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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1852
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- Deutsch
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987 1852.) nachfolgenden Vorschläge enthalten zu können. Darüber ist sicher die Mehrzahl einverstanden, daß das bisherige Princip: die Ent schädigung der Eommissionäre durch Ausschlag aufdie Frachtantheile der einzelnen Pakete zu statuiren, durchaus unhaltbar geworden ist. Die Empfänger der Pa kete werden durch die geringe Sorgfalt mancher Absender, ihre Ballen aufdie billigste Weise an den Bestimmungsort zu bringen, und durch die bei dem Eisenbahntransport nicht mehr genügend controllirbaren und deßhalb häufig übermäßigen Aufschläge auf die wirklichen Por toauslagen in doppelter und zwar sehr empfindlicher Weise pecuniär benachthciligt. Vorschläge zur Beibehaltung dieses Princips mit Anreihung einzelner Verbesserungen müssen daher als nicht zum Ziele führend betrachtet werden, und nur im Frankirsystem nach Einem Central-Speditions- und Commissionöplatze ist eine den Interessen der Gesammt heit des süddeutschen Buchhandels entsprechende Lösung der Frage zu erblicken. Unsere Vorschläge sind folgende: » 1) Vom 1. Januar 1853 an bestehe für den süddeutschen buch händlerischen Verkehr nur Ein Central-Commissions-, Spe ditions- und Aahlungsplatz — Stuttgart. 2) Von diesem Tage an sind alle Sendungen an Büchern, Zeit schriften, Remittendcn (mit Ausnahme der vom Jahre 1852 und früher herrührenden, s. Art. 3), Briefen, Zetteln u. s. w. kostenfrei an den Centralplatz zu senden. Andererseits hört jede Portobcrechnung von den dort eingehenden Paketen auf, so daß also dem Commissionär des Adressaten alle Pakete u. s. w> von den Commissionärcn der Absender ohne irgend eine Berechnung von Porto oder Speditionsgebühr zu übergeben sind- Die Uebereinkunst über das jährliche Ho norar des Commissionars am Eentralplatze bleibt jeder einzelnen Handlung überlassen- 3) Pakete mit Remiltenden von im Jahre 1852 oder früher er haltenen Sendungen können, sofern sie bis spätestens 31. Mai 1853 am Eentralplatze eintreffen, unfrankirt eingesandt werden. Alle nach diesem Termin cintreffendcn Rcmittenden^ auch wenn sic von im Jahre 1852 oder in früheren Jahren versandten Artikeln herrühren sollten, hat der Absender nach dem Centralplatze zu frankiren. 4) Alle Zahlungen werden am Eentralplatze in der mit dem dritten Montag des Juni beginnenden Woche geleistet, so weit nicht beide Bctheiligte über Zahlung an einem andern Orte übereingekommen sind. 5) Jeder Handlung steht übrigens, wie das auch in Norddcutsch- land der Fall ist, frei, nach der Convcnicnz ihres Geschäftes noch von weiteren süddeutschen Platzen als Stuttgart, sich durch dort aufzustellende Eommissionäre Sendungen machen zu lassen, wodurch jedoch die vorstehenden allgemeinen Normen hinsichtlich des Eentralplatzes keine Abänderung erleiden- Nach unserer innigsten Ucberzeugung ist das Princip der Een- tralisirung und Francatur das einzige, wodurch der süddeutsche buchhändlerische Verkehr von seinen Mängeln geheilt, und statt der bisherigen Unordnung, Willkür, Verschleppung, — Ord nung, Regel und Schnelligkeit in unser Speditions - und Com missionswesen cingeführt werden kann, dasjenige System, durch wel ches das Interesse der Gesammthcit des süddeutschen Buchhandels am Meisten gefördert wird. Der Beitritt von mehr als hundert Handlungen Süddeutsch lands und der Schweiz zu den Propositionen des Herrn I. Engel in Ulm (süddeutsche Buchhändlerzeitung vom 5- April d. I.), der Eentralisation und Stuttgart zum Eentralpunkte