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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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bei ihren Aufforderungen zum Inserieren in dem von ihr herausge gebenen Buche Ausschnitte aus dem der Klägerin aufzukleben oder in anderer Weise zu verwenden. Das Urteil des Berufungsgerichts führt dazu aus: Es handle sich bei dem Ausschnitte um Ausarbeitungen über Firmenangabcn, die mit besonderer Geschästskenntnis hergestellt seien und über das Schablonenhafte hinansgingen. Dieses individuelle geistige Erzeugnis habe die Beklagte für ihre Zwecke direkt nutzbar ge macht. Ihr Berhalten verstoße gegen 8 1 des Wettbewcrbsgesetzes. Die Ausschnitte ans den Bestellscheinen seien geeignet, den Empfänger glauben zu machen, cs handle sich nur um eine Neubestellung schon früher in dem Adreßbuch der Beklagten aufgegebener Inserate. Da durch mache sich letztere die Arbeit der Klägerin zunutze und bringe sie um den Erfolg ihrer Arbeit. Sie werde nicht dadurch geschützt, daß es sich angeblich um einen Geschäftsbrauch handle, denn wenn tatsächlich ein solcher bestehe, so sei er eben ein Mißbrauch. Es habe ja nichts im Wege gestanden, die Ausschnitte als von der Klägerin herrührend zu kennzeichnen. — Das Reichsgericht entschied in gleichem Sinne nnd wies die Revision der Beklagten als unbegründet zurück, indem es vor allem dem Vorderrichter darin beitrat, daß ein Brauch, der tatsäch lich ein Mißbrauch sei, die Beklagte nicht entlasten könne. (Aktenzeichen I. 105/13.) Neue Bücher, Kataloge etc. kleue veutsebe Exlibris. Mt einem einleitenden l'ext von llieliard Lraungart. (Kunst unserer 2eit. Aeue Kolge, 1. Land.) 8". 38 8. mid 96 Abbildungen, kl uneben, k'ranr Uank- staengl. 20 ord. -Oktober 1913. 0^-.-8». ^8. 373-^76^' ^ keldt; — Die IVlainLer 8ladtbibIiotbeIr. Lek. : Oustav Linr. —). Personalnachrichteil. Jubiläum. — Das deutsche Jubiläumsjahr 1913 weist auch für den Börsenverein der Deutschen Buchhändler verschiedene Gedenktage ans. Sie führen allerdings nicht 100 Jahre zurück, wie die Erinnerungs feier der Schlacht bei Leipzig, sondern knüpfen nur an das Jahr 1888 an, das für die Entwicklung des Börsenvereins einen wichtigen Wende punkt bedeutet. Vor 25 Jahren zu Kantate (29. April) wurde in feierlichster Weise unter der Vorsteherschaft des unvergeßlichen Adolf Kröner das Deutsche Buchhändlerhaus eingeweiht, und am gleichen Tage traten die in der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. September 1887 in Frankfurt a. M. beschlossenen neuen Satzungen mit ihren auf den Schutz eines soliden Sortimentsbuchhandels gerich teten Bestimmungen in Kraft. Tags zuvor — in einer außerordent lichen Hauptversammlung, die noch in der alten Buchhändlerbörse in der Nitterstraße stattsand — hatte man die »Bnchhändlerische Ver kehrsordnung« aus der Taufe gehoben, die ebenfalls im Sommer 1888 Gesetzeskraft erhielt. Diese für die Entwicklung des deutschen Buch handels überaus wichtigen Ereignisse waren von einer Reihe von Neu einrichtungen und Veränderungen begleitet, die die ganze Vereins- vcrwaltung umformten und bedeutend erweiterten. An Stelle des frü heren »Centralbureaus« war die »Geschäftsstelle des Börsenvereins« mit zum Teil neuen Aufgaben getreten, der auch am 1. Juli 1888 die bis dahin von der Firma Carl Fr. Fleischer besorgte Expedition des Börsenblattes übertragen wurde. Das Adreßbuch des Deutschen Buch handels war am 1. April 1888 aus dem Verlag von Otto Aug. Schulz in den Besitz des Börsenvcreins übergegangen, und vom 1. Juli 1888 an wurde auch der Druck des Börsenblattes (bisher bei B. G. Teubner) von der Firma Ramm L Seemann in einem Anbau des Deutschen Buchhändlerhanses besorgt. Mit dieser inneren und äußeren Reorga nisation des Börsenvereins vor 25 Jahren war natürlich auch eine entsprechende Vermehrung des Personals verbunden, und so kommt es, daß der diesjährige Geschäftsbericht des Vorstandes des Börsenvereins mitteilen konnte, daß es in diesem Jahre vier Beamten vergönnt sei, ihr 25jähriges Dienstjubiläum zu begehen. Veranttvortlt^er Redakteur: Emtl Thomas. — Verlag: De^B k> * l^e n Den Schluß in der Reihe dieser Jubilare bildet Herr IohnIo - nas, der am heutigen Tage aus eine 25jährigc Tätigkeit in der Re daktion des Börsenblattes zurückblicken kann. Ein gebore ner Mecklenburger, hat sich Herr Jouas in seiner Vaterstadt und in Eutin eine gediegene höhere Grimnasialbildung angeeignet