SSO Mark. c»§ den übrigen Setten -,, Seite 750 M.. :: lagsfirmen. d?e ihr- Werk- mit Au-rungszulchlSg-n l,-k-°» >/; Sette 400 -!N. '/» Seite 205 M. Kisiners Nnzeigsn»: ujw., halbmonatliches Verzeichnis der zuvüSver- ais vl-rteliettige lind nicht Zuiaisig. 25°/° Teuer.-Suschttig :: langten Neuigkeiten. l«rün- Liste.) Rationierung d.Dörlenbiattraumss, sowie Preissteigerungen, auch ohne besond. Mitteilung Im Linzslfall jederz. Vorbehalten. Umschlag zu Nr. 161. Letpztq, DonnerSlaq den 22. Juit l920. 62. Jahrgang. » »SMoUpg ^ <e, -5 Soeben erschien: L). I. Zahlungsbefehl. Widerspruch. !. VersäumniSurtril. Einspruch. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. 7. Mündlich« Verhandlung vor dem Amts gericht. 5. UrkundenbeweiS. Beweis durch Eid. 6. Rechtshilfe. 7. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. 8. ZeugenbeweiS. -. Schluß der mündlichen Verhandlung. Vor Gericht Bilder aus dem Zivil- und Strafprozeß Or. W. Fromm Landrichter in Hamburg Inhaltsverzeichnis: Erster Teil: Der Bestellschein 10. Da» Endurteil erster Instanz, l i. Sühnetermin, Privatklagt. 17. Schöffengericht- I?. Ablehnung «ine» Richter». 17- Vergleich. 15. Berufung. l«. Verhandlung in der Berufungsinstanz. l7. Beweis durch Augenschein und Sach verständige. >8. Urteil zweiter Instanz. Stimmen aus dem Leserkreis: am Hanseatischen 0 § von (5 Zweiter Teil: De» AKmentationSprozeß l. Bestellung zum Vormund. !> Die Alimentrnfrag«. Armenrecht- ;. Ausschluß der Öffentlichkeit. 4. Ungebühr vor Gericht. 5. Haftbefehl und Steckbrief. -. Voruntersuchung. Haftbeschwerd«. 7. Anklageschrift und EröffnungSbeschluß. 8. Schwurgericht. ?. Revision. IO. Wiederaufnahme d«< Verfahren». Or. von Kühlwetter, Rechtsanwalt Oberlandesgericht in Hamburg: „Ich danke Ihnen außerordentlich für di« freundliche Über sendung Ihre« Bändchen« au» dem Zivil- und Strafprozeß. Ich habe «S von vorn bi» Hirnen durchgelesen, obwohl ich, ehrlich gesagt, von vornherein glaubte, dazu kerne Zeit übrig zu haben. Er mag Ihnen da» ein objekriver Beweis dafür sein, daß das Milieu, in da» Sie di« kleinen RechtS- fälleeing»kieid«thaben,unbestr«itbarfeffelnd ist. Imübrigen hat da» Bändchen zweifelsobn, den Vorteil, bei dem jenigen, der e« liest, Eindrücke zu hinterlaffen, die bleibender sind, al» wenn ihm jemand die trockenen Gesetzesbestimmungen in weniger anschaulicher Weise 5.^» klarzumachen versucht. Diesen Zweck wird eS in Laienkreisen völlig erfüllen, uud ich glaube auch, daß e« dem jungen Juristen eine angenehme Hilfe sein wird, die ihm ein ^Q.. _ Groß-Oktav. Ladenpreis M. 3. leichtes Einarbeiten terien ermöglicht.' in bestimmt« Ma- Vr. S. Schmidt, Hamburg: »Mit großer Freude und wachsendem Interesse la» ich Ihr« klaren, einleuchtenden Ausführungen, die doch jedem Laien so viel Wissens- und Beherzigenswerte» zu sagen haben, daß man ihnen weiteste Verbreitung wünschen möchte. Sie werden verstehen, daß mich vor allem die pädagogische Verwertbarkeit dieser Skizzen interessierte, und da denke ich gerade an di« vielen jetzt eingerichteten Kurse zur Weiter bildung von Beamten, älteren Angestellten und anderen) indem ja nach Maßgabe der neuen Sraatsverhältniffe immer sehr viel Gewicht auf vvlkswissenschastlichen und staatsbürgerlichen Unterricht gelegt wird. Für Leben und Schule ist Ihre Abhandlung in der interessant er- ^ zählenden Form «in ganz vorzüglicher Illustrator und ^ auf Einführung in di« sonst al» trocken und unzu- ^7 gänzlich geschilderten Verhältnisse praktischer ^ <2, Gerichtsbarkeit, mit der niemand gerne zu tun haben will, und in die doch mancher <7>-> so leicht verwickelt wird.' ^ ^ bar M. 3.36. 13/IL netto M. 3.73, ^7,