vorschlug, hat be reits den Beweis geliefert, daß diese Ucberzeugung auch in weiteren Kreisen vielfach getheilt wird. Es scheint uns unwidersprechlich, und nicht blos weil wir Stuttgarter Buchhändler sind, daß sich durch die Wahl keines anderen Platzes als des unsrigen, — für die Ver kehrsverhältnisse günstiger als irgend ein Anderer gelegen, in Kurzem auch nach Ost und West mit dem deutschen Eisenbahn netz verbunden, und zugleich an Production weitaus der be deutendste, — diejenige Verbesserung unserer Zustände erreichen läßt, welche wir Alle erstreben. Wir verbergen uns zwar nicht, daß diese Ansicht aus verschie denen Gründen da und dort noch Gegner finden wird. Allein die gegenwärtige Rathlosigkeit vor Augen und in der Ucberzeugung, daß die nächste Zukunft schon unsere Schritte rechtfertigen wird, glauben wir im Interesse der Gesammthcit zu handeln, wenn wir zur Re form den Anstoß geben und ihre Durchführung von unserer Seite durch folgenden Vorschlag erleichtern: Die Unterzeichneten Stuttgarter Verleger erklären nämlich, was sie selbst betrifft, daß sie denjenigen Handlungen, welche ihren Vorschlägen beistimmen, sofern der volle Saldo im Laufe der Ab rechnungswoche (der mit dem dritten Montag des Juni beginnenden Woche) in Stuttgart bezahlt wird, von dem nächsten Rechnungs jahre ab einen Meßrabatt von Einem Procent gewähren werden, welcher mit Rücksicht auf die spätere Zahlungszcit dem Leipziger Meßagio entspricht. Da wir übrigens unsere Ansicht, so sehr wir von ihrer Nichtig keit überzeugt sind, keinem Collegen aufdringen möchten, andererseits aber die Durchführung unserer Vorschläge unmöglich wäre, wenn dieselben von einer Anzahl Handlungen angenommen, von einer an dern Anzahl aber nicht beliebt würden, so erklären wir uns zugleich bereit, mit denjenigen Firmen, mit welchen wir bisher in Verbindung standen, die aber unseren Vorschlägen ihre Zustimmung versagen möchten, vom 1- Januar 1853 an die Geschäfte über Leipzig in Thalerrechnung fortzusetzen. Von den bereits den Vorschlägen des Hrn. Engel in Ulm un bedingt beigetretenen, in der süddeutschen Buchhändlerzeitung vom 17. Mai d. I. aufgeführtcn Handlungen, welche bis zum 31. Juli keine entgegengesetzte Erklärung zusendcn, nehmen wir an, daß sie unseren Vorschlägen bcistimmen. Diejenigen Handlungen, von welchen bis zum 31. Juli keine Beitrittserklärung cingcht, betrach ten wir dagegen als unsere Vorschläge ablehnend, und werden ihre Firmen auf einer zu druckenden Liste der unter sich in süddeutscher Währung mit Francatur nach Stuttgart rechnenden Handlungen weglassen, dieselben dagegen auf unsere Leipziger Auslieferungslistc setzen. Unterwerfen Sie gefälligst unsere Vorschläge einer unbefange nen Prüfung, vergleichen Sie dieselben mit den gegenwärtigen Zu ständen, und wir sind gewiß, daß uns Ihre Zustimmung nicht ent gehen wird. Achtungsvoll und ergebenst C- F. Autenricth. W. Bach. Ad. Bechcr's Verlag. Chr- Belser'sche Buchhandlung. Evangelische Bücherstiftung- I. G. Cotta sche Buchhandlung. Dittmarsch Le Comp. Georg Ebncr'schc Kunst - undMu- sikhandlung. Ebner St Scubert. Carl Erhard. Franckh'sche Verlagshandlung. Eduard Hallbcrgcr. Hallberacr'schc Verlagsbuchhd^. Königl. Hofbuchhandlung zu Gut tcnbcra. Franz Köhler- Heinrich Köhler. Ad. Krabbe. S. G Liesching's Verlagsbuch handlung. A. Liesching St Comp. H. Lindcmann. Lubrecht S> Comp. I. B. Metzler'schc Buchhandlung. I. B. Müller's VcrlagSbuchbdlg. Musikalien-Verlag zum Haydn. Paul Neff- Rieaer sche Vcrlagshandlung. I. Rommelsbachcr. G Rümelin I. Schcible. C. P. Schcitlin's Berlagshdlg- Schreiber Li Schill- 142*
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