Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200107
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192001074
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200107
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-07
- Monat1920-01
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X; 4. 7. Januar 1920. Für Buchbindereien gilt bezüglich der Ferien die Entscheidung des Reichsarbeitsministers, wonach die Arbeiter erhalten: nach nnunter- brvcheucr Tätigleit bei derselben Firmä nach einen« Fahr 3 Arbeitstage, ngch 3 Fahre» 4 Arbeitstage, nach fünf Jahren 6 Arbeitstage nnd nach zehn Jahren 9 Arbeitstage. Jin übrigen wurde noch sestgelegt, das; da, wo längere als 9 Tage Ferien gewährt werden, diese bis zur Höchst dauer von 12 Arbeitstagen bei mindestens lOjährigcr ununterbrochener Beschüftigungödaner bei der Firma beibehalten werden. Feiertage. Die Bezahlung der Feiertage wurde zugcstanden für folgende Tage: 1. Neujahr, 2. Ostern, 3. Christi Hiinmelsahrt, 4. Pfing sten, 6. Weihnachten. Darüber hinaus wird dcu Arbeitnehmern noch ein weiterer auf einen Werktag fallender Feiertag bezahlt, an dem ent sprechend der Landessittc nicht gearbeitet wird. Es ist bei dieser Be stimmung Rücksicht genommen auf die verschiedenartige konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung in den verschiedenen Teilen des Reich?. Als regelmäßige Arbeitszeit wurde die 48stündige festgesetzt. Bereits bestehende kürzere Arbeitszeiten sollen davon nicht berührt Als Ilbcrstundcnbezahlung wurden vereinbart 25°/Z für die ersten beiden Stunden, für weitere, sowie für Sonn- und F-cicrtagSarbeit 507°. Von besonderem Interesse sind die Bestimmungen, wonach Akkord arbeit nicht verweigert werden darf, und wonach nur die wirklich ge leistete Arbeitszeit bezahlt wird. Der Tarifvertrag sieht ferner eine Regelung des LehrlingSwcsens dergestalt vor, daß gehalten werden dürfen in Betrieben bis 3 (Schilfen 2 Lehrlinge, bis 6 Gehilfen 3, bis 10 Gehilfen 4, bis 15 Gehilfen 5 Lehrlinge nnd so fort für je 10 weitere Gehilfen ein Lehrling mehr. Auch die Lehrlinge sollen Ferien erhalten, die jedoch besonderer Ver- einbarnng überlassen bleiben. Bei der Beratung über einen Neichslohntarif stellte es sich heraus, daß der Versuch der Lohnrcgulicrung infolge der in den einzelnen Branchen augenblicklich noch zu krassen Unterschiedlichkeiten auf unüber windliche Schwierigkeiten stieß. Viele Perhandlungsteilnehmer gaben jedoch ihrer Meinung dahin Ausdruck, daß eine rcichstarifliche Regelung auch der Löhne in nicht allzu ferner Zeit möglich sein würde. Um die sem Gedanken die Wege zu ebnen, wurde daher ein Grundriß zu einem Lohntarif ausgearbeitct, der in den Ncichsmanteltaris ausgenommen wurde. Tie beteiligten Verbände, die ihre Lohntarife selbständig ab- schließen, sind nunmehr tariflich gezwungen, sich des vorgcschlagencn Schemas zu bedienen. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß hierdurch für die Zukunft eine leichte VcrglcichSmöglichkeit erzielt «vird und zu nächst örtlich wenigstens eine Vereinheitlichung der Löhne für gleiche Arbeit näher in den Bereich der Möglichkeit rückt. Die Grundlage siir den Stundcnlohntarif unterscheidet: I. Gelernte Arbeiter. Gelernte Ar beiter nach dreijähriger Lehrzeit a) im 1. Gchilfcnjahr, i») im 2., ej im 3., 6) im 4. und e) nach vollendetem 4. Gchilsenjahr und darüber. A^ei einer längeren als dreijährigen Lehrzeit verkürzt sich die Zuge hörigkeit zum 1. Gchilsenjahr entsprechend der längeren Lehrzeit. 