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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1853
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1853-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1853
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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1953.) 653 Rechenschafts-Bericht der Oster-Messe 1833. Einnahme. 1) Bestand der Ostermeffe 1852 24634^ 28 N-s 4 ^ 2) An Eintrittsgeldern für 23 Mitglieder . . . 230 - — - — - 3») - 656 gezahlten Beiträgen älterer Mit. glieder 1312 - — - — - 3b) - 23 gezahlten Beiträgen für neue Mit glieder 46- — - — - 4) - eingegangenen älteren Beiträgen ... 10 - — - — - 6) - Strafgelder-Conto 8- — - — - 5) - Meßhilfsbuch-Conto . 9 - 20 , — - 7) - Zinsen- und Agio-Canto 1294 - 19 - 5 - 8) - Börsenblatte 1852/53 1569 - 18 - 3 - günstiger für die Letzteren normirt sind, als anderwärts wohl der Fall ist; endlich der von Seiten des Börsenvereins als Corporation zu er wartende Zuschuß zu den Beiträgen der Mitglieder, — die Bewilligung eines solchen, vorausgesetzt, daß der Belauf der von den Beitretenden zu zahlenden Prämien sich niedriger gestalten wird, als dieselben bei andern ähnlichen Anstalten sind. Nachdem wir im Allgemeinen die in dem vorstehenden ausgespro chenen Ueberzeugung gewonnen hatten, haben wir uns auch einer Prü fung des ursprünglichen Entwurfs einer statutarischen Vereinbarung in' seinen einzelnen Bestimmungen unterzogen, und demgemäß einige Ab änderungen für angemessen erachtet, welche unter Zustimmung des Herrn Antragstellers auch in dem nun gegenwärtig vorliegenden Entwürfe be rücksichtiget sind. Diese Abänderungen, so weit sie nicht blos formeller, sondern prin- cipieller Natur sind, bestehen in folgenden Punkten: Ausgabe. 29114^ 26 N-s 2 K, - Druckpapier- und Buchbinder-Conto . ^ Porto - und kleine Ausgaben-Conto . Unterstützungs-Conto Disposition des Vorstandes .... ^ Börsenlocal-Conto Meßhilfsbuch-Conto Commission f. d. Jeitungsstempel . Statuten-Conto jährliche Beiträge Saldo-Uebertrag 25251 242314 R»s— ^ 52 - 23 - 5- 166 - 17 - 4- 700 - — - — - 67 - 10 - 5 - 67 - 27 S ' S 103 - 9 - - 174 - 6 - — - 103 - 11 - 4- 4 - — - — - 25251 - 27 - 4 - B Aufnahmen Beiträge . Zinsen. . Börsenblatt Amortisations-Fonds . Druck- u. Papierkosten Porto re. 3. u d g et Einnahme. 200 1300 1200 1500 N/ - -P Ausgabe. 4200 N-s - K, 400 ^ — 100 - — Ä, Unterstützungs-Verein 700 Börsen-Oekonomie 150 Zur Disposition des Vorstandes 200 Abgaben an den Rath 100 - 100 - — - — - 1750 ^ Ueberschuß 2450 - 4200 ^ - 6. der Folge eines Beschlusses der vorjährigen Hauptversammlung tr„ .Wieder des Bbrsenvereins den Unterzeichneten gewordene Auf- "s einer Prüfung und Begutachtung des von Herrn PH. Mainoni z,??°rfenen Planes der Gründung eines Vereins der deutschen Buch ein s zur Unterstützung ihrer Wittwen und Waisen durch Anschluß den i an die Frankfurter Lebensversicherungsgesellschast, hat uns, ^ Unterzeichneten, zu mehrfachen Berathungen unter Hinzuziehung des "" PH. Mainoni, als Antragstellers, Veranlassung gegeben. »Us ^ Resultat dieser Berathungcn sprechen wir die Ueberzeugung ein' - d die Begründung des beabsichtigten Vereines im Anschlüsse an N>/ ichon bestehende, auf solider Basis beruhende Anstalt allerdings dj^Aknswerth erscheint, erstlich weil nach den gemachten Erfahrungen ^l/°Udung eines solchen Vereines in vollkommen selbstständiger Ge- sch^ung, ohne einen Anschluß an ein schon bestehendes Institut nur luo r die nöthigcn Garantien für eine gedeihliche und solide Entwicke- ö" bieten vermag — auch die Wahrscheinlichkeit des' Zustande» dex eines solchen nicht mehr vorhanden ist, zweitens, weil die von i» frankfurter Lebcnsversichrungsgesellschaft gemachten Zugeständnisse gcsi/"reff der Aufnahme- Bedingungen so günstig für den Beitretendcn dvydaß mancher dort Aufnahme finden wird, dem