Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- nnd Feiertage. Anzeigen: 20 Psg. die dreigespaltene Petilzeile oder deren Nauru Zurückweisung von Anzeigen Vorbehalten Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag den 17. Dezember. 1888 Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch den infolge der Beschlüsse des Vereins der Buchhändler zu Leipzig vom 3. lsi. und ans Grund des in Nr. 29l des Börsenblattes abgedrncktcn Briefes seines Vorstandes unsererseits gefaßten Beschluß zur Kenntnis der Börsenvcreinsmitgliedcr, indem wir nachstehend den Wortlaut unserer Antwort vom 7. hj. mittcilcn. Berlin und Leipzig, den 13. Dezember 1888. Der Vorstand des Lörsciivrrrins der Deutsche» Luchhiuidler zu Leipzig. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. An den Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig z. H. des Herrn I)r. Ed. Brockhaus, Leipzig. In Beantwortung des sehr geehrten Schreibens vom 5. lsi. kann der Unterzeichnete Vorstand des Börsen vereins, als berufener Vertreter des Deutschen Gesamtbuchhandels, vor allen Dingen nicht unterlassen, den Leipziger Kollegen dafür zu danken, daß dieselben beabsichtigen, trotz der als unerfüllbar erwiesenen, Berlin betreffenden Bedingung eventuell festzuhaltcn an dem früheren Beschlüsse eines Höchstrabatts von öffg. — Wenn es dadurch gelänge, abgesehen von Berlin, alle übrigen Kreis- und Ortsvercine aus 5"/g geeint-zu erhalten, so würde der praktischen Durchführung der Vörsenvereins-Bestrebnngen ein unermeßlicher Dienst erwiesen. Die großen Schwierigkeiten, welche die Abweichung auch unr eines Vereinsbezirkes von einem allgemeinen Höchstrabatt mit sich bringt, hat der Unterzeichnete Vorstand ebensogut erkannt wie Ihr Verein, und zur Abwendung derselben hat er, wie Sie wissen, sich eine größeste Kraftanstrengung zngcmutet. Aber die Satzungen lassen nicht nur eine andere Taktik auch zu, sondern haben durch den Wortlaut von ß 3 Ziffer 5 a verschieden bezifferte» Höchstrabatt in den verschiedenen Vereinsbezirken sogar als das Wahrscheinliche vorausgesetzt. Am Schlüsse der Einleitung zur Beratung des Satzungs-Entwurfes durch die Frankfurter Hauptversammlung ist, wie ja auch bereits in Ihrer letzten Sitzung citicrt wurde, direkt gesagt, daß »das neue Statut die Berliner Sortimenter nicht hindert, die Verkaufsbedingungen für den Platz Berlin nach ihrem Belieben einzurichten«, und zwar geschah das ausweislich des Protokolls <B.-Bl. vom 3. Okt. 1887 S. 4911) unter allgemeiner lebhafter Zustimmung der Versammlung. Diese wegen des Zwanges der Thatsachen seitens des Vorstandes leider nicht abzuwehreude Eventualität ist jetzt eingetreten, der Börsenverein hat mit ihr zu rechnen und sein Vorstand mit Rücksicht darauf satzungsgemäß zu verfahren. Was nun die Gewähr betrifft, welche der Unterzeichnete Vorstand dem Verein der Buchhändler zu Leipzig gegen alle Hebelgriffe der Berliner Konkurrenz nach Leipzig bieten soll, und in welcher Weise er imstande ist, die Mitglieder des Leipziger Vereins zu schützen, so erlauben wir uns Folgendes zu erklären: Der Vorstand wird die ihm aufcrlegten Pflichten wie in der Vergangenheit, so auch in der Zukunft in ihrem ganzen Umfange pünktlich nach den einzelnen Bestimmungen der Satzungen und unter Beobachtung der Landesgesetze erfüllen, also gegebenen Falles alle Maßregeln ergreifen, welche anzuwenden er berechtigt ist. Um jeden Zweifel darüber auszuschließen, welches diese Machtmittel sind, seien dieselben hier einzeln aufgeführt: Matzpegeln auf Gpund der Satzungen: 1. Entziehung des Börsenblattes und der übrigen Drucksachen des Börsenvereins. (ß 4 vorletzter Absatz.) 2. Zurückweisung von Börsenblatt-Inseraten. (8 -z vorletzter Absatz.) 3. Entziehung des Rechtes, selbst oder durch einen Aommissionär Abrechnungen im Buchhändlerhause zu bewirken. (8 4S-) Matzpegeln auf Gpund besonderer Abkommen: 4. Verweigerung jeder Beförderung von Schriftstücken durch die Bestellanstalt im Buchhändlerhaus. (Laut Vereinbarung mit dem Verein der Buchhändler zu Leipzig.) 5. Einstellung der Sortiments-Lieferung seitens der Mitglieder des Vereins Leipziger Aommissionäre. (§ 3 der Satzungen dieses Vereins.) 6. Aufforderung im Börsenblatts, vollständige Auslieferungssperre eintreten zu lassen. (Verleger - Erklärungen.) Fünfundfünfzigster Jahrgang. " ^