11. Ungelernte Arbeiter. 1. Ungelernte Arbeiter, die Gehilfcnarbcit verrichten und deren Arbeitsleistung der Durchschnittsleistung gelern ter Arbeiter entspricht, erhalten den ihren« Alter entsprechenden Ge hilfenlohn. 2. Ungelernte Arbeiter, die nicht fachgewerbliche Arbeiten verrichten, soweit Tarife für sie nicht bestehen: a) im Alter von 14—10 Jahren, b) von iiber 10—18 Jahren, c) von über 18—19 Jahren, <1) von über 19—20 Jahren, o) von über 20—21 Jahren, 5) von über 21 Jahren uitd cr) über 21 Jahre alt und mindestens ein Jahr in demselben Betriebe. III. Arbeiterinnen. 1. Unter 10 Jahren n) im 1. Berufsjahre, II im zweiten Bernfsjahr. 2. Ungeübte über 10 Jahre a) im 1. Halbjahr, d) im 2. Halbjahr. 3. Arbeiterinnen über 10 Fakire, die nachweislich mindestens ein Jahr in gleichartigen Betrieben tätig waren, gelten als geübte Arbeiterinnen a) im 1. Jahr, 0) im 2. Jahr und e) nach dem 2. Jahre. Tic durch vorstehende Regelung noch nicht erfaßten sachgcwcrblichen Arbeitnehmer, ferner solche geübte Arbctter und Arbeiterinnen, die besonders qualifizierte Arbeiten oder Spezial- arbeiten verrichten, werden nach den Zusatzverträgen der Branchen ent lohnt. In diesen Zusatzverträgen erfolgt auch die nähere Abzeichnung der Spczialarbcit, der besonders qualifizierten Arbeit, sowie der Dauer der Anlernling und der Art der in Frage kommenden Maschinen. Der Tarif ist abgeschlossen bis zum 30. Juni 1921. Zur Schlich- tung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind Schiedsgerichte, Tarisämtcr, soivic ein Obcrtarifamt vorgesehen. Der genaue Wortlaut des NcichstarisvertrageS ist durch den Ar- beitgcberverband der Papier verarbeitenden Industriellen sApi) zum Preise von 2 .// einschließlich Versandtlisten pro Stück zu beziehen. Valutaverlufte in den neutralen Staaten. — Zur Abwehr von Valntaverlnstcn hat der schweizerische Bnndesrat den Beschluß gefaßt, denjenigen Aktiengesellschaften und Genossenschaften, die infolge der Entwertung der Währung Verluste erlitten haben, eine Frist von zwan zig Jahren zur Amortisation dieser Verluste zu gewähren. Den Ge sellschaften, deren Aktien zum Teil in ausländischen Werten bestehen, soll dadurch die Möglichkeit geboten werden, eine Bilanz anszustellen, in die die ausländischen Effekten zum normalen Kurswerte eingetragen werden können. Die tatsächliche Kursdifferenz muß dann im Laufe von zwanzig Jahren getilgt werden. Die Maßnahme war erforderlich, um die für eine Reihe von Unternehmen infolge des geltenden Obli gationsrechts bestehende Konkursgefahr zu beseitigen. Der Herabmcr- tung der Markguthabcn und Markforderungen ist bereits'eine Anzahl kleiner schweizerischer Grcnzbanken und Sparkassen zum Opfer gefallen, in den letzten Tagen die Sparkasse Eschenz und die Spar- und Leihkasse Ermatingen. Auch die private Initiative beschäftigt sich in der Schweiz mit der Lösung des Valutaproblems, wie die Gründung einer Vcrwertungsstclle für ausländische Währung in Zürich beweist. Entschädigung Reichsdeutscher für Schäden im Auslande. — Unter dem 