eine solche dh «eiten anderer ähnlicher Gesellschaften versagt werden dürfte; — "ns, die Rückzahlungen im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes 29114 >§ 26 N/ 2^ 1. Im ersten Entwürfe wurde angenommen, daß der Vertrag mit der Frankfurter Lebensversicherungsgesellschaft vom Vorstande des Börsen vereins geschlossen werde, der Beitritt zu dem Wittwen- und Waisen- vcreine jedoch auch Richtmitglicder des Börsenvercins frei stehen solle, welchen aber ein etwaiger Zuschuß des Börsenvereins nicht zu Gute zu kommen habe (§ 18). Von unserer Seite ist an der Voraussetzung fcstzuhalten, daß nur Mitglieder des Bbrsenvereins, wie Gehilfen, welche bei solchen conditioniren oder conditioni'rt haben, dem projectirten Ver eine beitreten können; dann dürfen wir der Hoffnung Raum geben, daß durch einen Zuschuß Seitens des Börsenvereins seinen Mitgliedern, welche auf die projectirte Weise für ihre Wittwen und Kinder sorgen wollen, nicht blos wirklich Erleichterungen gewährt werden, sondern durch diesen Zuschuß überhaupt die Bildung des beabsichtigten Vereines erst möglich gemacht wird; so liegt es in der Natur der Dinge, daß derartige Vortheile nicht auch Nichtmitgliedcrn des Börsenvereins zu Theil werden können, um so mehr, als der Beitritt zu dem letzteren Allen freistcht, sollte das Motiv des Beitritts auch nur in einer beab sichtigten Bethciligung an dem jetzo projectirten, später hoffentlich ins Leben getretener Vereine zur Unterstützung der Wittwen und Waisen liegen. 2. In dem ersten Entwürfe des Herrn Antragstellers, war §. 10. der Grundsatz ausgesprochen, daß die in jedem Jahre zu bezahlenden Prä mien und Gebühren in ihrer Gesammtsumme zu vollkommen glei chen Theilcn von den einzeln Mitgliedern aufgebracht werden sollen. Wir sind von dieser Ansicht abgewichen, indem wir das Princip eines Beitrages von derselben Höbe von einem Jeden ohne Rücksicht auf die Altersverhältniffe den betreffenden Persönlichkeiten aufgaben, und dafür den Grundsatz aufstclltcn, daß die Beiträge eines Jeden nach den Alters verhältnissen, sowohl der eigenen, als denen der Ehefrau und der Kin der, zu normiren wären, ein Grundsatz, der im Allgemeinen wohl von allen derartigen Instituten festgehalten ist. Die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für den Einzelnen, ohne Rücksicht darauf, ob er seinem Alter nach muthmaßlich längere oder kürzere Zeit beizusteuern haben dürfte, eventuell seine Wittwe ihrem Alter nach längere oder kürzere Zeit die Pension muthmaßlich genießen würde, — muß in der Wirklichkeit unvermeidlich zu einer gewissen Un billigkeit führen. 3. Endlich haben wir geglaubt, nicht dem Vereine, sondern dem ein zelnen Mitgliede, welches sich nicht mehr in der Lage sieht, dem Ver eine ferner anzugehörcn, auch die Rückzahlungen vindiciren zu müssen, welche die Frankfurter Lcbensversicherungsgesellschaft unter den ausge sprochenen Voraussetzungen (§. 18.) dem Ausscheidenden gewähren will. Andere kleine Aenderungen, welche den Entwurf erfahren hat, sind zu sehr formeller Natur, als daß sie, besonders hervorgehoben, nothwen- dig erscheinen könnten. Ueberdies konnten wir nicht unbeachtet lassen, daß das Ganze eben nur noch Entwurf ist, dessen Feststellung erst durch einen wirklich vor handenen Verein definitiv erfolgen kann. Als die Hauptsache erscheint uns, daß der Börsenverein durch einen, bestimmten Zuschuß seine Betheiligung als Corporation an dem Unter nehmen ausspricht, wodurch gewissermaßen jedes Mitglied desselben den, beabsichtigten Zweck fördert und in dieser Beziehung glauben wir, möchte es zweckmäßig sein, folgenden Antrag von Seiten des geehrten Börsen vorstandes an die Generalversammlung zu bringen: „Der Börscnverein bewilligt dem Vereine deutscher Buchhänd ler zur Unterstützung ihrer Wittwen und Weisen, sobald derselbe.
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