für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^-38. Sonnabends, den 27. April 1839. Ueber die Grundübel des Deutschen Buch handels. Eine Replik. (Schluß von Nr. 36.) Wir gehen zu dem zweiten Theil der vorliegenden Untersuchung über. Tragen Nachdruck und Preisherabsetzungen die Schuld an dem Verfall oder den Klagen des Buchhandels? Was erstlich den Nachdruck betrifft, so giebt schon ein Blick auf das historische Verhältnis die Ueberzeugung, daß wir ver neinend antworten muffen. Die Klagen haben sich, wenn sie auch früher, wie in allen Dingen und zu allen Zeiten, nicht ganz fehlten, doch so riesenhaft und zwar cnesceucko erst in den letzten Jahrzehenden erhoben. Das Uebcl des Nachdrucks hat aber ebenso gerade in dieser Zeit in Deutsch land oresveiiclo abgenommen. Der Nachdruck, wenn er so sehr wie in Deutschland beschränkt ist, wird ein Uebcl für Buchhändler, einzelne Verleger, nicht für den Buch Handel. Der Nachdruck greift nur diejenigen Werke an, welche auch dem rechtmäßigen Verleger ansehnlichen Gewinn bringen, er schmälert den Gewinn des rechtmäßigen Verlegers, kann aber der Natur der Sache nach den Han del selbst nicht ruiniren. Hc vr. S. glaubt (V. I. S., S. 276), die gediegenen, zeitraubenden Arbeiten, welche jetzt nur auf Kosten der Regierung möglich sind, oder auch ganz unterbleiben, würden im Buchhandel durch den Nach druck verhindert. Hat man aber je von dem Nachdruck solcher Werke gehört? Die Nachdrucker sind von jeher so witzig gewesen, erst den Erfolg eines Buches abzuwarten, bis sie damit speculirtcn, sie haben immer dem Verleger die Erstlingsfrüchte gelaffen, die oft sauer sind, und erst wenn die Frucht ganz reif und süß ist, verlangt dies Völkchen 6r Jahrgang. davon zu kosten. So ärgerlich und verderblich daher der Nachdruck dem einzelnen Buchhändler (Verleger) sein muß, so kann er doch den Buchhandel, die Gesammtheit, nicht ruiniren, um so weniger, da an keinem Orte der Debit des Nachdrucks Einzelnen erlaubt und Anderen verboten ist. Mit den Preisherabsetzungen möchte cs nicht viel anders stehen. Sie sind in einzelnen Fällen dem Buchhändler drückend, auch in der That dem Buchhandel schädlich; aber die ursprüngliche Quelle unserer Klagen dürfte hier auch nicht zu suchen sein. Die Preisherabsetzungen sollen für den Verleger, der sich dazu versteht, weder klug, noch billig, noch zweckmäßig sein. Wir geben zu, daß das Verfahren alles dies für den Buchhandel nicht ist, demselben vielmehr aus den von Herrn vr. S. entwickelten Gründen wirklich zuweilen schadet. Der Verleger aber, der sich dazu be wogen sieht, hat gewiß in den meisten Fällen für seinen Vorthcil richtig speculirt und wenn auch der etwa dadurch entstehende Schaden der Gesammtheit auch auf ihn wieder zurückwirkt, so wird dies nicht in Betracht kommen gegen den Vorthcil, den er allein genießt. Der Verleger hat ein älteres Buch, wovon ihm noch Hunderte lagern; er verkauft jährlich kaum ein Exemplar, und der Werth, d. h. die Verkäuflichkeit, nimmt mit jedem Jahre ab. Kann cs ihm verdacht werden, wenn er sein Buch auf die Hälfte des Preises herabsetzt, wofür er plötzlich seine früher völlig werthloscn Bücher in eine hübsche Summe umsetzt? Es kommt dazu, daß der Schaden für den Buchhandel selbst so groß nicht ist, wie Hr. vr. S. ihn sieht. Welche Bü cher werden denn im Allgemeinen herabgesetzt? Die älteren, wenig mehr gekauften Bücher, meist solche, die fast nur in Leih - Bibliotheken zu finden sind. Sollte das so sehr