Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360929
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193609298
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360929
- Bemerkung
- Seite 4592 fehlen im Original
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-09
- Tag1936-09-29
- Monat1936-09
- Jahr1936
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nummer 227, 29. September '19S6 Börsenblatt fiir den Deutschen Buchhandel Neichsarbcitsgemcinschast für Deutsche Buchwcrbuug. Vortrags-Anschlußtafel. Nr. 219. Woche des Deutschen Buches. Nr. 157. 201. 209. 225. Neichspressekamincr. Anordnung über Neugrlindungen. Nr. 8. — zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitschriftcuverlagsmesens. Nr. 118. Reichsschrifttumskai» mcr. Anordnung bstr. Ehrenordnung. Nr. 41. — betr. Herausgabe von Kalendern. Nr. 55. — betr. Schutz des Leihbllchereigcwerbes. Nr. 74. Ausschlüsse. Nr. 203. 221. Bekanntmachung betr. Errichtung einer Beratungsstelle für Fach verleger. Nr. 98. — betr. Handel mit Büchern in Einheitspreis-, Kleinpreis- und Seriengeschäften. Nr. 147. 227. — betr. Mitgliedschaft bei der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel. Nr. 51. — betr. Verlag und Vertrieb von Fachschriften. Nr. 118. Landesleiter. Nr. 157. 201. Schulbücher. Lieferung von Volksschulbüchern an Schulen, Lehrkräfte und Be hörden. Nr. 84. 143. Schweiz. Bekanntmachung des Börscnvercins betr. Verkauf von Gegenständen des Buchhandels in der Schweiz. Nr. 177. Listen der Wiederverkäufer. Nr. 177. 193. 211. 219. Studcnten-Abkommcn. Bekanntmachung des Börscnvercins betr. das Abkommen in Öster reich. Nr. 211. Tarifsätze. Bekanntmachung des Bundes betr. Einhaltung. Nr. 115. 120. Vcrkehrsordnung, Buchhändlrrischc. Änderung des 8 5. Nr. 209. Volksbüchereien. Bekanntmachung des Börsenvcreins betr. Belieferung von Volks büchereien. Nr. 111. Vorträge. Übersichtstafel über Vortragsanschlußmöglichkeiten. Nr. 219. Vorzugspreise. Prüfungsstelle für den Nachweis der Bezugsberechtigung. Nr. 227. Woche des Deutschen Buches. Arbeitsplan. Nr. 201. Aufrufe. Nr. 226. Richtlinien. Nr. 157. 201. 209. 219. Zeitschriften- und Zcitungswcscn. Kundenwerbung für Zeitschriften. Nr. 63. Neugrlindungen. Verbots-Verlängerungen. Nr. 3. 88. 179. Wahrung d. Unabhängigkeit des Zeitschriftenverlagswesens. Nr. 118. Hauptversammlung des Deutschen Vereins für Buch- und Schriftkunde e. V. Die am 23. September 1936 im Lesesaale des Deutschen Buch museums unter Vorsitz des Ersten Vorstehers des Deutschen Buch- gcwerbevcreins, Herrn Carl Wagner, tagende Hauptversamm lung des Deutschen Vereins für Buch- und Schriftkuude hat, im Hin blick auf den in Aussicht stehenden Neubau für das Deutsche Buch- niuscum, die Auflösung des Vereins als des bisherigen wissenschaft lichen Verwalters des Deutschen Buchmuseums beschlossen. Das Mu seum wird künftig wieder vom Deutschen Buchgewerbeverein, seinem Gründer und Besitzer, verwaltet werden. Desgleichen geht die Deutsche Bibliothekarschule wieder an den Deutschen Buchgewerbeverein zurück, von dem sie im Jahre 1915 gegründet worden war. Das Deutsche Buchmuseum wird künftig in wesentlich erweiterten Räumen seiner Aufgabe als Lehr- und Schulmuseum in besonderem Maße dienen. Die Pflege der mit dem Museum verbundenen wissenschaftlichen Aufgaben, wie sie bisher der Deutsche Verein für Buch- und Schrift kunde öurchgcfllhrt hat, übernimmt der Deutsche Buchgewerbeverein und gedenkt sich der wissenschaftlichen Auswertung des Museums und seiner Einrichtungen künftig in erweitertem Maße zu widmen. Die bisherigen Mitglieder des Vereins werden ihre Anteilnahme am wissenschaftlichen Ausbau des Deutschen Buchmuseums dadurch be kunden, daß sie dem Museum auch künftig als eine »Gesellschaft der Freunde« verbunden bleiben. Ein in die Zukunft weisender Plan schwebt dem Deutschen Buch- gewerbevercin vor, nämlich ein mit der Universität in engerer Ver bindung stehendes wissenschaftliches Institut für Bnchkunde ins Leben zu rufen, ein Plan, der voni Ehrenvorsteher des Vereins, Herrn Gc- heimrat vr. L. Volk m ann seit Jahren gehegt wird und für dessen Durchführung er sich in der stattgehabten Hauptversammlung unter Zustimmung der Mitglieder wiederum lebhaft eingesetzt hat. H. B. Betriebsausflug — Betriebsfeier Der diesjährige, aus Anlaß des fünfnnösiebzigjährigen Bestehens von der Buchhandlung Holland L Zofen Hans, Stuttgart, unternommene Betriebsausflug hatte besonders festliches Gepräge. Am Sonntag, dem 13. September, in früher Morgenstunde führte der Omnibus Betriebsführer und Gefolgschaft mit allen Familieu-Angc- hörigen hinaus ins »Blaue«. Bald lüftete sich der Schleier des Ge heimnisses, als es über Böblingen in den herrlichen Schwarzwald zum Knibis ging. Das nächste Ziel war das idyllisch abseits der Heer straße gelegene Walöulm. Nach dem Mittagessen würdigte der Be triebssichrer E. Josenhans, der gleichzeitig sein flinfundzwanzigjähriges Bsrufsjubiläum feierte, in warmen Worten die werktägliche Zusam menarbeit, die uns seit dem Aufbau des Dritte» Reiches wieder vor wärts und aufwärts bringt. Eine Ehrengabe erhielten sechs Mit arbeiter, die schon zehn und mehr Jahre im Betrieb tätig sind. Der 850 Betriebsobmann H. Megnin verband mit herzlichen Dank an die Bc- triebsfllhrung die Zusicherung, daß auch künftig jeder sein Bestes tun werde, um Ehre, Leistungsfähigkeit und Aufwärtsentwicklung von Holland L Josenhans sicherzustellen. — Auf der reizvollen Fahrt am Nachmittag gab es noch viel Schönes zu sehen. Ein gemütliches Bei sammensein am Abend bei Gesang und Tanz beschloß den schönen Tag. * Zu einem Kamerabschaftsabend der Haube L Spenerschen Buchhandlung Max Pasch ke, Berlin, lud der Betriebs führer Martin Wülfing die Gefolgschaft am 25. September ein. Nach einem herzhaften Imbiß folgte ein recht gemütlicher Abend, zu bessern Gelingen alle Mitglieder der Gefolgschaft ihr Teil beitrugen. Lustigkeit und Fröhlichkeit waren das Motto. Dieses gelungene Bei sammensein wird im Gedächtnis der Teilnehmer noch lange Zurück bleiben. Reichssteuerzahlungen im Oktober 1936 5. Abführung der Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. bis 30. September (bzw. vom 1. bis 30. September, wenn die für die Zeit vom 1. bis 15. September einbehaltene Lohnsteuer weniger als 200 NM betrug) und M'gabe der Lohnsteneranmel- dnngen für den Monat September. Abführung der Lohnsteuer und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen durch die Kleinbetriebe für das letzte Kalendervierteljahr, wenn die in diesem Vierteljahr einbehaltene Lohnsteuer bisher nicht mehr als 50 RM betragen hatte. 5. Abführung der Bürgersteuer für Lohnzahlungen im Monat Sep tember, soweit sie nicht bereits am 20. September abzuführcu war. 10. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpflichtigen durch Einbehaltcn eines Lohnteilcs zu erhebenden Bürgersteuer in Höhe von einem Zwölftel des auf der Steucrkarte angefordertcn Bürgersteucr- jahresbetrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von mehr als einer Woche gezahlt wird, bzw. von einem Viernnd- zwanzigstel des Jahrcsbctrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 10. Abführung des Steuerabzugs von beschränkt steuerpflichtigen Ein künften aus literarischer oder künstlerischer Tätigkeit und der Überlassung von literarischen oder künstlerischen Urheberrechten für das dritte Kalendervicrteljahr. 10. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Monats zahler auf Grund der Umsätze des Monats September und der Vierteljahreszahler auf Grund der Umsätze im dritten Kalendcr- vierteljahr 1936. 14. Entrichtung der Werbeabgabe für Werbeeinnahmen im September. 20. Abführung der Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober, wenn sie mehr als 200 RM beträgt. 20. Abführung der Bürgerstener, wenn sie die Bctriebsgemeindc an gefordert hat für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. Ok tober und die für diese Zeit abzuführende Bürgerstener mehr als 200 RM beträgt. (Fortsetzung s. S. 852.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder