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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1932
- Strukturtyp
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- 1932-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1932
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- Deutsch
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37, 13. Februar 1932. Redaktioneller Teil. «ö-senil-tt s. d.Dtlchn.vuchhand-I. Unter Position 299 führt der Tarif als zollpflichtige Papier waren »nicht besonders benannte Masscnerzeugnisfe der Bild- druck-Manufaktur« auf. Einen Anhalt, was darunter zu ver stehen ist, kann man gewinnen, wenn man die in Position 648 namentlich aufgeführten Gegenstände betrachtet, die nicht Masfenerzeugnisse find und deshalb zollfrei bleiben. In Tarif- Position 648 find als zollfrei ausgeführt: Kupferstiche und Stahl stiche, Steindrucke, Holzschnitte, Kunstdrucke in Farben und dgl., alle diese mit Ausnahme der Mcksfenerzeugnisfe der Bilddruck- Manufaktur. Nach unseren Erfahrungen wurden als Masscnerzeugnisfe folgende Gegenstände angesehen: Modeblätter (nicht Modezeit- schriftcn), also Vorlagen ohne erläuternden Text, Modealben, Kinderbildcrbüchcr ohne und mit wenig Text, insbesondere solche, die nicht die übliche Buchform aufweifen, sondern die Form eines Tieres, eines Weihnachtsmannes und ähnliche Formen haben, ferner Zeitschriften mit vielen Abbildungen und großem Inse ratenteil, aber ohne oder mit nur geringen! Textteil, ebenso Ka lender, die zum überwiegenden Teil aus Abbildungen bestehen und nur unbedeutenden Text enthalten, ferner Reklameveröffent- lichungen mit Abbildungen. Als Masfenerzeugnisse für Bilddruck-Manufaktur werden auch Wandbilder für Schulen und reich illustrierte Bücher, bei denen der Text eine untergeordnete Rolle spielt, der Verzollung unterworfen. Will also der tfchechoslotvakische Importeur sich Waren ver schaffen, die unter die Verordnung fallen, so hat er vor der Be stellung die Bewilligung dafür einzuholen und die entsprechen den Urkunden dem Lieferanten zu schicken, der sie den Transport papieren -beischließt. Er kann auch dem Lieferanten Mitteilen, daß die Bescheinigung besorgt worden ist und die Transport papiere einen entsprechenden Hinweis, dessen Wortlaut von Fall zu Fall mitgeteilt wird, enthalten müssen. Die Einschränkung der freien Zuteilung von Zahlungsmit teln bezieht sich nicht auf Waren, die in dem Verzeichnis des Finanzministeriums nicht genannt sind. Von der Beibringung der Devisenbescheinigung sind also befreit: 1. die gemäß K 87 des Zollgosetzes vom Zoll befreiten Gegenstände; 2. die im Grenzverkehr in einer den Grenzbewohnern ange messenen Menge eingeführten Gegenstände; 3. Gegenstände, die von reisenden Personen in ihrem Gepäck aus dem Auslande für eigenen Bedarf in angemessener Menge eingesührt werden. Eingeführte Handelsware unterliegt der Devisenmaßnahme; 4. die von staatlichen Behörden, Anstalten und Unterneh mungen für eigene Zwecke eingöführten und an sie adres sierten Gegenstände; 5. inländische, aus dem Zollauslande zurückkommendc Wa ren, sofern der Importeur den Anspruch auf Abstand nahme von der Zollerhebung geltend macht, unter der Bedingung, daß der Frachtbrief einen Vermerk trägt, dem zufolge es sich um eine Rücksendung handelt; 6. Briefsendungen; 7. Reiseeffekten, die zwecks Wiederausfuhr in das Ausland vorgemerit werden; 8. Muster von Handelsreisenden, sofern sie nicht vom Zoll befreit sind; 9. im Vormerkverkehr eingeführte Waren für Ausstellungen, Messen, Wettbewerbe und Wettkämpfe; 10. im Vormerkverkehr zur Reparatur eingeführtc Waren; 11. Vormerkwaren im Grenzverkehr; 12. ini Vormerkverkehr ausgeführte uNd aus dem Zollaus lande rückkehrende Waren. Dom amerikanischen Büchermarkt. Von Egon Eisen Hauer. Nach Rückkehr von einer längeren Europareise hat sich unlängst L>er New Dorker Buchverleger John Fa r rar in Firma F-arrar L Ninehart ans Grund der bei seinem Besuche der Hauptstädte Eng lands, Deutschlands und Frankreichs gemachten Erfahrungen Liber den auffälligen Unterschied zwischen den Verhältnissen des euro päischen und amerikanischen Buchhandels wie folgt geäußert: »Be sonders auffällig ist der überraschend große Absatz, den Bücher schöngeistigen Inhalts in billigem Papicrumschlag und