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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800209
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188002098
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Erscheint außer Sonntag» täglich. — Bis früh S Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für deir Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler. 32. Leipzig, Montag den s. Februar. 1880. Amtlicher Theil. Bericht über die Generalversammlung des Vereins der Buch händler zu Leipzig am 26. Januar 1880. In Stellvertretung des durch Krankheit abgehaltenen Vor sitzenden der Deputation, des Herrn Raymund Härtel, eröffnete Herr vr. Eduard Brockhaus die Versammlung mit der Mit theilung, daß seitens des Herrn Hermann Credner ein Antrag eingegangen sei, dahin gehend: Der Vorstand wolle von dem ihm nach ß. 12. der Statuten zustehenden Rechte, außerordentliche Generalversammlungen einzuberufen, häufiger Gebrauch machen, welcher am besten nach Punkt 1. der Tagesordnung eingeschoben und — besonders der ihm beigegebenen Motive halber — in Ver bindung mit dem Geschäftsbericht behandelt werden könne. Da sich kein Widerspruch erhebt, so schritt der Vorsitzende zum Vortrag des letzteren. Derselbe lautet: „Das Jahr 1879, über das wir Ihnen heute Bericht zu er statten haben, war insofern ein wichtiges wie für den deutschen Buchhandel überhaupt, so insbesondere auch für unfern Verein, als in demselben die in den letzten Jahren vielverhandelte Frage einer Reform des deutschen Buchhandels, welche auch die Stellung Leipzigs als Centralpunkt desselben berührt, zu einer Art Abschluß gekommen ist. Indem wir daher mit dieser Angelegenheit ihrer Wichtigkeit wegen beginnen, können wir uns in Betreff derselben auf den eingehenden Bericht beziehen, der darüber in der außer ordentlichen Generalversammlung unseres Vereins vom 17. Nov. v. I. erstattet wurde, und uns darauf beschränken, Ihnen die unfern Verein betreffenden Momente nochmals im Zusammenhänge kurz vorzuführen, sowie den gegenwärtigen Stand der Angelegen heit zu kennzeichnen und Ihnen das Weitere anheimzugeben. Erst nach unserer vorjährigen ordentlichen Generalver sammlung vom 27. Jan. erhielten wir Veranlassung, Stellung in der Sache zu nehmen. Einem aus Ihrer Mitte uns ausge sprochenen Wunsche entsprechend, veranstalteten wir am 5. Mai eine Versammlung der hiesigen Buchhändler, in welcher über alle dabei zu berücksichtigenden Punkte und insbesondere auch über die Wahlen in den Vorstand des Börsenvereius, die diesmal erhöhte Bedeutung hatten, verhandelt wurde. Am 11. Mai fand dann die Cantate-Versammlung des Börsenvereins statt, in welcher eine Revision des Statuts beschlossen wurde. Am 20. Mai forderte uns der Vorstand des Börsenvereins zur Wahl eines Delegirten für die zur Revision des Statuts niederzusetzende Commission auf. Die Deputation wählte zunächst am 30. Mai Herrn Franz Wagner, und als dieser später erklärte, daß er einer Reise wegen verhindert sein werlle, den für Mitte September festgesetzten Berathungen der be treffenden Commission beizuwohnen, am 26. August mich zum Dele- Sü'benundvierzigster Jahrgang. girten des Leipziger Vereins für diese Commission. Ueber die Berathungen und Beschlüsse dieser aus 34 Mitgliedern bestehenden Commission, welche vom 16. bis 20. September in Leipzig tagte, sowie des darauf vom Vorstande des Börsenvereius berufenen, aus 5 Mitgliedern bestehenden außerordentlichen Ausschusses, der vom 3. bis 5. Nov. hier tagte und dem ich ebenfalls angehörte, haben wir Ihnen in der bereits erwähnten außerordentlichen General versammlung vom 17. Nov. berichtet. Inzwischen hat auch jener Ausschuß dem Börsenvorstand über seine Arbeiten Bericht erstattet, der Vorstand hat diesen Bericht in Nr. 3 des Börsenblattes vom 5. Januar d. I. veröffentlicht und die nächste, am 25. April d. I. stattfindende Hauptversammlung des Börsenvereins wird über die Annahme des von dem Ausschüsse vorgelegten revidirten Statuts des Börsenvereins zu entscheiden haben. Nach diesem historischen Rückblicke werden Sie von uns eine Meinungsäußerung darüber erwarten, ob und eventuell in welcher Weise wir Ihnen empfehlen, seitens unsres Vereins oder seiner einzelnen Mitglieder der weitern Entwickelung der Angelegenheit und insbesondere der bevorstehenden Abstimmung in der Cantate- Versammlung gegenüber Stellung zu nehmen. Die Entscheidung darüber ist insofern eine schwierige, als die Mitglieder unsres Vereins nicht sämmtlich auch Mitglieder des Börsenvereins sind und Localvereine, wie unser Verein, weder nach dem jetzt geltenden, noch nach dem von dem Ausschüsse zur Annahme empfohlenen revi dirten Statut des Börsenvereins ein integrirendes Glied in der Organisation des letzteren bilden. Unter Berücksichtigung dieser Um stände gestatten wir uns, Ihnen folgende zwei Vorschläge zu machen. Von der Ansicht ausgehend, daß es im Interesse der Sache nur erwünscht sein kann, wenn Localvereine und vor allem ein so wichtiger, wie wir unfern Verein wohl nennen dürfen, über die Statutenrevision des Börsenvereins berathen und Beschluß fassen, bevor darüber vom Börsenverein selbst das letzte Wort gesprochen wird, und daß sie dadurch auch das Interesse ihrer Mitglieder zu wahren haben, empfehlen wir Ihnen zunächst, über den von dem Ausschüsse vorgelegten revidirten Entwurf des Börsenvereinsstatuts zu berathen und darüber Beschluß zu fassen, ob Sie dessen Annahme im allgemeinen Interesse und im speciellen Interesse des Leipziger Buchhandels für wünschenswerth halten. Unsererseits können wir Ihnen nur rathen, letztere Frage zu bejahen und Ihren Beschluß dahin zu fassen: daß, falls es nicht gelingt, einzelne Abänderungs vorschläge durchzusetzen, und es sich, wie wahrscheinlich, nur um Annahme oder Verwerfung des Entwurfs eu bloo handelt, der Verein der Buchhändler zu Leipzig die Annahme des Entwurfs empfiehlt. Zur Begründung dieses Raths bemerken wir, daß der revidirte Entwurf in vielen Punkten eine wesentliche Verbesserung des jetzigen Statuts enthält, aber durchaus keine Umgestaltung des 71
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