Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18971209
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189712091
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18971209
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-12
- Tag1897-12-09
- Monat1897-12
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
LrschetrU täglich mit Ausnahme der Sonn- nild Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSpreiS siir Mitglieder des Börsenveretns e i n Exemplar ia X, für Mchtmitglteder 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dretgespaltene P.'tttzetlc »der deren Raum 20 Psg., ntchtbuchhändlerische Anzeigen so Psg.; Mitglieder des Bbrsen- vereins zahlen mir 10 Pf., ebenso Buch- Handlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Donnerstag den 9. Dezember. 1897. Amtlich Verordnung, betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bil dung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 29. November 1897. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des Gesetzes vom 4. April >888, betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst fRcichs-Gesetzbl. S. 139), nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt: 8 1- Werden besondere Abkommen, die mit anderen Verbands ländern über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst abgeschlossen sind, außer Kraft gesetzt, so unterliegt die An wendung der Uebereinkunft auf Werke, welche bis dahin nach Maßgabe dieser Abkommen zu behandeln und in ihrem Ur sprungslande beim Inkrafttreten der Uebereinkunft noch nicht Gemeingut geworden waren (Artikel 14 der Uebereinkunft), den nachstehenden Einschränkungen: 1) Der Druck der Exemplare, deren Herstellung zur Zeit der Aufhebung des Abkommens erkaubterweise im Gange war, darf vollendet werden; diese Exemplare, sowie diejenigen, welche zu dem gedachten Zeitpunkt erlaubterweise hergestellt waren, dürfen verbreitet und verkauft werden. Ebenso dürfen die zu dem gedachten Zeitpunkte vorhandenen Vorrichtungen (Formen, Platten. Steine, Stereotypen rc) noch vier Jahre lang benutz: werden; diese Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem das Abkommen aufgehoben worden ist 2) Werke, welche vor der Aufhebung des Abkommens in einem der übrigen Verbandsländer veröffentlicht sind, genießen den im Artikel 5 der Uebereinkunft vorgesehenen Schutz des ausschließlichen Uebersetzungsrechts nicht gegenüber solchen Uebersetzungen, welche zu dem gedachten Zeitpunkt in Deutsch land erlaubterweise bereits ganz oder teilweise veröffentlicht waren. 3) Dramatische oder dramatisch-musikalische Werke, welche in einem der übrigen Verbandsländer veröffentlicht oder auf geführt und vor der Aufhebung des Abkommens im Original oder in lUbersctzung in Deutschland erlaubterweise öffentlich aufgcführt sind, genießen den Schutz gegen unerlaubte Auf führung im Original oder in einer Uebersetzung nicht. 8 2. Die im 8 1 Nr. 1 gewährte Befugniß zur Verbreitung und zum Verkauf von Exemplaren sowie zur Benutzung von Vorrichtungen unterliegt der Bedingung, daß die Exemplare und Vorrichtungen mit einem besonderen Stempel versehen Bierund'echzigstrr Jahrgang. er Teil. sind. Die Abstempelung ist nur bis zum Ablauf dreier Monate zulässig; diese Frist beginnt mit dem Schluß des Monats, in welchem das Abkommen aufgehoben worden ist. Die näheren Anordnungen in Betreff der Abstempelung sowie in Betreff der Inventarisierung der abgestempelten Exemplare und Vorrichtungen werden vom Reichskanzler erlassen. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsicgel. Gegeben Neues Palais, den 29. November 1897. (U. 8.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. Erschienene Neuigkeiten -es deutschen Suchhan-els. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) o vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. ff vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit n. vorgezeichneten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit n.n. und n.n.n. Gezeichneten auch im Jnlande. Preise in Mark und Pfennigen. Abel L Müller in Leipzig. Strümpell, L>. Vermischte Abhandlungen aus der theoretischen u. praktischen Philosophie, gr. 8«. sVIll, 284 S.) n. 5. — — Die Unterschiede der Wahrheiten u. der Jrrthümer. gr. 8°. (58 S.) n. 1. — Theodor Ackermann in München. Sammlung v. Gesetzen u. Erlassen betr. das Maatz- u. Gewichts wesen des Königr. Bayern. Ergänzende Erlasse. 5. Folge. Amt liche Ausg gr 8". (IV, 74 S. m. 12 Fig.) n. 1. — Administration v. „Das Welt-Echo" in Wien. xVslt-Lolio, cias. latsrnationals iiiuütr. ^sitsebritt k. Ussslisobakt, kolitilr, VVisssnsobait, lluust, Uitsratar, Uxgisns, Vlocis, 8port, ^.usstsllgn., Urünägu., Ivclustris. itavcisl u. Vsrirsbrsvsssn. lisvus aller intsrsssantsn Urgignisss. Ursg.: N Uabn, 6. llabntzs. llsä.: 1. Ua^sr. 1. llabrg. Ösebr. 1897 —Uovbr. 1898. 36 Ulte. gr. 4". (1. Ult. 32 8.) Visrtsljäbriiob bar 3. —; eins. Ukts. —. 30 Eduard Avenartus in Leipzig. Bartels, W. v.: Aus dem Conmnflimmcrii. Novellen u. Erzählgn. 8". (VII, 228 S.) i>. 4. — Brecht, E.: Wolfram, die Tragödie des Geistes. Ein dramat. Gedicht. 12°. ,184 S.) n. 2. 40 8odra<1or, L.: Liust u. beut. Uscliebts. 8". (VIII, 104 8.) n. 1. 80 Ferd. Beyer's Buchh in Königsberg. Hoffmaun, R. A.: Was versteht man unter wissenschaftlicher Bibel forschung? gr. 8°. ,20 S ) n. —. 50 1236
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite