Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19231123
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192311237
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19231123
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-11
- Tag1923-11-23
- Monat1923-11
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
D e r b o r ste h cn d e O rg a n i s at i on s p l a n, der eine Zusammenarbeit zwischen BAG und Kommissio näre» anbietet, ist seitens der Kommissionäre dem Vorftand der BAG unterbreitet worden. Es haben wiederholt eingeh e n de Besprechungen st a t t g e f u n d c n, d ie leider d -azugeführt haben, daß der Vorstand der BAG die Ansicht geäußert hat, er könne sich von weiteren Beratungen kein po sitives Ergebnis versprechen. Die K omm i s s i o n ä re h a l te n au ch jetzt noch das vorstehende Angebot dem Vorstand der BAG gegenüber aufrecht und würden es freudig be grüßen, wenn damit zum Besten der Allgemein heit des Buchhandels baldigst ein Zusammen schluß d e r, L e i p z i g e r V e r k e h r s e i n r! ch t u n g e n zu schaffen wäre. Selbstverständlich sind die unter Punkt lVe I—l> gegebenen Vorschläge, insbesondere hin sichtlich der Fristen, noch ab änderungs fähig, so fern die BAG in der Lage wäre, die ihr nach die sem O r g a n i sat i o u s p i-a n zufallenden Arbeiten in kürzeren Zeiten zu erledigen und das Sorti ment willens ist, die B A G-Z a h l u n ge n an die S o r t i m e n t e r k o m m i s s i o n ä r e schneller zu leisten. Z m me rhin sind d i e re i ch l i ch a n g e g e bene n Fristen auch für den Verlag nicht sonderlich nachteilig, da es sich um einen wertbeständigen Goldmark verkehr handelt, und die Kreditverlängerung keinerlei V e r w ä sse r n n g s r i s i k o mehr in sich schließt. Um dem Verlag, svlange noch nicht mit der von den Kommissionären v o r g e sch l a g e n e n Aufnahme eines iv e r 1 b e st än d i gen BAG-Ver- kehrs z» rechnen ist, Gelegenheit zu geben, von sich aus Forderungen (Initiative des Gläubi ge r s) wertbeständig ein z u z i e he n, der w e i se » wir auch an dieser St ekle auf die Be n u tzung von Bar- faktnrcn, die wir jeweils honorieren z» können hoffen, um so mehr, als wir Einlösungs- Les ch r än kn n g en des Sortiments i n Zukunft ab lehnen müssen (vgl. VW,). v. Zahlungsverkehr durch Gold-Zalko. Alle Verleger- und Sortimenter-Kommittenten können sich in der bisher üblichen Weise des Z-alko bedienen. Von Montag, dem 2 6. November 1 923 ab werden durch den Zalko Zahlungsaufträge in Pa Pier mark nicht mehr angenommen, sondern nur noch solche in Gold- m ark (1 Goldmark --- Dollar). Der Sortimenter-Kommittent hat unter Benutzung der For mulare des Zalko seinem Kommissionär unter gleichzeitiger Über sendung der Deckung (Zahlungen, vgl. Punkt I) die Zahlungsauf träge in Goldmark zu übermitteln. Durch das Clearing der Kom missionäre kommen alle im Laufe einer Woche bis Donnerstag ein gehenden Zahlungsaufträge am Sonnabend in die Hand des Ver leger-Kommissionärs und werden von diesem dem Verleger am Montag der folgenden Woche in Goldmark auf seinem Konto gut geschrieben. Der Verleger kann hierüber nach Punkt l »Zahlungen« verfügen. Die Kommissionäre behalten sich auch hier vor, aus den in Punkt ll angegebenen Gründen Vorauszahlungen zu leisten. vi. Bedingungen der Kommissionäre für den wertbeständigen Zahlungsverkehr. Die Gebühren, die die Kommissionäre für die Durchführung des wertbeständigen Zahlungsverkehrs nunmehr ebenfalls in Gold mark berechnen müssen, umschließen nicht nur die Entschädigung für die zu leistenden V e rb u ch u n g s a r b e i te n, sondern ent halten zugleich auch eine Risik »Prämie für die bedeutenden Risiken (vgl. Punkt H), die sie durch -die Umwandlung