nnd trat dann im Jahre 1883 in einem Nostocker Sortiment (Hermann Koch) in die Lehre. Nachdem er weiter in Weimar und Leipzig im Ver lag, Kommissionsgeschäft und Antiquariat gearbeitet hatte, ist er heute vor 25 Jahren an die Stelle eines Mitarbeiters, den die Sehnsucht nach dem sonnigen Süden wieder nach Italien trieb, in die Redaktion ein getreten. Stets war er mit Eifer und Unverdrossenheit bemüht, den fortwährend steigenden Anforderungen, die der lebhafte Betrieb unse res täglich erscheinenden Blattes stellte, gerecht zu werden, und sein wil liges und freundliches, von Humor durchleuchtetes Wesen half über viele Schwierigkeiten hinweg, die sich der rechtzeitigen Fertigstellung des Blattes oft in reicher Fülle in den Weg stellen. 25 Jahre Tätigkeit in der Redaktion des Börsenblattes bedeuten eine nicht geringe Arbeitsleistung, die zwar auch von »des Dienstes immer gleichgestellter Uhr« reguliert wird, die aber bei der natürlichen Abhän gigkeit von einer, namentlich in der regen Geschäftszeit mit Volldampf arbeitenden Druckerei täglich »unbegrenzten Möglichkeiten« der Aus dehnung unterliegt. Trotz seinem schwachen Körper, in dem aber ein lebhafter und beweglicher Geist wohnt, hat Herr Jonas stets seinen Mann gestellt, sich immer in allen Sätteln bewährt, und eine gute Dosis von lebensbejahendem und hoffnungssreudigem Optimismus hat ihn viele berufliche Widerwärtigkeiten leichter tragen lassen. Durch sei nen Sinn für Humor, seinen Lebensidealismus hat er in Leipzig einen großen Freundeskreis erworben, in dem er sich ebenso wie bei seinen Kollegen einer großen Beliebtheit und Wertschätzung erfreut. Sprechsaal. Bücherzettel in offenem Briefumschlag. Wir müssen in Hamburg auf Bücherzettel, die in offenem Brief umschlag mit dem Vermerk »Büchcrzettcl« gesandt werden und mit 3 Pfennig frankiert sind, 15 Pfennige Strafporto zahlen. Auf Re klamation bei der Post wurde uus der Bescheid, daß Bücherzettel nur auf offener Postkarte mit 3 Pfennig frankiert werden dürfen. Bllcher- zettel, in ein Kuvert gesteckt, seien als Brief zu frankieren. Seit wann besteht denn diese Bestimmung? Die Post scheint sich in letzter Zeit durch besondere Großzügigkeit auszuzeichnen!!! Bestellkarten, die z. B. den Vermerk: »Möglichst mit 50"/o, da für eigenen Gebrauch« tragen, werden unweigerlich mit Strafporto belegt. H a m bürg. Paustian Gebrüde r. Nach der Allgemeinen Dienstanweisung für Post und Telegraphie, Abschnitt V, I, Seite 17 und Seite 20, § 9 können Bücherzettel sowohl in Form offener Karten als auch unter Umschlag oder Band cingeliefert werden. Es heißt da weiter: »Statt zur Bestellung können die Bücherzettel auch zur Abbestel lung oder Anbietung benutzt und dementsprechend im Vordruck ein gerichtet oder ergänzt werden. Die Vorderseite des Formulars muß den Vordruck oder die Aufschrift ,Bücherzettel' enthalte«, gleichviel ob es sich um eine Bestellung, eine Abbestellung oder eine Anbietung handelt. Auf dem linken Teil der Vorderseite und auf der Rückseite dürfen neben der Bezeichnung der bestellten oder angebotenen Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien, sowie der Angabe des Ortes, Da tums und Namens oder der Firma des Absenders solche handschrift lichen Vermerke enthalten sein, die den bestellten oder ange- botenen Gegenstand betreffen und nicht die Eigen schaft einer besonderen, mit ihm in keiner Bezie hung stehenden brieflichen Mitteilung haben, z. B. ,Frei unter Kreuzband', -Empfohlen', -Eilig', Muß bis zum ten in meinen Händen sein', .Unmittelbar an N. N.', .Eingebunden', .Pracht band', .Mit den Kupfern', -Gegen bar', sowie etwaige Preisangaben. Die Bücherzettel dürfen neben der Bestellung auf Bücher auch Bestel lungen auf Einbanddecken enthalten und zur Bestellung einzelner Zei- tnngsnnmmern und Unterrichtsgegenständc benutzt werden, wie: Globen, Tellurien, Planetarien, Wand- und Reliefkarten usw., sowie zu Be stellungen auf buchhändlerischc Vcrtriebsmittel (Formulare, Um schläge usw.). Schnittmuster dürfen nicht durch Bücherzettel bestellt werden.« Nach diesen Bestimmungen ist nicht einzusehen, warum der Ver merk »Möglichst mit 50"/o, da für eigenen Gebrauch« unzulässig sein soll. (Vgl. hierzu den Art. »Strafporto« im Bbl. 1911, Nr. 202). Red. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhündlerhauS. Redaktton und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhauö).
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