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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1940
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 149 (R. S8) Leipzig, Sonnabend den 29. Juni 1940 197. Jahrgang Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Verkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland Aus verschiedenen bei der Geschäftsstelle eingegangenen An fragen geht hervor, daß über die erste Durchführungsverordnung zur Verordnung über den Nachrichtenverkehr vom 13. Mai 1940 Zweifel bestehen. Zur Klarstellung weisen wir auf folgendes hin: 1. Auf Antrag des Börsenvereins ist die Verordnung dahin erweitert worden, daß alle Buchhandlungen, deren Betriebs führer Mitglied der Reichspresse- oder Reichsschrifttumskammer sind, zur Versendung von Zeitschriften und Zeitungen zugelassen werden. Die Postanstalten sind ermächtigt, von einer jedesmali gen Nachweisung der Mitgliedschaft bei den einzelnen Aufliefe rungen abzusehen. Sie sind jedoch berechtigt, gelegentlich den Nachweis der Mitgliedschaft zu fordern. 2. Buchhändlerische Zettelsendungen gelten als Geschäfts- Papiere. Sie sind zum Versand in das nichtfeindliche Ausland zugelassen, sofern die besonderen postalischen Bestimmungen ein- gehalten werden. 3. Das Aufkleben von Postwertzeichen auf die Sendungen durch den Absender ist verboten. Die Postgebühren sind am Schalter bar zu entrichten. Absenderfreistempler können weiterhin benutzt werden. Ab sender, die zum Auslandsfernsprech- oder Auslandstelegramm verkehr zugelassen worden sind, dürfen ihre eigenen Sendungen nach dem nichtfeindlichen Ausland selbst mit Postwertzeichen versehen. Die Einlieferer müssen in diesem Fall jedoch bei der Einlieferung eine Bescheinigung über die erteilte Zulassung zum Auslandsfernsprech- oder Auslandstelegrammverkehr vorweisen, die von dem für ihren Wohnsitz oder ihre Geschäftsniederlassung zuständigen Wehrkreiskommando (Abwehrstelle) auf Antrag aus gestellt wird. Alle Briefsendungen, also auch Kreuzbänder und Zettel sendungen nach dem nichtfeindlichen Ausland müssen am Post- fchalter eingeliefert werden. Der Einlieferer muß sich durch einen behördlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Der Ausweis ist nicht erforderlich, sofern der Einlieferer bei der Einlieserung eine Bescheinigung über die Zulassung zum Auslandsfernsprech oder Auslandstelegrammverkehr vorlegt. Alle Sendungen nach dem nichtfeindlichen Ausland müssen auf der Außenseite die vollständige Anschrift des Absenders (Vor name, Zuname, ständigen Wohnsitz und Straßenangabe) tragen. Das Aufkleben von Anschriften auf die Sendungen ist unter sagt. Die Anschrift des Empfängers muß auf die Sendung selbst geschrieben oder gedruckt werden. Leipzig, den 28. Juni 1940 vr. Heß Anterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler „Palm" Bericht über die ordentliche Hauptversammlung 1940 des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und BuchhandlungS-Gehüffen am 11. Juni 1940, 19 Uhr im Berliner Buchhäudlerhaus Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden über das Jahr 1939 2. Bericht des Rechnungsausschusses über das Rechnungsjahr 1939 8. Beschlußfassung über die Genehmigung des Berichtes des Rechnungsausschusses 4. Grundlegende Abänderung der Satzung 5. Verschiedenes Der Saal des Berliner Buchhändlerhauses sah in den Abendstunden des 11. Juni 1940 zahlreiche Berliner Mitglieder des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buch- handlungs-Gehülfen, der nunmehr nach 104jähriger Wirksamkeit in Erinnerung an den Opfertod des unsterblichen Helden unseres Berufsstandes aus Napoleons Tagen, des Buchhändlers Palm, dessen eindrucksvolle Büste im Buchhändlersaal aufgestellt ist, die Bezeichnung führt: »Unterstützungs-Verein Deut scher Buchhändler ,P a l nü<-. Den Vorsitz der Versamm lung übernahm erstmalig der Leiter des Deutschen Buchhandels, Wilhelm Baur, der in der vorjährigen Hauptversamm lung als Nachfolger des unvergessenen Friedrich Feddersen zum Vorsitzenden bestimmt wurde. Nach Dankesworten an die an wesenden Mitglieder für die vorjährige Wahl zum Vorsitzenden des Vereins stellte Herr Baur fest, daß die ordentliche Haupt versammlung form- und fristgemäß durch Bekanntmachung im Börsenblatt einberufen wurde. Vor Eintritt in die Tagesord nung machte der Vorsitzende allgemeine Ausführungen, die auf die geistigen Ziele in der Führung des Berufsstandes bezüglich der buchhändlerischen Unterstützungsvereine Bezug nahmen. Herr Baur gab zunächst einen Rückblick über die Entwick lung im Buchhandel, die durch die politische Entwicklung in Deutschland bedingt sei. Im Jahre 1933 sei die gesamte buch händlerische Organisation erneuerungsbedürstig gewesen, das habe sich schon in der Vielzahl der bestehenden buchhändlerischen Vereine gezeigt. Von diesen Vereinen seien — abgesehen vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler und den örtlichen Wirtschaftsverbänden — außer dem Unterstützungs-Verein nur noch der Verein Erholungsheim für Deutsche Buchhändler e. V. und die Buchhändler-Sterbekasse bestehen geblieben. Diese der Fürsorge für die Berufskameraden dienenden Vereine seien mit voller Überlegung nicht ausgelöst oder in die NSV. eingegliedert worden, damit der buchhändlerische Stand als solcher sich weiter hin auf dem Wege der Selbsthilfe helfen kann und auch nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen brauche. Um die Hilfe für die älteren und in Not befindlichen Berufskameraden noch er folgreicher zu gestalten, habe sich die Leitung des deutschen Buch handels intensiv mit dem Unterstützungsgedanken besaßt und beschlossen, die Palm-Stiftung ins Leben zu rufen, die für den Buchhandel etwas Ähnliches darstellen solle wie die Schiller- Stiftung für die Schriftsteller. Als Kernstück für die Palm- Stiftung würde einmal der Unterstützungs-Verein dienen und somit die Sicherung dafür geschaffen werden, daß kein Buch händler, dessen Lebensarbeit die Pflege der Kultur im deutschen Staat gewesen sei, Not leiden müsse. Wenngleich der Deutschen Arbeitsfront vom Führer der Auftrag zuteil geworden sei, die Altersversorgung des deutschen Volkes durchzuführen, so hätte daneben doch unser Unterstützungs-Verein die Berechtigung und Nr. 149 Sonnabend, den 3V. Juni 1940 241
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