Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1913
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- 1913-02-04
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- 04.02.1913
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. Lllc ll8, 4. Fcbcuac 1913. (Fornctzung zu Scnc 1282.) saitt sind seine Ausfälle gegen die deutschen Reisenden, die die Seen von Lugano, den Lago di Como usw. besuchen. Weshaib mögen ihm Wohl alles Denlfche und alle Deutschen verhaßt sein-- Die künstlerischen Illustrationen von Maxwell Armfletd sino in guten Farbenornckcn tviedcrgegeben und tragen wesentlich zue Wcrtcrhühung des Buches bei. Die deutsche Gefahr läßt auch den belgischen Professor Charles Sarotea in Edinburgh nicht schlafen. Er veröffentlichte »Dbv ^»Zio - 6orwan kru- blcm (Nelson 2/— netto), in dem et sich hauptsächlich darü ber beklagt, daß die Deutschen keine Vernunft annehmen wollen und Nlcht auf die englischen Verfasser anti deutscher Werke hören. So soll sich Professor Dr. Delbrück geweigert haben, für die »Lug-iisir kovion-« zu schreiben, solange Professor I>r. Lillon seine antideutschen Ausfälle in dieser live- raten Review veröffentlicht. Auch behauptet vr. Sarotea, daß Holland und Belgien in nicht allzulanger Zeit von Deutschland annektiert würden, und daß Antwerpen dazu auserschen sei, eiil deutscher befestigter Hafen zu werden, der England wie eine Pistole bedrohe. Die Ansichten des geehrte» Herrn Professors sind nicht einmal original, da sie der »Indöpoudonoo Lelge« und Herrn Roland des Maros, dem belgischen Korrespondenten des Temps, eines der am nieisten antideutschen Organe in Parts, entstammen. Professor Sarolea hat zum Teil deutsche Er ziehung genossen, scheint aber die deutschen Verhältnisse durch aus nicht zu kennen, da sonst eine Behauptung wie die, daß die englische Presse unabhängiger als die deutsche Presse sei,- nicht möglich wäre. Es gibt in Deutschland keinen Zcitungslrust wie die »LmLlgaiiurtoü Dress« des Lord Aortyclifs, der / 60 englische Zeitungen, an der Spitze die -Dimes«, kontrolliert, die alle antideutsche Propaganda betreiben, noch ist es der deutschen Regierung möglich, durch eine »Dress Association« alle deutschen Zeitungen dahin zu beeinflussen, dem Auslände gegenüber die offizielle Regierungspolilik zu vertreten, wie das, um nur ein Beispiel anzusllhrcn, in der Agadtr-Angelegcnheil iil England geschehen ist. Viel Unheil wird Herr Professor Sa roten durch seine Propaganda nicht anrichten, da auf Velden Seiten die Partei der vernünftigen Leute und Friedensfreunde im Wachsen ist. Ein eigentümliches Unternehmen ist in London mit der Er öffnung von Dbe Dvorrz- Looicsbop in Debonshire Street, Blooms- bury ins Leben gerufen worden, das die Popularisierung der Dichtkunst bezweckt. Mr. Harold Monro, der Herausgeber Von »Doeirz- null viamrr«, hat herausgefunden, daß die gewöhnlichen Buchlüden nicht genug Werl auf die »Dichtkunst« legen und es nicht für der Mühe wert halten, außer einigen Klassikern, Gedichtbücher aus Lager zu nehmen. Falls eni Käufer um die Wahl eines Gedichtbuches verlegen ist, wird er in dem neuen Geschäft nach besten Kräften beraten, ja es wird ihm Gelegenheit geboten werden, Gedichte vortragen zu hören. Nebenbei soll der tausmännische Stand- punkt durchaus nicht vergessen und das Hauptgewicht auf seltene und weniger bekannte Gedtchtwerkc in guter Ausstattung gelegt werden. Auch der Verlagstätigleit will sich das Unternehmen zu- wenden. Die monatliche Zeitschrift »Dovtrz- auck Drama« findet dort ihr Heim, wo dem modernen realistischen Buchladen, der llur auf den Verkauf dressiert isl, ein idealer Nebenbuhler in Dbe Dootrv ttuolisko,! erstehen soll. Wir wünschen dem Unler nehmen allen Ersolg, iünnen aber leider den schönen Glauben daran nicht teilen. Von Interesse dürfte auch die Nachricht sein, daß die Firma Bell L Co. sich entschlossen hat, eine neue billige Ausgabe Von -ttoba's Uibrary« zu 1/— net für denBandzu Verösfcntlichcn. Hein rich Georg Bohn, der Begründer und Herausgeber dieses großen Unternehmens, war der Sohn eines westfälischen Buchhändlers, der sich im Jahre 1795 in London niederlietz. Er faßte den Ge danken, die Weltliteratur in guten englischen Ausgaben und Übersetzungen seinen Zeitgenossen zugänglich zu machen, und be- gann im Jahre 1846 für die damalige Zeit billige Bücher be oeutendcr Schriftsteller herauszugeben. Er selber übersetzte die Hauptwerke Goethes, Schillers, Humboldts und Petrarcas. Außerdem veröffentlichte er 1857 Origin and Drogross uk Driatiug, 1860 Dkm ttiograpbv and Uibiiograpkz- ok Kbalcospeare. Auch Lvwndes' ijibiwg'rapbor's älanual (1857—64) wurde von ihm re digiert und hcrausgegcben. Nack) seinem Tode ging die hochge schätzte sogenannte Lolrn's Dibrarz- in den Verlag der Firma Bell über. Im Anschluß an Lvwndes tlibllogra^Iisr'» Llanual ist ber in Aussicht genommene englische Katalog der Firma Samp- fon Low zu erwähnen, von dem als in Vorbereitung »Dkv Ungllöb Latrttoguo ok Loolcs issaod in tbs United Lingdom ok ttreat Uritain and Irelaad 1801—1836«, unter der Redaktion Von Robert Alexander Peddie und Quintin Waddington (L 4.4.0 n.), angezeigt wird. Dieses Unternehmen isl um so verdienstvoller, als es laum irgendwelches nützliche Hilfsmittel zum Anfsinden der zwischen 1801 und 1836 erschienenen englischen Bücher oder von Nachrichten über Buchhändler und Gelehrte aus dieser Zeit gibt, wenn mall nicht auf die sehr unvollständigen alten Verlags- und Anliquarlataloge jener Zeit zurückgreisen kann. Hoffentlich sulden die Verleger und Herausgeber bei den Buchhändlern und Bibliotheken genügende Unterstützung ihres gemeinnützigen Un ternehmens. Dieselbe Firma verspricht in Kürze den »Ungtisb Oataloguo kor 1912« herauszuvrtngen. Dieses unentbehrliche Hilfsmittel des Buchhändlers ist zu bekannt, als daß es noch empfehlender Worte bedürfte. Auch auf Bernard Wellers Dextbooll ok Ltaxs Uoiiz-rigbi. sei noch hingewiesen, La durch Sen Copyright-Akt von 1911 und die Berliner Konvention, die von England mit unterzeichnet wurde, viele Veränderungen eingetreten sind. Für Schauspieldichter, Bühnenangehörige, Komponisten und Verleger dürfte das llar und präzis geschriebene Werk (Verlag der »Stags«, zum Preise von 5/— netto) bald zum unentbehrlichen Ratgeber werden. Es wäre zu wünschen, daß auch für die Literatur ein solcher Führer durch das internationale Urheberrecht und die verschiedenen Lanüesgesetze über den Schutz des literarischen Eigentums exi stierte. Jetzt herrscht mehr oder minder ein Chaos von An- pchlen, das für die Advolaten und Juristen sehr einträglich ist, sich aber für den Verleger und Schriftsteller unerträglich ge- paltet. — Das bekannte deutsche Werk »Die Reklameschulc«, das m Groß-Lichterfelde in zwei Bänden vor etwa zwei Jahren er schienen ist, hat ein englisches Seitenstück in dem kraotieal sldvsr- tisiug (Mather L Crowthec Limited, Bridgestreet, London, 3/6 netto) erhallen, das für jeden praktischen Geschäftsmann, der auf Reklame angewiesen ist, ein sehr zu empfehlendes Nach schlagewerk darstellt. Aus dem reichen Inhalt des 700 Seiten zählenden Buches führen wir die vorzügliche Liste der Zeitun gen und Zeitschriften Großbritanniens an, ferner die der Unter nehmer, die die großen Rieseitplakctte an die Hürden und Häuser wände kleben, und die Liste der Anzeigenbureaus für Eisen bahnen, Tramwagen, Omnibusse usw. Möge das Jahr 1913 uns den ersehnten Frieden erhalten und für den Gesamtbuchhandel ein recht gutes werden I London, Januar 1913. W m. von Knoblauch. Kleine Mitteilungen. Winke für Gläubiger bei Konkursen in Norwegen. Die Eros>- nung des Konkurses wird den ausländischen Gläubigern, sowie ihren Vertretern in Norwegen, wenn diese bekannt sind, sofort seitens des Konkursverwalters mitgeteilt. Die Anmeldung von Forderungen geschieht beim konlnrsgericht (LkiLwrer) und die Anmcldnngsfrist soll nicht unter 4 und nicht über 8 Wochen seit Einrückung der Aufforderung im Staatsanzciger be tragen. Die Prüfung der Forderungen soll nicht später als 4 Wochen nach Ablauf dieser Frist beginnen. Forderungen tonnen in deutscher Sprache (am besten in lateini schen Schriftlichen) angemeldet werden; eine Beglaubigung ist nicht er forderlich. Schnldurknnden (Wechsel usw.) sind im Original oder in Ab schrift mit einznreichcn. Zu spät angemeldete Forderungen werden nicht in der ersten, son dern in einer später anzuberaumendcn Sitzung geprüft. Zu Äußerungen des Gläubigers über bestrittene Forderungen setzt das Gericht eine Frist an, welche dem Gläubiger, falls er nicht im Termine vertreten ist, durch eingeschriebenen Brief miGeteilt wird.
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