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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 232, 6. Oktober 1913. Redaktioneller Teil. «Sls-nbl-tt s. d. Tisch!!, Wilchl,anbei. 10259 (Fortsetzung zu Seite lülM.j auch nach Schluß der Dienststunden nicht gleich nach Hause begab, so konnte die Zustellung auch noch nicht mit der Rachmtitags- bestellung erfolgen; der Briefträger hinterließ vielmehr eine schriftliche Benachrichtigung, daß ein Einschreibebrief cingclaufen sei, der abgeholt werden könne. Als der Buchhalter am nächsten Tage in den Besitz der Kündigung für Ende Juni kam, nahm er sie nicht mehr an. Er klagte jetzt auf Auszahlung des Juligehalts, indem er geltend machte, daß die Kündigung nicht rechtzeitig er folgt sei. Die beklagte Firma wandte dagegen ein, sie habe mit der Absendung einen Tag vor dem Ersten ihre Schuldigkeit getan. Wenn Kläger nicht zu Hause sei, so sei das nicht ihre Sache. Das Kaufmannsgericht verurteilte die Firma antragsgemäß zur Zah lung des Monatsgehalts. Die Kündigung, so heißt es in der Begründung, sei nicht rechtzeitig erfolgt. Unter den hier vor liegenden Umständen mußte die Beklagte damit sicher rechnen, daß der Brief nicht behändigt werden konnte. Es wäre doch hier der einfachste Weg gegeben gewesen, den Kündigungsbrief im Geschästslokal zu behändigen. Es solle keineswegs der Grundsatz aufgestellt werden, daß jemand sich einem etwa zu erwartenden Kündigungsschreiben entziehen kann; hier könne aber von einem Entziehen keine Rede sein.« Die Entscheidung ist, abgesehen von ihrer Unbilligkeit, auch juristisch m. E. unhaltbar, denn auch vom rechtlichen Stand punkte war mit der Hinterlegung des Postzettels am gleichen Tage die Zustellung rechtzeitig erfolgt. Die Schaffung einer Zentrale für Museumskata loge regt vr. Val. Scherer ln der »Museumskunde« (Berlin, Georg Reimer) an. Er führt unter anderem aus: »Es gibt meines Wissens nirgends in Deutschland eine Stelle, die auch nur die neuesten oder annähernd neuesten Auflagen von Katalogen deutscher Sammlungen enthielte. Die Staatsbiblio theken unserer großen Hauptstädte — von anderen ganz zu schwei gen — zeigen hierin wie aus so manch anderem Gebiet eine geradezu klägliche Dürftigkeit«. Da auch die Handbibliotheken der großen Staatsmuseen empfindliche Lücken in dieser Hinsicht aufweisen, regt vr. Scherer an, in Deutschland zum mindesten eine Zentrale zu schassen, an der vorerst einmal die neuesten Kata loge sämtlicher öffentlichen Sammlungen Deutschlands einzu sehen sind. Diese Zentrale müßte systematisch alle bisher erschienenen Kataloge jeder öffentlichen deutschen Sammlung bis in ihre An fänge zurück sammeln. Wo Kataloge fehlen, hätten Jnventare und Beschreibungen aus Reisewerken einzutreten. Zu den Kata logen der öffentlichen Sammlungen müßten sich in zweiter Linie die deutscher Privatsammlungen und womöglich deutscher Auk tionen gesellen. Hieran hätten sich schließlich wenigstens die besten und neuesten Kataloge der autzerdeutschen Museen zu gliedern; auch die von den Sammlungen selber herausgegebenen Führer könnten Platz finden, und ebenso dürften die Berichte nicht fehlen, die einzelne Sammlungen in periodischer Folge veröffentlichen. »Am besten wäre als Ort einer solchen Zentrale die Stätte zu wählen, die auf dem Gebiete des Museumswesens augenblicklich an führender Stelle steht: Berlin, das aber keines wegs der einzige Ort einer Zentrale zu sein brauchte — im klei neren Maßstabe könnte sie und, wenigstens für das eigene Gebiet, sollte sie jeder Staat besitzen. Die Kosten schätzt vr. Scherer Wohl mit Recht nicht allzu hoch, zumal unschwer jedes deutsche Museum seine neueste Katalog auflage (und etwaige Dubletten älterer usw.) der Zentrale unent geltlich zustellen könnte. Unsere »Deutsche Bücherei« wird, soweit es sich bei den Katalogen um selbständige wissenschaftliche Arbeiten handelt, diesem Mangel Wohl künftig abhelfen. Zu den Kollegen, die nicht nur Bücher verkaufen, sondern auch selbst verfassen, gehört der Mitinhaber des Verlages Otto Janke und Herausgeber der Deutschen Romanzeitung vr. Erich Janke. Von ihm erschien kürzlich ein Drama Antinous, in dem er sich das Ziel setzt, diesem merkwürdigen historischen Problem eine rein menschliche Deutung zu geben. Als halb nach Berlin zählende neue Monatsschrift möchte ich den