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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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8400 Börsenblatt f. d, Dtsch». Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 182. 7. August 1908. Ich will nicht unterlassen, auszusprechen, daß ich per sönlich Marstons Ansicht über die Verwahrungsexemplare, die vr. Plenge gegen mich zitiert und deren Verheimlichung er mir vorwirft, durchaus teile. Aber ich weiß auch, daß bezüglich der Einführung dieser Einrichtung in Deutschland die Ansichten über Nützlichkeit und Möglichkeit sehr geteilt sind, sowohl innerhalb der buchhändlerischen, wie der nicht buchhändlerischen Kreise. Aber überblicken wir die Frage einmal im Ganzen! Gleiche Interessen pflegen doch im allgemeinen ähnliche An schauungen zu erzeugen, gerade auch in Steuersachen. Ist es irgend wahrscheinlich, daß zwischen dem deutschen und dem gesamten übrigen Buchhandel eine so große Kluft be steht, daß dieser eine Besteuerung des Buchhandels als not wendig empfiehlt, die jener als eine Ungerechtigkeit bekämpft? Ist es sonst schon vorgekommen, daß sich ein Berufszweig selbst zur Übernahme einer Steuer anbietet? In jedem Lande wird jede Frage des praktischen Lebens vor allem unter den Gesichtspunkten betrachtet, die durch die Einrich tungen des betreffenden Landes in den Vordergrund gerückt sind. Das trifft auch auf unsere Frage zu. Der auslän dische Buchhandel hat um ganz andere Ziele zu kämpfen, als um die Abschaffung der Bibliothekscxemplare und nimmt sie deshalb, zumal da sie von den Hinterlegungs- und Ver- wahrungsexemplaren zunächst nicht zu trennen sind, auch vielfach für die Bibliographie wichtig erscheinen, als gegebene und feststehende Einrichtung hin. Wo aber, wie in London, die Frage ihrer Abschaffung erörtert wird, zeigt sich auch, daß die Anschauungen der ausländischen Buchhändler sich mit denen der deutschen im wesentlichen decken. Ich habe lediglich beweisen wollen, daß der behauptete Gegensatz zwischen Deutschland und Ausland in dieser Frage tatsächlich nicht besteht; und ich denke, dieser Beweis ist geführt. Ich habe noch die Pflicht, als Mitglied des Vorstandes des Börsenvereins auf die Vorwürfe und Verdächtigungen l)r. Plenges gegen die Redaktion des Börsenblatts einzu gehen. Er hat auszusetzen: 1. daß das Börsenblatt beim Abdruck der Resolution des Mailänder Kongresses den letzten Absatz weggelassen hat folgenden Wortlauts: »Vs äspöt löxsl äoit Ztrs m-i.iv.tsim ssvlswsvt paar svricüsr Iss bibliotllbqvss st torrvsr ls biblio- grsplüs qövsrsls»; 2. daß es bei der Wiedergabe einer Rede von Barbdra auf dem Kongreß in Madrid die Worte: »sst suxxortö äs bon xrs« übersetzt hat durch: »wird in manchen Ländern mit in Kauf genommen«. Barbsra unterscheidet »äöxöt sttri- lmtik äu äroit ä'svtsvr« und »ääpüt prsvu psr Iss lois sur 1s, prssss st irvposä gällsrslsivvvi s I'imprimsnr, L titrs äs mesurs rötrospssti/s, äs polies st ä'orärs public, ou sussi äs ivssvrs ä'viilits pvbliqvs ässtivss s svricbsr Iss bibliotbsgnss st s korwsr Is bibliogrsplüs gsvsrslö«, stellt also den Hinter legungsexemplaren als eine geschlossene Gruppe gegenüber die Überwachungs-, Bibliotheks- und Verwahrungsexemplare und sagt nun von dieser Gruppe: »Is sscovä äöpüt, biso qvs covstitusvt uv iwpüt, sst supports äs bov grö coivivs uns sovtributiov s 1s culturs gsvsrsls«; 3. daß das Börsenblatt die von Barbdra vorgeschlagene Resolution falsch übersetzt. Diese lautet: »gvs ls äspöt special st touts sutrs korwslits imposss äsvs quvlqvss ps^s pour ls rscouvsisssvcs äu äroit ä'sutsur soisvt sbolis äsvs lss lois vstiovslss st äsvs Iss covvsvtiovs ivtsrvstiovslss.r vr. Plenge gibt deutlich zu verstehen, daß hier kein Versehen der Redaktion vorliege, sondern daß diese den Bericht absichtlich entstellt habe, ja daß vielleicht