2m März 1S41 wird erscheinen der Kommentar n,m patentgeletz von Oipl.-Üns. Vr. jur. 6einrick Hetzner Rechtsanwalt in Berchtesgaden Nund 5öS Leiten (Din /X 5) in Ganzleinen gebunden NN! LI.50 ^.eit dem erscheinen des Standardwerkes von Pietzcker ist das Patentrecht im allgemeinen mehr in abstrakter Weise erläutert ^ worden. Das hier angekündigte Werk bringt nunmehr die Bearbeitung des Patentgesetzes in betonter Anlehnung an die für die Auslegung und Fortentwicklung des Patentrechts besonders wichtige höchstrichterliche Rechtsprechung. Da gerade im Patentrecht jede Entscheidung auf den Linzelfall gerichtet ist, vermeiden die Erläuterungen im allgemeinen abstrakte Formulierungen und suchen das Wesentliche an zahlreichen Beispielen aus der Spruchpraxis des Reichsgerichts und des Reichspatentamtes zu veranschaulichen. Die Sprache der Erläuterungen ist anschaulich und leichtverständlich. Die Bearbeitung ist Ende I94O abgeschlossen. Der Kommentar bringt zunächst den Wortlaut des Patentgesetzes vom 5. Mai I9Z6. Daran schließen sich die Erläuterungen an, die den Hauptteil des Buches bilden und die nach Paragraphen geordnet sind. Umfangreicher erläuterten Paragraphen ist eine Inhaltsübersicht vorangestellt. Im Anhang sind die für den praktischen Gebrauch wichtigeren Nebengesetze abgedruckt. Damit wird dem am Patentrecht praktisch oder wissenschaftlich interessierten Kreisen ein umfassender, nach dem neuesten Stande bear beiteter Patentrechtskommentar zur Verfügung gestellt. Interessenten: Patentanwälte, Patentnachsucher, Lizenznehmer, Patentbehörden, Unternehmungen, Rechtsanwälte ' Prospekte kostenlos! W Verlag Vr. Otto Sckmidt K6., Köln, 6anlaliaus S68