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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18881204
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188812043
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler. 281. Leipzig, Dienstag den 4. Dezember. 1888. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Mehrfache Anfragen aus Kreisvereinen und von einzelnen Mitgliedern, sowie der Redaktion des Börsenblattes zur Veröffentlichung eingesandte Artikel wegen der Eingaben, durch welche der Vorstand bei den Behörden in der Rabattfrage vorstellig geworden ist, geben demselben Anlaß, nachstehend sowohl die Februar-Eingabe, welche gleichmäßig an alle Behörden rc. abgegangen ist, zur Kenntnis der Vereinsgenossen zu bringen, wie auch die Juli-Eingabe, welche in solcher resp. in je aus die besonderen Verhältnisse berechneter ähnlicher Fassung an alle Behörden, Institute, Bibliotheken, Magistrate der größeren Städte im Deutschen Reich rc. gerichtet worden ist. In der Februar-Eingabe war ein radikaleres Petitum enthalten, indem der Vorstand bat, die Behörden möchten den vollen Ladenpreis anerkennen, während im Juli, nachdem bis auf Berlin alle Kreis- und Ortsvereine auf einen Höchstrabatt von 5«/, geeint erschienen, dem entsprechend nur gebeten wurde, man möge auf jeden 5"/„ übersteigenden Diskont verzichten. Demselben Gesichtspunkte ist auch Rechnung getragen durch die Verschiedenheit der Fassung der den Vereinsgenossen seitens des Vorstandes im Februar und im Juli zur Verfügung gestellten Flugblätter für ihren Kundenkreis. Während im Februar (vgl. Börsenbl. Nr. 38) darin gesagt war, daß der Ladenpreis innezuhalten sei »und nur in besonderen Fällen« ein mäßiger Skonto bewilligt werden dürfe, sagt das Juli-Flugblatt (»Feste Büchcrpreise«), daß ein Diskont bis allgemein bewilligt werden dürfe. Es wäre sehr zu wünschen, daß, da vom Eentrolpunste ans die Bemühungen, namentlich gegenüber den preußischen Behörden nicht sofort wieder ausgenommen werden können, inzwischen die Kreisvereinc, in Wahrnehmung der speziellen Interessen der in ihrem Bezirk domizilierten Buchhändler, den betr. Behörden gegenüber vorstellig würden, sofern sie bei Durchführung ihrer Beschlüsse auf Schwierigkeiten stoßen. Es liegt im Wesen des Kampfes, daß der Angriff häufig nicht durch die in erster Linie vorgezeichnete Taktik gelingt, daß man dieselbe oft modifizieren und daß von neuen Punkten ein gesetzt werden muß. Denjenigen Vcreinsgenosscn aber, welche glauben, alles von den Maßregeln erwarten zu dürfen, zu welchen die neuen Satzungen den Vorstand ermächtigen, kann der Unterzeichnete Vorstand statt aller Antwort auf Einzelbriese nur wiederholen, daß die letzte Entscheidung nur in der Hand der Vereinsgenossen liegt. Nur wenn sich dieselben entschließen, andre vom Vorstand bezeichnet« Firmen auch nicht mit verkürztem Rabatt, sondern überhaupt gar nicht zu liefern, wird der Zweck, um dessentwillen wir unsere Satzungen geändert haben, erreicht werden. Berlin, Darmstadt, Leipzig und Stuttgart, den 1. Dezember 1888. Der vorslon- des Sörsenveikiiis der veulschrn Luchhiiudlrr pi tripfig. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Arnold Bergstraeßer. Egon Werlitz. Or. Oscar von Hase. Leipzig, den 13. Februar 1888. Die Notlage eines wichtigen Gliedes in der Organisation des deutschen Buchhandels, des Sortimentes (Kleinhandels), ist seit einem Jahrzehnt, also seit der Zeit, in welcher die Wirkungen der unbeschränkten Gewerbesreiheit soeben eingetreten waren, Gegenstand lebhafter Erörterungen in allen Kreisen des Buch handels und der ernstesten Fürsorge des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler, welcher fast alle bedeutenderen deutschen Buch handlungen des In- und Auslandes umfaßt. In seiner am 25. September 1887 abgchaltenen außerordentlichen Hauptver sammlung in Frankfurt a/M. hat derselbe mit überwiegender Mehrheit eine Abänderung seiner Satzungen beschlossen, wonach den Mitgliedern des Vereins die Verpflichtung auserlegt wird, die von de» Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzu halten. Wenn hiermit alles, was aus dem Wege der Selbst hilfe geschehen konnte, geschehen ist, so können wir uns doch der Ueber- zeugung nicht verschließen, daß csohneMilwirkungderhohcnBehörde» unmöglich sei» wird, den Sortimentsbuchhandel auf einen gedeih lichen Weg der Entwickelung zurückzusühren. Gegenwärtig aber fehlt nicht nur diese Mitwirkung, die Bestrebungen des Buch handels werden sogar durch gewisse Ansorderungen der Behörden selbst vereitelt; denn es herrscht bei den Behörden fast im ganzen Reiche die Uebung. von dem Sortimenter einett hohe» Rabatt zu verlangen, ohne Rücksicht daraus, ob der Sortimenter bei den Fünfundsünfzigster Jahrgang. 814
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