sogar der Vorstand des Börsenvereins selbst die Redaktion zu diesem Verfahren veranlaßt habe! Er rühmt den im Börsenblatt vom 5. Juni 1908 ab gedruckten Bericht Professor Röthlisbergers, als »ehrliches Referat«, das die Redaktion wohl nur aus »Unaufmerksam keit« zugelassen habe. Ich habe dazu folgendes sestzustellen: Zu 1 liegt ein — allerdings bedauerliches — Versehen des Setzers vor; aber nicht des Börsenblattes, sondern der amtlichen Druckoorlage des V. Kongresses, die das Börsen blatt ohne jede Veränderung abgedruckt hat. Der Irrtum des Bureaus ist dann auf dessen Ersuchen selbstverständlich sofort auch im Börsenblatt berichtigt worden. Also keine »Entstellung« durch Vorstand oder Redaktion! Diese trifft nicht einmal der Vorwurf eines Versehens. Ein solches liegt allerdings vor in dem zweiten Fall. Der Übersetzer hatte geschrieben: »gerne mit in Kauf ge nommen«; vr. Plenge übersetzt: »gern«, »bereitwillig«, »aus freien Stücken« »getragen«. Daß der Ausdruck »getragen« sehr viel mehr in seinem Sinne ist als »in Kauf ge nommen«, wird wohl auch Herrn vr. Plenge klar sein. Letzterer rührt vom Übersetzer her. Wenn dieser also recht hat, so würde Herr vr. Plenge mit seiner Übersetzung »ent stellen«, wenn man mit diesem Vorwurf so schnell bei der Hand sein wollte, wie er cs ist. Das Börsenblatt hat aber aus Versehen das Wort »gern« weggelassen. Schauderhaft! Aber sie hat noch weiter gesündigt. Sie hat die Worte »in manchen Ländern« hinzugesetzt. Wie dieser Fehler ent standen ist, ist nicht zu ermitteln. Aber es läßt sich vermuten. In der wenige Zeilen weiter unten stehen den Resolution sind die Worte »äsvs qvslqvss xs^s« im Manuskript des Übersetzers herausgefallen, fehlen dem gemäß im deutschen Text; ein Fehler, der auch Herrn vr. Plenge entgangen ist. Es ist möglich, daß der Redakteur diesen Fehler zwar bemerkt hat, aber nicht sofort verbessern konnte und nun, ohne nochmalige Ver gleichung des Manuskripts, die Worte nachträglich eingesetzt hat, jedoch irrtümlich einige Zeilen zu hoch, au der Stelle, wo sie nach seiner Kenntnis des Sachverhalts — die durch aus zutreffend ist — hingehörten. Aber auch wenn es sich nicht so verhält, ist wohl für jeden Unbefangenen klar, daß hier kein Anlaß vorliegt, eine absichtliche Entstellung zu vermuten. Selbstverständlich hat die Redaktion beide Fehler sofort verbessert, sobald sie von ihnen Kenntnis erhalten hatte (Börsenblatt vom 18. Juli, Seite 7796). Aber es kommt noch schlimmer! »Das Börsenblatt übersetzt falsch«, so verkündet Herr vr. Plenge in Sperr druck, »es hat Unglück gehabt und einen Übersetzer gefunden, der kein Französisch versteht, der freilich merkwürdiger Weise nur dann, aber dann auch jedesmal irrt, wenn die Worte des Spaniers (Barbbra) die Einführung oder Beibehaltung der Studienexemplare begünstigen«. Diese Worte beziehen sich auf die Wiedergabe der Rede Barbaras und die Übersetzung seiner Resolution. Bezüglich der erstern habe ich mich soeben geäußert, die letztere lautet: »daß die besondere, mit der Anerkennung des Urheberrechts verquickte Hinterlegungsförmlichkeit in den Landesgesetzen und in den internationalen Übereinkünften abgeschafft werden soll.« Ich habe festgestellt, daß das Börsenblatt die Übersetzung der Resolution genau so abgedruckt hat, wie sie in der Handschrift des Übersetzers steht. Nur das Wort »eine« ist durch »jede andere« (ähnliche Förmlichkeit) ersetzt worden; aber, soviel ich sehe, durch die Hand des Übersetzers. Also in dem Übersetzer haben wir nun endlich den Missetäter entdeckt! Und wer ist dieser Übersetzer? — Herr Professor Röthlisberger! Derselbe, der von vr. Plenge soeben noch als der »ehrliche Referent« gerühmt worden ist, den das Börsenblatt nur aus »Unaufmerksamkeit« habe zu Worte kommen lassen; Herr Professor Röthlisberger, der
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