zu ent sprechend niedrigem Preise in Europa finden. Ähnliches läßt sich hierzulanbe nicht erzielen, da so billige Ausstattung dem Geschmack des amerikanischen Publikums nicht znsagt. Unser Durchschnitts- känfer hat beim Ankauf neuer Bücher eine Bereicherung seiner Bibliothek im Auge, und ungebundene Nvmanliteratur gilt siir den Zweck nicht geeignet. Das überläßt man hier den Monats und Wochenschriften, und besonders -die populären Übertreffen sich gegenseitig in künstlerischer Ausstattung des Umschlages. Jedoch -bei Büchern, die einen dauernden Besitz bilden sollen, ist unser Publikum an einen festen und geschmackvollen Einband gewöhnt, und dieser Umstand trägt die Hanplschuld an den unverhältnismäßig hohen Preisen der amerikanischen modernen Literatur. Die Schwierig keiten werden noch durch die gewaltige Ausdehnung unseres Landes und die Unterschiedlichkeit in der Geschmacksrichtung der Bevölkerung der verschiedenen Landestcile vermehrt, wogegen dem europäischen Buchhandel ein mehr einheitliches Absatzgebiet zur Verfügung steht.« Mr. Farrar behauptet, in Europa dürfe gegenwärtig England auf literarischem Gebiete -die führende Stellung beanspruchen, wäh rend seines Erachtens weder in Deutschland noch in Frankreich die Autoren viel schöpferische Tätigkeit entfalten, was er mit den dorti- klärt. Von ameritaiijsche» Autoren erfreuen sich drüben Sinclair Lewis, auch Upton Sinclair und Theodore Dreiser größter Be liebtheit, und cs sei erstaunlich, welch lebhaftes Interesse das enro- klären, die in unserer Literatur neuerdings ihren Ausdruck findet und sich vielleicht noch stärker bemerkbar machen dürfte. Ein anderer Fachmann, der eben'falls kürzlich von einem längeren Enropabesuche heimgekehrt ist, Harold K. Gninzberg, von der VikinZ ?ress, der Leiter des unter dem Namen lüterarx Ouilä bekannten New Aorker Bücherklubs, ist dagegen der Meinung, daß die Preishöhe Her Bücher hier darauf znrückzuführen ist, daß die Verleger keine fortschrittlichen Absatzmetho-den befolgen. Nach seiner Erklärung ist der Buchhandel in den meisten besuchten Län dern Europas weit besser als hier organisiert. Er sagte: »Wenn der amerikanische Buchhandel so gut organisiert wäre wie der in Deutschland und in anderen europäischen Ländern, so würde der Leserkreis ein ungleich umfangreicherer sein. Dadurch würden billigere Bücher möglich, und diese würden mehr Käufer finden. Es ist dies eine Angelegenheit der Verleger.« Auch bem genannten- Verleger ist cs in Europa ausgefallen, welch lebhaftes Interesse sich dort amerikanischer moderner Lite ratur zuwcndet. Wie er behauptet, haben manche Neuerscheinungen in Deutschland größeren Erfolg erzielt als hierzulande, und vor zugsweise finden solche Bücher drüben Anklang, die amerikanische Verhältnisse auf wirtschaftlichem, industriellem, sozialem und kul turellem Gebiete schildern. Gerade wie die deutschen Autoren Feucht- wanger, Remarque und Zweig hier gegenwärtig sich außerordent licher Beliebtheit erfreuten, so sei das gleiche drüben mit Bezug auf Werke von Hcrgeshoiiner, Sinclair Lewis, Uptoil Sinclair und Hemingway der Fall. »-Allerdings«, fügte er hinzu, »sind Bücher in den meisten Ländern Europas billiger als hier, un'd unter Berücksichtigung der traurigen Wirtschaftslage, unter der Deutsch land und andere Länder Europas leiden, ist es geradezu überraschend, in welchem Umfange gute Literatur Käufer findet, selbst unter Verzicht auf Befriedigung sonstiger Lebens- oder Kulturbedürfnissc. Einige der erfolgreichsten Neuerscheinungen moderner Literatur sind ungewöhnlich umfangreich, da sie zwei Bände füllen, woraus er hellt, daß unser Publikum auch für ein größeres grites Buch Zeit übrig hat. Es widerlegt das die Behauptung, daß der Amerikaner wegen -der Hast, in welcher sich sein tägliches Leben vollzieht, für lange Romane keine Neigung zeige: vielmehr läßt sich behaupten, daß, sofern ein neues Buch interessant und wertvoll ist, ihm ein großer Leserkreis sicher ist.« Bei den wichtigen sonstigen Problemen, mit deren Lösung der zur Zeit tagen-de Kongreß sich zu befassen hat, znd-em bei der Kürze der nur bis Anfang März währenden »Wintersession«, ist kaum zu hoffen, daß der unerledigt gebliebene Gesetzvorschlag, welcher den 110
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