaft, den Menschen auf die mannichfaltigste Art zum Handeln zu treiben. — Herr Fab er wagt es ferner zu behaupten, ich hätte meine Erklärung in Nr. 37 dieser Blätter abgesandt, ehe ich mich bereit willig zeigte, meinen Beitrag baar herzugeben. Eine solche lü genhafte Redensart mag immerhin Herrn Fab er geziemen, des sen Schilderung ein Gewebe falscher Angaben und böswilliger Entstellungen ist. Ich belege es durch Correspondenz vom 23. und 30. April und der Datum meines Briefes an die Redaction des Börsenblattes kann cs auch; so wie noch die mündliche Ver handlung seines Herrn Commis. Nur dies ist wahr, daß ich anfänglich meinen Beitrag nicht baar hergcben wollte, weil Herr Faberaus Rechnung 1838 und 1839 mir eine namhafte Summe schuldete und bis heute noch schuldet, die mindestens um das Dreifache meinen Beitrag zu Saldoresten übersteigt. Ich frage, wer würde dies nicht auch so gemacht haben? Später bot ich darum baares Geld, da mit diese Sache abgemacht würde und um seiner Chikanen quitt zu sein. — Mein Beitrag ist nicht höher als circa 108 — durch nachträglich zu berichtigende Rechnungsfehler 120 — jedoch auch ich habe mich laut Nachweis des Herrn Fab er zu meinem Schaden geirrt und der ursprüngliche Ansatz wird da her sich um eine Kleinigkeit erhöhen. Schon bei Angabe der süddeutschen Saldoreste ergab es sich, daß mein Beitrag der klei nere war, und ich kann Nachweisen, daß ich manche Rechnung wochenlang bereits bezahlt kalte, ehe Herr Fa der mir seinen Antheil gab, und ist er etwa im Besitz einer Anweisung, die auf mich gezogen war, so ist dies die Art und Weise, wie sic in seine Hände kam. Nämlich alle auf mich gezogene Anweisun gen wurden damals im Gcschästslocal des Herrn Faber vor- gezcigt und bezahlt, und er wollte gern in Besitz aller An weisungen sein, die auf mich lauteten, aber deren Betrag sich auf gemeinschaftliche Saldis bezog. Jedesmal wurde eines je den Theil gleich ermittelt und baar zugesteuert. So und nicht anders verhält es sich mit dem Besitz angeblicher für mich unge löster Anweisungen. Auch ist jedem Einsichtsvollen dies schon Beleg genug, daß ich den kleinsten Theil an den Resten zu bezahlen hatte. — Ganz anders verhält es sich aber mit dem Wechsel von 117^ 19z g-/„ den ich für Herrn F a b c r einldste. In der Bescheinigung lautet es ausdrücklich: „in Abwesen heit dcS Herrn Fabcr von C. G. Kunze eingclöst. — Ich frage, ob eine solche Handlung nach kaufmännischen Be griffen nicht mehr als Gefälligkeit ist? Und Herr Fabcr ist wohl nicht im Zweifel, wie das Handelsgericht hier, in solchen Fällen, Urtheil sprechen würde. Die Nichtigkeit solcher faden Einwen dungen, wie sie in seinem Inserat in Nr. 55 dieser Blätter, sind durch meine Berichtigungen wohl genügend bewiesen. Auch steht der Wechsel zu Jedermanns Einsicht bereit. Ich sende ihn, wenn es verlangt wird, der Rcdaction des Börsenblattes. Wahrlich, nach solchen Ergebnissen muß Schamrdthe Herrn Faber's Gesicht färben, und soll ich etwa noch an die Kunststücke erinnern, wie es zugeht, daß man am Tage der Uebcrnahmc ei nes Geschäfts schon Bücher verkaufen kann, die dem Käufer durch Bestellung schon längst laut Handlungsbüchcr vom ersten Besitzer des Geschäfts berechnet waren, vielleicht aber deshalb noch nicht an ihn cxpcdirt, weil sein wechselnder Wohnort sich nicht ermit teln ließ, und nachdem alle grundlosen Behauptungen der Mög lichkeit der Berechnung für eigene Rechnung widerlegt wurden, man sich damit half, es wären die Theile dieses Werkes vom Lagervorrath genommen worden. Aber in Inventur findet sich kein Bogen von diesem Werke angeführt. — Nachher habe ich allerdings den Wechsel, dessen Schicksal Herr Fabcr in so unredlicher Art erzählte, an Zahlungsstatt unter meine Beiträge ausgenommen; bleibt aber das Factum nicht dasselbe? Herrn Fabcr's Benehmen wird vielleicht dazu bei tragen, Andere in ähnlichen Fällen vorsichtiger zu machen, als ich cs gewesen bi». — Was seine Berührung auf unfern gemeinschaftlichen Com- miffionär Herrn I. A. Barth betrifft, so klingt dies ganz sonderbar. Seine gefüllte Casse habe ich nicht angefochten, und in dieser Beziehung schenke ich Herrn Fabcr heute noch mein Vertrauen, aber ebenso bereitwillig wird Herr Barth mir der Wahrheit gemäß bezeugen, daß, namentlich während meiner Krankheit, er Monate lang in Besitz namhafter Summen von mir gewesen ist. Der Erledigung des Geschäftes durch Schieds richter war ich niemals entgegen, und muß dies in Kürze auch beendet werden. — Mir liegt mehr daran, als Herrn Fab er, sonst würde er auch hier keine Hindernisse machen. Im Ucbrigen möchte es Sache des Herrn Fabcr sein, sich vorsichtig zu benehmen. Ich kann mit Ruhe seine Erwiederung abwarten, und wer mich persönlich kennt, weiß, daß ich öffentlich nichts ausspreche, was ich nicht verantworten kann. Diese Klug heit wird wohl jeder Geschäftsmann beobachten, der namentlich bei solchen Vorfällen nicht fremden Eingebungen folgt. Kommt cs vielleicht nicht den meisten Lesern mit mir vor, als stecke in dem Aufsatz des Herrn Faber die leitende Hand ei nes Rabulisten (hier zu Land nennt man solche Leute auch Fcr- kelstecher), dem es nicht glücken will, selbstständig zu werden, und der aus besonderer Dankbarkeit sein kümmerliches Talent dazu anwcndct, in Lügen, Verläumdungen und Schmähungen sich
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