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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1925
- Strukturtyp
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- 1925-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1925
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- Deutsch
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sh« 135, 12. Juni 1925. Fertige Bücher. VSrseirblatt f. d. Dtschn. vuLbandeV. 9581 Zn eigkner Sache Ullstein-Weltallas Ullsteins Weltatlar, der sich in erster Linie an den In dustriellen. an den Kaufmann, an den Exporteur wendet, wurde in den Jahren 1922-23 hergestellt; er gelangte im No vember 1923 zur Ausgabe und fand beim Buchhandel, bei Publikum und Presse eine sehr günstige Aufnahme. Im Herbst 1924, also nachdem der Atlas bereits 9 Monate im Umlauf war, setzten in deutsch-böhmischen Blättern wegen der einen Karte der Tschechoslowakei (Blatt Nr. 18) An- griffe ein, weil auf diesem Blatte eine Reihe von Orten doppelsprachig und zum Teil nur tschechisch bezeichnet ist. Diese Angriffe verkannten die Zwangslage, in der sich der Verlag dadurch befand, daß zur Zeit der Herstellung des Atlas Sendungen nach deutsch bezeichneten Orten von den tschechischen Behörden nicht befördert wurden. Noch im Oktober 1924 teilte die Nachrichtenstelle des Reichspost. Ministeriums mit, daß Telegramme nach deutsch bezeichneten Orten der Tschechoslowakei, wie Prag, Eger, Karlsbad, beanstandet würden und daß für so adressierte Postsendungen keine Gewähr einer sicheren Zu stellung übernommen werden könnte. Selbst heute kann die Post Telegramme nach Brünn, Preßburg, Olmlltz, König- grätz, Pilsen usw. unter dieser Bezeichnung nicht befördern. Die so vorhandenen Schwierigkeiten suchte der Verlag durch einen Kompromiß zu beheben. Auf der Karte 18, in der die Tschechoslowakei als staatliche Organisation dargestellt wird, Uberwicgen die tschechischen Bezeichnungen. In den acht anderen Kartenblättern aber, die die Tschechoslowakei als Randstaat behandeln, wird einheitlich nur die deutsche Namensbezeichnung angewandt. Diese Kartenblätter sind zudem noch auf einen viel größeren Maßstab gebracht als das Blatt Nr. 18, so daß also die deutsche Namengebung hier stark und deut lich hervortritt. Diese Tatsache wird von den An greifern bewußt verschwiegen, ebenso der Umstand, daß der beanstandeten Karte 18 eine Kartenzeichnung 18L vor- ausgeht, die nur die deutsche Beschriftung trägt und die gleichzeitig die sprachlichen bzw. nationalen Zusammenhänge, d. h. den alten deutschen Besitzstand, in weitestgehen dem deutschem Sinne und in der von den Tschechen auf das heftigste bekämpften Form festhält. Den Reigen der Angriffe gegen Ullsteins Weltatlas eröffnet« die „Reichenberger Zeitung" am 26. August 1924, obwohl gerade dieses Blatt im Frühjahr desselben Jahres eine außerordentlich lobende Kritik gebracht hatte. Der Artikel der „Reichenberger Zeitung" wurde wörtlich oder auszugsweise von einigen kleineren sudetendeutschen Zeitungen übernommen. Im Oktoberheft der «Deutschen Arbeit" brachte dann Dr. Hermann Ullmann einen starken Angriff, der sich nicht Dosfische Zeitung auf eine sachliche Kritik beschränkte, sondern darüber hinaus dem Berlag unpatriotische, also unehrenhafte Motive durch folgende Behauptungen unterstellte: „Wenn auch nicht zur Entschuldigung, so doch zur Erklärung dieses Skandals mag dienen, daß der Verlag Ullstein, der ja die bekannte „Gazette de Foch" gleich „Dossische Zeitung" herausgibt und lebhafte Beziehungen zu dem Berlag und den Mitarbeitern der Prager Presse unterhält, als ein deutsches Unternehmen nur im juristischen Sinne angesehen werden kann." Sofort nach Kenntnisnahme dieses Aufsatzes strengte der Verlag Ullstein die Klage wegen Beleidigung und übler Nach rede an. Dr. Ullmann verstand es, die Austragung des Pro- zesses bis zum 26. Mai 1928 hinzuziehen. Inzwischen brachten die Reichstagsabgeordneten Lambach, Graes, Bruhn u. a., von denen der erstgenannte mit Dr. Ullmann zusammmenarbeitet, im Reichstag eine kleine An frage ein, um unter dem Schutze und unter Mißbrauch der Immunität die Ullmannschen Angriffe und Verdächtigungen zu wiederholen, offenbar zu dem Zwecke, für Dr. Ullmann eine günstigere Prozeßlage herbeizuführen. Reichswirtschafts minister Dr. Neuhaus antwortete auf den sachlichen Teil dieser kleinen Anfrage, indem er hinsichtlich der beanstan- deten Beschriftung auf die postalischen Schwierigkeiten und auf die inzwischen angefertigte Ergänzungskarte der Tschecho slowakei hinwies. Im Hinblick auf die gegen den Verlag Ullstein ausgesprochenen Verdächtigungen machte der Reichs wirtschaftsminister darauf aufmerksam, daß der bevorstehende Prozeß voraussichtlich eine objektive Klarstellung des Sach verhaltes bringen würde. Diese gerichtliche Klarstellung ist nunmehr erfolgt. Am 26. Mai 1928 gelangte vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte die Beleidigungsklage des Verlages Ullstein zur Vcr- Handlung und hatte die Verurteilung des Beklagten Dr. Ullmann zur Folge. Das Urteil, das am 28. Mai verkündet wurde, hat folgenden Wortlaut: „Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geld strafe von 860 Mark, im Nichtbcitreibungssalle zu 25 Tagen Gefängnis, nnd zur Tragung der Kosten des Ver fahrens verurteilt. Dem Privatklägcr, dem Zeitungsverleger Dr. Franz Ullstein, wird die Befugnis zugesprochcn, den erkennenden Teil des Urteils binnen einem Monat nach Rechtskraft desselben im politisch-redaktionellen Teil folgender Zeitschriften bzw. Zeitungen: „Deutsche Arbeit", „Rassische Zeitung", „Deutsche Allg. Zeitung" und „Deutsche Presse, aus Kosten des Angeklagten öffentlich bekannt zu machen."
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