15. November 1919 sind Richtlinien erlassen worden, nach denen Vorschüsse, Beihilfen und Unterstützungen für Schäden Deutscher im Auslände gewährt werden können. Zur Entgegennahme und Vorprü fung von Anträgen ans Gewährung solcher Vorentschädigungeu sind ausschließlich die von dem zuständigen NcichSminister berufenen Inter- esscnvcrtrctungcn der Geschädigten zuständig; als solche Interessen vertretungen sind bisher bestimmt der Verband der iin Ausland ge schädigten Jnlandsdeutschcn, Berlin W. 35, Potsdamer Straße 28, und der Bund der Anslanddeutschen, Berlin W. 10, Nauchstraße 23. Diese Interessenvertretungen werden in kurzer Zeit in der Presse Näheres darüber veröffentlichen, an welchen Orten des Reiches Zweigstellen zur Entgegennahme und Vorprüfung von Vorentschädigungsanträgen eingerichtet werden, und in welcher Form die Anmeldung der Schaden ersatzansprüche zu erfolgen hat. Tie Interessenten werden gebeten, diese Veröffentlichung abzuwarten. Entschädigungsanträge an die Neichsentschädigungskommission zu richten, ist zwecklos, da sie nicht befugt ist, in eine Prüfung der Anträge einzutreten oder Beträge an- zuiveiscn. AuS den gleichen Gründen kann auch den Anträgen, welche an die Zentralbehörden des Reichs, insbesondere an die NeichSmini- sterien gerichtet werden, keine unmittelbare Folge gegeben werden. PeNonamaHritzleil. Gestorben: ler, Herr Fritz Cramer inMlinchen, von 1891 bis 1900 Mitinhaber und zuletzt Inhaber der Firma Ballhorn L Kramer in Würzburg. Während des Krieges hat der Verstorbene Herrn Verlagsbuchhänö- ler I. F. Lehmann in München tatkräftig zur Seite gestanden und trotz seines ungünstigen Gesundheitsstandes Ersatz für im Felde stehende Herren geleistet. Herr Cramer ist auch Mitarbeiter des Börsenblattes gcivescn und hat ihm manchen lesenswerten Artikel geliefert. Gustav Milchsack f. — In Wolsenbüttcl ist der Vorstand der dorti gen Landes-Bibliothek, Obcrbibliothckar Prof. I9r. Gustav Milchsack kurz vor Vollendung des 70. Lebensjahres gestorben. Milchsack hat sich als Literarhistoriker und Germanist durch seine Forschungen über die geistliche Poesie des Mittelalters, über den geschichtlichen Doktor Faust und über Gutcnbergs Leben und Werk bedeutenden Nus erworben. Wilhelm Will s. — Geheimer Negiernngsrat Prof. I)r. Wilhelm Will, Leiter der Zentralstelle für wissenschaftlich-technische Untersuchun gen in Neu-BabelSberg, ist nach längeren« Leiden im Alter von 66 Iah- rcn gestorben. Die nieistcn seiner Arbeiten veröffentlichte er in den Berichten der Deutschen Chemischen Gesellschaft, die ihn auch wiederholt zu ihrem Präsidenten wählte. Lpretzsaal. Die Firma Adriaan M. van den Bcoecke. lVgl. zuletzt Bbl. ISlg, Nr. SM.) Auch mir sind von der Firina Adriaan M. van den Broecke die selbe Anzahl von Büchern zugegangen «vie der Firma C. G. Röthe'sche Buchhandlung in Grauüenz, ohne daß ich etwas von dem Verlag be stellt hätte. Goldberg i. Schl. k. Obst (Inh. H. Walther). »erantwortltchcr Redakteur: Emil rhom.iv. — Berlag: Der Börscnverein der Deutschen Buchhändler ,n Lrtvril«. Deutsches BuchliändlerhauS. Druck: 2t im m L Seemann. SÜmtltch in LeimM- — Adresse d«r Redallinn und E-<oed!tion: Veiojia, «erichtSirea sBuchhündlcrhauv). 24
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder