238, 11. Oktober 1928. Künftig erscheinende Mcher. »Sisenilatl f. d. Dtschn. vuchhanb-l. 8627 In Lürze erscheint: Handelsgesetzbuch Handkommentar von Zusiizrat Or. Friedrich Goldschmit Rechtsanwalt in München XU, Seiten 8°. Leinenband etwa M. )8.— Dieser neue vom Herausgeber des Zentralblattes für Handelsrecht geschriebene Handkommentar tritt an die Stelle der früheren bekannten Gareis'schen Ausgabe des HGB. Der berufene Verfasser hat sich zur Aufgabe gesetzt, eine kurzgefaßte systematische Erläuterung jedes Paragraphen zu geben, ist dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß es für alle Benützer zweckmäßiger ist, wenn die Dar stellung zusammenhängend dargeboten wird und nicht durch Stichworte nur Einzelergebnisse ge kennzeichnet werden. Berücksichtigt wurden das BGB., die handelsrechtlichen Nebengesetze, sowie die Steuergesetzgebung. Außerdem ist zum ersten Male die neue Eisenbahnverkehrsordnung und das neue internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, die beide am ?. «Oktober jgrs in Rraft treten, im Rahmen der Erläuterung eingehend behandelt worden. Das Rückgrat der Erläuterungen bildet die oberrichterliche Rechtsprechung, vornehmlich die des Reichs gerichts, die, was besonders hervorgehoben sei, bis in das Iahr )grs hinein berücksichtigt ist. Auch das reiche und wichtige Schrifttum nimmt einen breiteren Raum ein, als es be» Erläuterungs büchern gleicher Art der Brauch ist. Der Interessentenkreis des für Studium und Praxis gleich wichtigen Werkes reicht natürlich weit über die juristischen 8achkreise hinaus: er umfaßt also nicht allein die Gerichte und Arbeitsgerichte nebst Richtern und Rechtsanwälten, die Syndici und Studierenden, sondern auch die Handelskammern, Aktien-, Handels- und Rommanditgesellschaften, Banken, Äommissions- und Speditionsgeschäfte sowie alle selbständigen Rausleute. Werben Sie für das Buch durch Ansichtsversendung, Vorlegen und Ausftellen. Prospekte und Werbekarten stehen zur Verfügung. LHBeck'sche Verlagsbuchhandlung München