für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Setehätts^weige. H e r a u s g e g e b c n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 34. Freitags, d en 21. August 1835. Buchhandel. Bekanntmachung des Börsenvorstandcs. Durch Beschluß der ersten Generalversammlung der letz ten leipziger Jubilate - Messe wurde festgesetzt, daß ein „Codex buchhändlerischerUsancen" angefertigt wer den solle, und zwar wurde das Börsenblatt bestimmt, Vor schläge und Diskussionen von allen denen hierüber aufzuneh- men, welche sich berufen und befähigt fühlen, in dieser Sache eine Stimme abzugcben; der Unterzeichnete aber wurde beaus- > wagt, nachdem alle Stimmen würden gehört worden sein, aus den auf obige Weise erwachsenen, Materialien einen solchen Codex zusammen zu stellen und 1836 denselben der Prüfung der Hauptversammlung zu unterwerfen. Die ersten Wochen nach der Messe schienen mir nicht ge eignet, diesen Gegenstand wieder in Anregung zu bringen, weil ich nur zu gut weiß, daß in dieser Zeit jeder Buchhändler noch allzusehr mit Nacharbeiten beschäftigt und belästigt ist, als daß er noch viele Aufmerksamkeit auf andere Gegenstände ver wenden könnte. — Inzwischen ist nun der Herr Redacteur dieses Blattes in No. 28. meinem Vorsatz zu einer diesfallsigcn Aufforderung bereits zuvorgekommcn, aber indem ich diese Auf merksamkeit nur lobend erwähnen kann, halte ich mich darum nicht minderverbunden, sic auch meinerseits ergehen zu lassen, und nun zu baldigen und recht zahlreichen und vielseitigen Beiträ gen cinzuladen. Es wird nicht an Stoff dazu fehlen, wenn man sich auch nur die Mühe geben will, die vielen Verbesse- rungsvorschlägc, Klagen, Wünsche u. s. w. in dem Börscn- blatte und den früher» Jahrgängen des Krieger'schen Wochen blattes nachzulesen. Dabei wird wohl nicht nöthig sein, zu er innern, daß nur solche Gegenstände zur Beralhung kommen können, die den Verkehr der Buchhändler u n te r sich betref- 2. Jahrgang. !,fen, nicht also die Verhältnisse derselben zu den Autoren ^ und andern mit den einzelnen Buchhändlern in Verkehr stehen den Personen. Daß die Stimmen der Sortimentshandlcrsich dabei vorzugs- weisevcrnehmen lassen, istganz besonders wünschenswert!), denn eben sie haben stets die meisten Klagen geführt; aber auch der Ver lagshändler soll nicht still schweigen, denn auch er wird gar oft mit unbilligen Zumuthungen und Anforderungen von Sei ten der ersteren, und in Geldsachen oft mit unbilliger Nachläs sigkeit behelligt und behandelt. Bereits vor mehr als 30. Jahren hat man das Bedürfniß gefühlt, diese Verhältnisse zu ordnen, und es ist (ich glaube im Jahre 1800, denn die Schrift ist ohne Jahreszahl gedruckt) ein sogenannter „Vertrag der Buchhändler über einige Gegenstände ihres Handels" durch Zusam menwirken einer Deputation von 30 Buchhändlern aus den verschiedensten Gegenden, unter Redaction der Herren Barth (Vater), Dyk, Göschen und Kummer, ausgearbeitet, ge druckt und vcrtheilt worden, aber meines Wissens niemals ins Leben getreten. — Um einige Fingerzeige für die jetzige Arbeit zu geben, will ich diesen Vertrag hier abdruckcn lassen. I. „Ein Jeder, welcher über die Natur des Buchhandels ru hig nachdcnkt, wird überzeugt werden, daß, wenn ein Mittel ausfindig gemacht werden könnte, wo durch alle und jede Mitglieder des Buchhan dels genöthigt würden, ohne allen Rabatt zu verkaufen, sein eignes Beste erforderte, den Rabatt als eine Schleuderei gänzlich ab zu schaffen. Da wir aber an der Möglichkeit eines solchen Mittels zweifeln , so be sorgen wir, daß gewissenlose Buchhändler, ungeachtet ihres gegebenen Wortes, ja ungeachtet eines Eides, durch Schleu- «6