Cottaischen Greif hier verzeichnen, dem man nach der vor liegenden ersten Nummer eine günstige Flugprognofe stellen kann. In neuer Aufmachung erscheint seit 1. Oktober die koloniale Wochenschrift »Kolonie und Heima t«. Ich entnehme ihr eine interessante Poststatistik der deutschen Kolonien. Danach wurden im letzten Jahre in den deutschen Kolonien (mit Ausnahme von Kiautschou) insgesamt 11993 414 Brief sendungen jeder Art erledigt, von denen auf Deutsch-Südwestafrika allein 6 495 270 und auf Ostafrika 3 403 107 entfallen. Recht aus gedehnt ist auch der Geldberkehr, soweit er durch Postanweisung erfolgt. Der Betrag für alle aufgegebenen und angckommenen Postanweisungen erreicht für alle Kolonien die stattliche Höhe von 97 890 482 »kk. Davon kommen auf Deutsch-Südwestafrika 39,9 MM. Mark, auf Ostafrika 39,7 MM. Mark, aus Kamerun 12,3 MM. Mark. Für ein ausgedehntes Lesebedürfnis der Kolo nien spricht die große Anzahl von Zeitungen, die im Postabonne ment zum größten Teil aus Deutschland bezogen wurden. Die Zahl der angekommenen Zettungsnummern stellt sich für Deutsch- Südwestafrika auf 1254 281; aufgegeben wurden, Wohl größten teils Schutzgebietszettungen, 279 995. Für Ostafrika kamen an 242 596 Zeitungsnummern, Togo 101 528, Neuguinea 147 115, wo bei bemerkt werden muß, daß die ostafrikanischen Zeitungen früher in der Regel unter Kreuzband versandt wurden. Kamerun erhielt 242 595 Zettungsnummern, Togo 101528, Neuguinea 147 115, Samoa 28 274. Franz Ledermann. Vas kuck äer keklsme. Von Ksinäl. (8°pa- rntärnolr aas: Ois kisstlaios, ibrs Lrmst nuä tVisssaLobakt. Berlin, Varl. k. Lvrialxolitilc 6t. m. b. H.) 6tr. 80. 8. 271 — 343. Visu, Rainlxassv 24, 3. 3. Leinöl. Dieses Buch der Reklame ist ein als Sonderdruck erschienener Ab schnitt aus einem Werk: Die Reklame, ihre Kunst und Wissenschaft. Der Bersasser gibt in diesem Heftchen einen Überblick über die neuere Reklameliteratur, soweit sie in Büchern und Zeitschriften erschienen ist. Kaindl hat es in dieser Zusammenstellung aus nicht weniger als 812 Nummern gebracht. Wie er in seinem Schlußwort betont, kann trotz dem von einer Lückenlosigkeit nicht die Rede sein; wer einigermaßen in dieser rapid «»wachsenden Literatur Bescheid weiß, kann ohne Krage noch eine ganze Reihe interessanter Publikationen ansühren, die hier nicht Erwähnung gesunden haben. Bei der Aufzählung der Bücher und der einzelnen Fachzeitschriften begnügt sich der Verfasser nicht mit einer Angabe der Titel; es wird eine kurze Charakterisierung versucht, die es den angestellten Stichproben nach nicht an kritischer Zurückhaltung fehlen läßt. So dürfte, um nur ein Beispiel zu nennen, die Seydelsche »Reklame« zutreffend charakterisiert sein. Wenn etwas gegen diese Ar beit einzuwenden ist, so wäre es der irreführende Titel, der Erwartun gen erwecken muß, die gar nicht in der Absicht des Verfassers lagen. Er hätte sehr viel richtiger diese Zusammenstellung als eine »Biblio graphie der Reklame« herausgeben sollen. Als solche wird sie für den Fachspezialisten nicht ohne Wert sein. Es wäre auch zu wünschen, daß die hier begonnene Arbeit — vielleicht in Gemeinschaft mit den vorhan denen Reklameorganisationen — fortgeführt würde, wobei es keines wegs notwendig wäre, sich auf die neuere Literatur und auf die Litera tur überhaupt zu beschränken. Zu einer Kulturgeschichte der Reklame gibt es noch eine ganze Menge ungehobenen Materials. Erste Schritte, die vor Jahren unternommen worden sind durch die Veröffentlichung von Plakaten aus der deutschen Vergangenheit, von alten Buch- händleranzetgen usw., sind leider noch ohne Fortsetzung geblieben. Kür einen kulturhistorisch bewanderten Forscher, wohl auch für einen ehr geizigen Verleger böte sich da noch ein aussichtsvolles Arbeitsfeld. Paul West heim. Kleine Mitteilungen. Objektives Verjähren. — In der »Jugend« lesen wir: Nach W 41, 4L des Strafgesetzbuches ist ans die Einziehung unzüchtiger Bildwerke auch dann zu erkennen, wenn eine bestimmte Person strafrechtlich nicht verfolgt wird. Die Bestimmung hat zur Folge, daß manchmal in einem weltentlegenen Städtchen bei einem Buchhändler, dem es viel zu um ständlich ist, zu widersprechen oder auch nur im Termin zu erscheinen, eine Schrift eingezogen wird. Auf Grund dieses rechtskräftigen llr-
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