Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern- täglich- Börsenblatt für den Beiträge für das Börsen blatt sind an die Redac tion; — Inserate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. 109.Leipzig, Freitag am 19. December 1851. Amtlicher T h e i l. Auszug aus dem Protokoll der Generalversammlung des Schweiz. Buchhändlervereins zu Baden, Montag den 26. Mai 185 l. (Die Reue Tariffrage betreffend.) Herr Hagen buch begründete den in Aller Händen liegenden Tarifentwurf, welcher von der Versammlung einstimmig als der zweckmäßigste angenommen wurde, nach einigen einleitenden Wor ten mit Folgendem: Durch die Annahme des französischen Münzfußes, Einziehung des bisherigen Schweizergeldes und Verdrängung des Reichsgeldes, welche längstens mit Ende dieses Jahres ins Leben treten, befinden wir uns genau auf dem Standpunkte der Straßburger Handlungen und derjenigen in den kleinen Städten, welche auf den französischen Grenzen sind. Straßburg namentlich hat seit vielen Jahren fol gende Grundsätze befolgt. Den Rcichsthalcr zu Fr. 4 de Free., den Reichsgulden Fr. 2. 25 C. Diese Reduktion beträgt 5 über pari, rechtfertigt sich aber vollständig, vorüber selbst dem Publicum, wenn die folgenden Thatsachen genau erwogen werden: 1) Die auf dem Eingang der Bücher in die Schweiz lastenden nicht unbedeutenden Zölle und Spesen, 2) die den Buchhändlern zur Last fallenden Hin- und Herfrachten von und nach Leipzig und den übrigen Stapelplä tzen des süddeutschen Buchhandels, 3) der immer mehr überhand nehmenden Verkürzung des bisherigen Rabattes von 33^ in 25 dH, 20 A> u- s. w., wodurch dem Sortimenter 8^ bis 13^chg gekürzt werden, ohne daß er sich dafür bei dem Publicum erholen kann, in dem er der Eoncurrenz wegen genöthigt, großem Kunden den aus gesprochenen Rabatt dennoch bewilligen muß und durch Verluste, die unausweichlich sind, gar oft in bedeutenden Schaden versetzt wird. In Folge dessen bleibt dem Schweizer Buchhändler wohl nichts An deres übrig, als das Verfahren der Straßburger zu dem seinigen zu machen, da solches ohnehin die leichteste Reductionsweise an die Hand gibt, was am besten aus der mitgetheilten, auf jene Basis be rechneten neuen Rcductionstabelle hcrvorgeht. Sie werden aus der selben entnehmen, daß die in der ersten Eolonne fettgedruckten Groschenzahlen 3,6, 9, 12, 15 u. s. w. in genauem Verhältniß zu der Annahme von 30 Gr. zu 400 Centimes stehen und daß zu den Zwei zwischen jeder derselben liegenden Preisen Achtzehnter Jahrgang. 4 und 5 Gr- 7 - 8 - 10 - 11 - 13 - 14 - und so fort immer zur er sten Zahl 15 Cent-, zur zweiten 30 Cent, gerechnet werden, wodurch also alle Groschenpreise in einem systematisch aussteigenden Verhält niß übereinstimmen. Der gleiche Fall findet statt bei folgender Progression, nach welcher nun V» Rthlr. ^ ist Fr. 1. In dieser Weise erleichtert sich der Gebrauch der Tabelle wesentlich und solche stimmt dann auch mit dem vorhandenen Gelbe überein. In kleinere Bruchzahlen als 5 Centimes einzutreten, wäre unthun- lich, verwirrend und die Addition erschwerend. Mit Bezug auf die Gulden- und Kreuzerprcise scheint mir die einfache Basis von 2 alten Batzen gleich 3 neuen Batzen sehr zweck mäßig, um so mehr, als solche im kleinen Verkehr gewiß bei der Einführung des neuen Geldes überall zur Anwendung kommen wird; auch erleichtert diese Basis die Reduction der Gulden und Kreuzer in Frcs. und Centimes ungemein. Das gleiche System wie bei den Groschen ist auch in der Kreu zerrechnung angewandt. Mein Antrag geht dahin: 1. Es möge die Commission diese Tabelle als brauchbar und für Alle verbindlich den Vereinshandlungcn empfehlen; 2- sei dieselbe nach Einführung des neuen Geldes mit 1. Jan. 1852 in Anwendung zu bringen; 3. die Conti des Jahres >851 sollen nach bisheriger Hebung ge führt werden. Die Reduction der Totalsummen sind nach den von den Cantonen vorgeschriebcncn Tarifen (in Zürich 24 alte Fr. — 35 Ncufrankcn) noch für dies Mal zu be rechnen. 4. Die Büchcrpreise sollen von Januar 1852 an in der neuen Landeswährung und nach dem vom Verein angenommenen Reduclionsfuß überall gleichmäßig angezeigr und berechnet werden. 227