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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1852
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- Deutsch
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1624 ^ IIS Op Op. Op. Op. Op. 8. Op. 10. Op. 12. Op. 14. 15. 16. 17. 18. F. Llicca in Mailand ferne«: Llerosllavto, 8., II 'Dslsgrako electrico. Oapriccio p. Lande s IVn- karra. Lid. p. kkks. solo. 2 Ir. . I/kUve-i-r-Lollca p. kkte. 1 kr. 50 c. — — Ismalca-LvIIea p. ?kks. I kr. litavs, V Op. 20. 40 8o1ksZZi per ossrcisio di Voc»li--a-!one ad uso <IeIIe Voci di 8oprsno e 31e-ro 8oprsnv con Lkte. Oompl. 18 kr. Divis, in 4 Dikid. Dib. 1, 2 L 5 kr. kik. 3, 4 ä 6 kr. Hiccl, kV, Das Osn-vnstte bfspvlstsns per Voce 3! Lasso con Lkls. IVo. 1. II Osrrettiers dsl Vomero. 1 kr. 50 c. d4o. 2. II Oain- l psnsro. 2 kr. ooiaiao reLSLri», D, 31elodis dans I'Opern: kkigoletto, 3s ^«rckr, trnnscrite ; p. ?kte. 3 kr. Lchlcsknger'sche Buch - <I. Musikali«,ih. in Berlin. vorig., L., Op. 6. kremier Nocturne p. pkcs. 10 Op. 7. 5 ktudes p. i'kte. No. I. 10 N^. ^5 8lu3ss p. kkte. No. 2. 15 N/. D'Vctsnte. 2. Nocturne o. ?kte. 12>L Ne/. Viics. Vslss p. kkte. 10 N,//. 2. Vla-urka Krill. p. kkto. 7-^ N/. ktude 3e 8alou p. kkte. 10 N-/. Llude 3s 8slon p. kkte. 10 Nz/. Ktu3s 3s Salon p. kkte. 15 N^,/. Nn3iep!z. 3. Vla-urlcs originale p. ?kts. 7^ N/. LchlesingcrVchc Buch- II. Miisikalienh. in Berlin ferner: Vumbert, I'., Op. 51. Vier Dieder k. 8opran o3. Denor m. kkte. 22-^ Ne/. No. 4. Vdsckisdsworts, k. Vit «3. Lariton m. kkte. IVlgrten», V., Op. 7. üerkstklsttsr aus 3sn 8u3sten. 3 Stüclcs k. kkte. 20 Nj/. Tebloß in Cöln. Deetboven, I,. v., Op. 13. 8vnate pailietigiis, arrangse ä grand Orckestrs per D. 8c^iniic1me«sser. 3 ^ 15 N^/. verclrum, I»., Op. 12. Drei I-iedsr kür eins Stimme mit kkte. 12-/- Nj/. vorn, S., Op. 51. No. 1. Das Vlädcken an 3en Vlond. Died kür Sopran in. kkte. 7-^ N/. Op. 52. Akusilesl. 8tammknckklätter. Dekt 2. Vier 3eutsel,s Dieder k. eine 8timme m. kkte. 25 Nj/. I-ssirnple, V., Op. 2. No- 1. üoldliobcksn« Vugs. Died k. Sopra» oder stenor m. kkte. 5 Nz/. mickglek, m. V., Op. 5. IVIarurlca p. kkte. 7-^ N/. VSsndaoli, k., Died: O Kleid bei mir! kür Sopran oder Ikenor. 7 hg d>,/. kür Vit od. Lariton. 7-/g N-/. Hiocins. V.. k°., Op. 14. Vier Dieder k. eins 8t!mms m. kkte. 15 Nj/. 8tei1keosgn<I, W., Op. 8. Vier Dieder k. eins 8timms mit kkte. 15 N-/. Op. 9. Dorsle)-. LsIIads k. eins 8timms m. kkte. 10 N^/. Nichtamtlicher Theil. Internationales Verlagsrecht. .sl^uzz^s rüg idowüsb s s,I,nuq-o,ris!s ü>8« l .Mokümiiv^ Die Frage des internationalen Verlagsrechts ist in neuerer Zeit vielfach in Anregung gekommen, hauptsächlich wohl aus Anregung ausländischer Negierungen, namentlich der französischen. Die mei sten Stimmen, die über dies Thema laut wurden, erklärten sich für das internationale Verlagsrecht, und zwar vom Standpunkte der Sittlichkeit aus, indem sic in dem Abdruck französischer oder englischer Werke dieselbe Widerrechtlichkcit sahen, wie in dem Nach druck eines deutschen. Und das war von deutschen Wortführern um so löblicher, als der materielle Nachtheil dabei offenbar auf un serer Seite ist. Nur selten wurde eine Stimme für die Kehrseite laut, so daß es allerdings fast schien, als fehlte es entweder ganz an Vertretern derselben, oder sie wagten nicht hervoczutreten. In neue ster Zeit sind jedoch auch Stimmen dieser Art laut geworden, na mentlich ist es ein Aufsatz in Nr- 101 des Börsenblattes, der sowohl durch die Gewichtigkeit des darin Gesagten, als durch die Distinction, mit welcher er von der Redaction cingcführt wird, die Aufmerksam keit der Leser erregt haben wird- Einsender dieses findet sich dadurch angeregt, eine schon vorlängst gehabte Absicht auszuführcn und sich dieser Discussion anzuschließen, sofern cs der verchrl. Redaction ge fallt, ihm dazu ihre Spalten zu öffnen. selben, wenn auch mit schonender Allmahligkeit, zur allgemeinen, also auch zur internationalen Anerkennung zu verhelfen. Anders würde es freilich sein, wenn das geistige Eigenthums recht nicht als ein absolutes, sondern nur als ein relatives Recht erkannt würde, d- h. als ein Recht, welches nicht aus dem Princip der Sittlichkeit an sich hervorgeht, sondern das aus andern Gründen, z. B. aus denen der Zweckmäßigkeit, erst auf legislativem Wege gesetzt wird. Wäre das geistige Eigenthumsrecht ein Recht dieser letztem Art, dann würde es nur so weit Geltung beanspruchen können, als die Kraft des Gesetzes reicht; dann würde aber auch bei internationalen Verträgen die Rücksicht auf materiellen Vortheil oder Nachtheil in ihr volles Recht treten, ja sie würde das einzig Maßgebende sein. Ist das Vorgesagte richtig, dann wird die Frage über die sitt liche Seite des internationalen Verlagsrechts nur dann gründ lich und principicll entschieden werden können, wenn vorher dieselbe Frage auf das Verlagsrecht überhaupt gerichtet und beantwortet worden ist. Diese Erörterung behalten wir uns für einen zweiten Ar tikel vor. K- Deutsche Literatur in England. -7 stehende Frage ist, wie schon bemerkt, bisher Frage der Sittlichkeit aufgcfaßt worden; man hat dao Recht an dem sogenannten geistigen Eigenthum als ein ab solutes, Ursprüngliches, in dem ewigen Boden des Rechts wurzeln des hingestellt. Und auch der contradictorischc Aufsatz in Nr. 101 d. Bl. stellt das nicht gerade in Abrede; er deutet nur an, daß dies princip weit über das Ziel hinausführc, und daß cs, conseguent verfolgt, entweder zu einer Unmöglichkeit oder zu einem Unrecht ent gegengesetzter Art umschlüge. Ist nun aber das geistige Eigenthums recht ein absolutes, und damit dessen Bcschützung eine Forderung der Moral, dann muß dieser Schutz auch dem außcrdeutschcn Eigcn- thum zu Thcil werden, trotz Vorthcil oder Nachthcil, und ^ccder, der dem Princip der Sittlichkeit huldigt, muß dazu beitragen, dem Wic großen Eingang die deutsche Literatur seit einiger Zeit in England findet, geht unter Anderem aus der von dem bekannten Londoner Verleger Bohn hcrausgegebenen Standard Illkrar^ hervor. Es ist dies eine Sammlung der vorzüglichsten Werke aller Nationen, und von den bisher erschienenen vierundsiebzig Bänden sind nicht weniger als cinunddreißig von Uebersctzungen d eutsch er Schrift steller in Anspruch genommen- Es befinden sich darunter Schiller's Werke (4Bände), der erste und zweite Band von Goethe's Werken, Ranke's Geschichte der Päpste (2 Bände), Schlegel's Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, über dramatische Literatur, über die Philosophie der Sprache, über neuere Geschichte und dessen vermischte ästhetische Schriften, Mcnzel's deutsche Geschichte (3Bde.) und ein altes Werk von Beckmann, „Geschichte der Erfindung" rc. (2 Bande). Der Antheil des Löwen ist jedoch dem verstorbenen
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