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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1935
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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122, 28. Mai 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Die Fachschaft hat eine dreifache Aufgabe zu erfüllen. Sie muß: 1. Die wirtschaftlichen und damit die finanziellen Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen. Die wirtschaftliche Gesundung des Berufes ist die Grundlage für seine gesamte und damit für seine kulturelle Tätigkeit. 2. Sie muß bei ihren Mitgliedern ein Standesbewußtsein er wecken. Ohne Standesbewußtsein bleiben die Leihbibliothekare Einzelcxistenzen, die miteinander nur eine materielle Tätig keit gemeinsam haben, nämlich das Ausleihen von Büchern. Erst durch das Standesbewußtsein werden die Leihbibliothe kare eine Gemeinschaft. Der Träger dieser Gemeinschaft ist die Fachschaft, die dafür sorgt, daß jeder Einzel-Leihbibliothekar seine Pflicht gegenüber der Gemeinschaft erfüllt und die um gekehrt es sich angelegen sein läßt, daß die Gemeinschaft sich um die Rechte und Pflichten des einzelnen kümmert. Das Stan- desbewußtsein ist im höheren geistigen Sinne die Seele eines Standes, die diesem damit einen geistigen Charakter gibt, und hierdurch befähigt, einen weitgehenden Einfluß auszuüben. 3. Die Fachschaft hat eine kulturelle Aufgabe auszuführen. Die kulturelle Arbeit des Berufes der Leihbibliothekare und seine Gesamtvertretung, der Fachschaft, sind durch das kulturelle Programm der Regierung gekennzeichnet. Der Leihbibliothekar ist berufen, wie wenig andere Stände, den kulturellen Willen des nationalsozialistischen Staates auszuführen, indem er die breite Masse im günstigen Sinne beeinflußt. Die Fachschaft sorgt dafür, daß in ihren Reihen der Geist der Zusammenarbeit gepflegt wird. Darüber hinaus muß sie ihre (Schluß Pflichten gegenüber der Gesamtheit erfüllen. Wie bedeutungsvoll die Arbeit der Fachschaft für den Staat ist, haben wir schon an gedeutet. Wir dürfen nicht vergessen, daß in jedem Monat Millio nen von Volksgenossen durch die Leihbüchereien gehen, und daß daher der Einfluß, den diese auf das Volk ausüben, ganz be deutend ist. Die Pflichten gegenüber der Gemeinschaft verlangen ebenfalls von der Fachschaft, daß diese gegenüber anderen Berufsständen das ständische Prinzip durchführt. Dieses sieht in jedem Stande einen Teil des Ganzen und jeder Stand muß in allem, was er handelt und denkt, die Belange des Ganzen berücksichtigen. Die Fachschaft Leihbücherei weiß genau, daß sic allen denen, die dem Buch dienen, verbunden ist; mögen diese nun Verleger, Zwischenhändler, Sortimenter oder Volksbibliothekare sein. Die Pflicht gegen das Buch schließt in sich Pflichten gegen alle diejenigen, die mit dem Buch verbunden sind. Wenn wir infolgedessen unsere Belange vertreten als Leih bibliothekare, jo wissen wir, daß gerade der Nationalsozialismus von uns verlangt, daß wir nicht als Staat im Staate, als Beruf im Berufe, als Stand im Stande leben, sondern daß wir uns stets bewußt sein müssen, daß unsere Rechte da endigen, wo die Rechte eines anderen anfangen. Als Mitglied des Bundes sind wir uns dieser Pflicht voll und ganz bewußt. Ebenso wie wir den Schutz unserer Belange fordern, fühlen wir uns verpflichtet, die Belange des Buchhandels zu achten. Da allein der Geist lebendig macht, ist unsere junge Fach schaft — das erkläre ich hier — nur deshalb zukunftsberechtigt und hoffnungsvoll, weil sie aus dem Geist des nationalsozialisti schen Staates heraus eine Ausgabe begreift und zu erfüllen ent schlossen ist. JohannesMau. folgt.) Das Jugendschriftenverzeichnis Zu der Veröffentlichung in Folge 80 des Börsenblattes vom 12. März 1935 wird ergänzend bekanntgemacht: Das Verzeichnis ist nicht nur für Erzieher, Eltern und Buch händler, sondern vor allem auch