nicht wert beständiger Zahlungen in wertbeständige Goldmarkguthaben und bnrch die Aufrechterhaltung der Wertbeständigkeit der Forderung während des ganzen Laufes des in Leipzig erfolgenden Clearings auf sich nehmen. Da namentlich durch letztere Maßnahmen dem Verlag die Möglichkeit eines wertbeständigen Einzuges seiner For derungen, sei es durch Barpakete, Barfakturen, Gold-Zalko, evtl. BAG-Lastzettel, geboten wird und seine bisherigen erschreckenden Geldentwertungsverluste auf ein Mindestmaß beschränkt werden, erhellt, daß auch dem Verlag ein größerer Anteil an dieser Risiko prämie zugemessen werden mutz als dem Sortiment. In Ansehung der durch den wertbeständigen Zahlungsverkehr besonders dem Ver- laz erwachsenden bedeutenden Vorteile wird er diese im Vergleich zu seinen früheren Verlusten geringe Risikoprämie gern in Kauf nehmen. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte haben die Kom missionäre die Provision für Kontenführung und die Risikoprämie unter Aufhebung der bisherigen Provision für Kontenführung von Ilb bzw. 2?L wie folgt festgelegt: ») Für Sortimenter-Kommittenten: 1>/2?L Provision für Kontenführung und N/2?L Risikoprä m i e von der großen Seite des Konto auszuges, ausschließlich der Saldozahlen. Eine Beschrän kung der Einlösungsvollmacht für Barpakete und Barfak turen hinsichtlich der Höhe der Goldmarkbeträge kann von den Kommissionären nicht mehr anerkannt werden. Hieraus entstehen insofern keine Nachteile für das Sortiment, als irrtümlich vorgezeigte Barfakturen wertbeständig wieder gutgeschrieben werden können. Für Einzahlungen in wertbeständigen Zah lungsmitteln (dgl. Punkt 1 s—e) fällt die Risikoprämie von 1>,2^ fort. Vor der Berechnung vorstehender Provision für Kontenführung und Risikoprämie werden vom Umsätze alle diejenigen Beträge abgesetzt, die Zahlungen über Gold-Zalko, später eventuell über BAG be treffen. Solche Zahlungen bleiben in beiden Fällen für Sortimenter spesenfrei. Im BAG- Verkehr würden dem Sortimenter dann also lediglich Un kosten aus den Beiträgen erwachsen, die er als Genosse der BAG an diese selbst zur Aufrechterhaltung des Betriebes der BAG zu leisten hat. v) Für Verleger-Kommittenten: 1 >/2?L Provision fürKontenführung und 4I/.V',, R i s ik o p r ä m ie von der großen Seite des Kontoaus zuges, ausschließlich der Saldozahlen. Die für Gold- Zalko, später eventuell BAG, eingehenden Beträge wer den vom Umsatz nicht abgesetzt, e) Für Leipziger Sortimenter: Leipziger Sortimentern, die durch Vermittlung der Gilko G o ld - Z a lk o-Zahlungen zu leisten wünschen, wird für Kontenführung 15L belastet. Papiermarkzahlungen für den Goldzalko können nicht angenommen werden, sondern nur solche in wertbeständigen Zahlungsmitteln. Wird zu Zwecken des BAG-Verkehrs bei der Gilko später ein Gold- mark-Konto unterhalten, so soll hierfür keine Provision oder Risikoprämie berechnet werden. <t) Für Leipziger Verleger: wird die Risikoprämie für Bar Pakete, B a r f a k t u r en, und für den EingangvonZahlungen durch Gold- Zalko, später eventuell durch BAG, gleichmäßig auf 5'V festgesetzt. Diese 5?L werden entweder von den einzelnen Kommissionären oder von der Gilko, je nachdem, welche Stelle an die Leipziger Verleger die Gelder abführt, von den auszuzahlenden Beträgen gekürzt, bzw. sofern ein Goldmark- Konto geführt wird, auf diesem belastet. Eine Provision für Kontenführung wird nicht berechnet. In den vorstehenden Gebührensätzen ist ab sichtlich stets zwischen Provision für Kontenfüh rung und Risikoprämie unterschieden worden. Die Provision für Kontenführung ist eine stän dige, die Arbeitsleistung der Kommissionäre ab deckende Provision, während die Risikoprämic
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder