Zwangsvollstreckungsnotrecht nach der Verordnung vom 26. Mai 1953/24. Oktober 1954 und den ergänzenden Vorschriften einschließlich des landwirt schaftlichen Vollstreckungsschutzes — nach dem Stande vom Januar 1958, der bekannte, weitverbreitete Kommentar für die Praxis 12. neubearbeitcte und erweiterte Auflage, -iw-, ;6o Seite,, 8°, kartoniert etwa RM y.70 Die zahlreichen neuen Bestimmungen sowie Rechtsprechung und Schrifttum sind bis in die letzte Zeit sorgfältig berücksichtigt. Die wesentliche Bedeutung des Buches besteht aber nicht sowohl in der Erläuterung der einzelnen Vorschriften als in der punkten ist daS ganze Werk neubearbeitet. — Interessenten: Gerichte, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Haus- und Grundbesitzervereine, Industrie, Wirtschaft, sowie deren Verbände, ferner Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden. Das Recht -er Neuzeit der umfassende Führer durch das geltende Recht des Reichs und Preußens 1914-1958 13» auf den heutigen Stand ergänzte Auflage, etwa 460 Seiten 8°, etwa RM 7.— Das praktische Handbuch gibt schnell nnd mühelos Auskunft über jede Rechtsvorschrift. Nach Stichworten alphabetisch geordnet, enthält das Buch eine Übersicht aller in der Zeit vom i. 8. 14 bis zum 1.1. z8 erlassenen Gesetze, Rechts verordnungen und Verwaltungsvorschriften, soweit sie heute noch gültig sind. — Interessenten: Rechtsanwälte, Gerichte, Industrie und Wirtschaft, sowie deren Verbände. Allgemeines Steuerrecht Einschließlich des Steuerstrafrechts, von Dr. R. Kühn, Anwaltsass., Diplomsachverst. Aus der Sammlung: „Das Deutsche Recht in Einzeldarstellungen" von Schlegelberger - Möhring Etwa 250 Seiten, 8°, kartoniert etwa RM 5.80 Diese neue zusammenfassende Darstellung unterrichtet den in der Praxis tätigen wie auch den in der Ausbildung befind lichen Rechtswahrer in knapper und anschaulicher Form über das allgemeine Steuerrecht, ohne dessen Kenntnis eine nutz bringende Beschäftigung mit den Einzelsieuergesetzen nicht möglich ist. Ferner wird dem Benutzer die Möglichkeit geschaffen, das ihm im einzelnen noch nicht vertraute Rechtögebiet in seiner Gesamtheit zu erkennen. — Interessenten: Rechts anwälte, Finanzämter und -beamte, Steuersachverständige, Wirtschaftsprüfer, Treuhandgesellschaften, Industrie und Handel. 24 Nr. 3 Dienstag, den 4. Januar 1S38