für die Jugend bestimmt. Es soll dazu dienen, unseren Jungen und Mädels aus der unüber sehbaren Masse deutschen Schriftgutes das Wesentliche und Wert volle auszuzcigen und zugängig zu machen. Darüber hinaus soll es Werkzeug sein im Ringen um die seelisch-geistige Neuformung der deutschen Jugend. Es kann sich, um dieser Aufgabe gerecht zu werden, nicht auf die Aufzählung des Jugendschristtums im engeren Sinn beschränken, sondern muß den altgewohnten Rah men sprengen und hinübergreisen in die Bereiche des großen deutschen Schrifttums. Träger der Arbeit sind die beiden großen Erziehungsfaktoren des neuen Deutschland, die Hitlerjugend und die Erzieherschaft, verkörpert durch die Reichsjugendführung und die Hauptamts leitung des NS-Lehrerbundes. Beide Dienststellen führen diese Aufgabe durch in Gemeinschaftsarbeit mit der Reichsstclle zur Förderung des deutschen Schrifttums. Diese drei Dienststellen bilden gemeinsam die Redaktion, welche allein und ausschließlich über Aufnahme und Nichtausnahme von Büchern entscheidet. Diese Entscheidung erfolgt unabhängig von irgendwelchen außer der Sache liegenden Voraussetzungen. Zur Herausgabe und zum Vertrieb des Verzeichnisses haben sich die Firmen Franckhtsche Verlagshandlung und K. Thienemanns Verlag in Stuttgart zum Gemeinschaftsverlag zusammenge- schlossen. Zur Deckung der Redaktions- und Herstellungskosten er hebt der Gemeinschaftsverlag von den berücksichtigten Verlagen im Einvernehmen mit den Herausgebern für jeden aufgcnomme- nen Titel eine Aufnahme- und Prüfungsgebühr von 8.— (acht) Reichsmark. Da sich die Arbeit materiell aus dieser Voraussetzung ausbaut, darf erwartet werden, daß die Verlage der an sie er gehenden Zahlungsaufforderung Nachkommen, zumal es sich bei dem Verzeichnis nicht zuletzt um ein wirksames Mittel zur Buch- Werbung handelt und der Erfolg der Arbeit in erster Linie den beteiligten Verlagen zugute kommt. 428 „Buch der Jugend 1935/36" Der Redaktionsschluß ist auf den 1. September vor verlegt worden, um ein möglichst frühzeitiges Erscheinen des Verzeichnisses zu gewährleisten. Es wird nochmals gebeten, Einsen dungen von Prllfungsexemplaren tunlichst umgehend vorzuneh men, um eine ordnungsmäßige Bearbeitung zu ermöglichen und Überstürzungen zum Redaktionsschluß hin zu vermeiden. Die Einsendung hat, wie schon bekanntgegoben, zu erfolgen: in je zwei Exemplaren an die Reichsjugendführung, Abt. S., Jugendschriftcnlektorat in der Reichsjugendbücherei, Ber lin NW 40, Kronprinzenufer lO; in je vier Exemplaren an die Hauptamtsleitung des NSLB, Jugendschriftenstelle, Bayreuth, Postfach 6. Es konnte festgestellt werden, daß sich bisher fast nur aus gesprochene Jugendschriftenverleger an der Einsendung beteiligt haben. Wir weisen demgegenüber nochmals darauf hin, daß sich unser Appell an alle Verleger richtet, die Bücher heraus- gcbracht haben, welche für die seelisch-geistige Ncuformung der Jugend von Bedeutung sind. Alle Verlage, welche Einsendungen bisher nicht vorgenommen haben, werden deshalb gebeten, das Versäumte baldmöglichst nachzuholen. Im übrigen kann die Ein reichung von Neuerscheinungen noch bis lü. August 1935 erfol gen. Bücher, die bis zu diesem Tage noch nicht gedruckt vorliegen, können in Korrektur- oder Revisionsabzügen vorgelegt werden. Von allen Verlagen wird erwartet, daß sie einer so wichtigen kulturpolitischen Arbeit für die deutsche Jugend ihr Interesse und ihre Mitarbeit nicht versagen werden. Berlin/Bayrenth, im Mai 1935. Reichsjugendsührung, Mt. S-, Jugendschriftenlcktorat in der Reichsjugendbücherei, Berlin NW 40 Fritz Helle, Unterbannführer. Hauptamtsleitung des NSLB, Jugcndschriftcnstelle Bayreuth Eduard Rothemund Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums beim Be auftragten des Führers für die weltanschauliche Erziehung, Berlin N '24 Hans Hagemeyer.
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