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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1921
- Strukturtyp
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- 1921-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1921
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- Deutsch
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^ 161, 13. Juli 1921. Redaktioneller Teil. lande. 11: Amerika. Oer ^U8lsndd6ut8ek6, dadrZ. 4, Nr. 12 vom duni 1921. Stuttgart, V6ut8ek68 ^ualand-Inatitut. Aus der interessanten Ausstellung geht hervor, daß im Jahre 1921 in Nord- und Sud-Amerika 21 deutsche Kalender erschienen sind. Ein jeder von ihnen wird eingehend beschrieben und ihre poli tische und konfessionelle Haltung gekennzeichnet. Kris er, Hans: Faustische Gesetzgebung. Deutsche Allgemeine Zei tung, Abendausgabe vom 29. Juni 1921. Expedition: Berlin. Der Verfasser wendet sich wie Fritz Hansen (Fachbibliothek des Bbl. Nr. 139) gegen das neue Gesetz zur Entlastung der Gerichte, nach dem UrheberrcchtSvcrletzungcn nicht mehr vom Staatsanwalt, sondern nur auf dem kostspieligen Wege der Privatklage verfolgt werden sollen. Er ist der Ansicht, das; dieses »Entwafsnungsgesetz gegen die geistige Freibeuterei« im Gegensatz zu Artikel 158 der Neichsverfassung stehe, nach dem die geistige Arbeit die Fürsorge des Reichs genieße. Die Lösung scheint ihm in der Einrichtung von Urhebergcrichten nach Art der Kaufmannsgcrichte zu liegen, und er veröffentlicht zum Schluß eine Eingabe der Arbeitsgemeinschaft für Kunst und Schrifttum an den Ncichsjustizminister, die sich eben falls gegen das oben angezcigte Gesetz wendet. M c i ch s a n st a l t, Die kartographische. Eine Forderung der Techniker. Vossische Zeitung vom 1. Juli 1921. Expedition: Berlin. Mitteilung über eine Denkschrift, die der »Bund der technischen Angestellten und Beamten« dem Reichstag unterbreitet hat. Es wird darin vorgeschlagen, die Kartographische -Abteilung der Lan desaufnahme Preußen zu einer selbständigen Behörde mit der Be zeichnung »Kartographische Rcichsanstalt« umzugestalten. Ferner wird die Angliederung der kartographischen Dienststellen der Landesaufnahmen Bayern, Württemberg und Sachsen verlangt. Diese bearbeiteten bisher selbständig ihre Landesteile der »Karte des Deutschen Reiches 1: 100 000«, allgemein bekannt als General stabskarte. 2 ch u m a n n , A m t s g e r i ch t s r a t l)i.: Die Reform der Gcschäfts- aussicht. Leipziger Neueste Nachrichten Nr. 180 vom 2. Juli 1921. Expedition: Leipzig. Waibcl, Jos.: Interessengemeinschaft am Buche. Freiburger Ta gespost Nr. 150 vom 14. Juni 1921. Expedition: Frciburg i. B. Unser Kollege, Herr Hof- und Universitätsbuchhändlcr Joseph Waibel in Frciburg im Brcisgau, bricht in dem Artikel eine Lanze für den Schutz des regulären Buchhandels und verweist auf vor hundert Jahren vom Herzog Earl Friedrich von Baden erlassene Schutzgcsetzc für den Buchhandel, die besonders dem Sortiment galten. Diesen suchte der Herzog besonders gegen handelslustige Beamte, Lehrer, Küster usw. zu schlitzen. »Das Buch dem Buch handel«, das ist der Sinn jener alten badischen Verordnung, »weil sonst dem berechtigten Buchhandel Eintrag geschieht und am Ende dieses Gewerbe, das nur bei gehöriger Gründlichkeit und Ausdeh nung des Betriebes dasjenige leisten kann, was mit Recht der Staat von ihm erwartet, durch Überhäufung der Teilnehmer (wilder Büchcrverkäufer) in Verfall gerät, somit folgcwcise die wissenschaftliche Bildung in ihren Fortschritten gehemmt ist.« Ver fasser ist der Ansicht, daß diese Grundsätze auch heute noch Geltung hätten, daß sic aber durch die Not der Zeit, die wirren Nechtsbe- grisfe und die rasenden Tänze wildester Gewerbcfreiheit bedroht würden. Es sei auf der Versammlung der badischen Buchhändler in Rastatt ungeschminkt zum Ausdruck gekommen, daß die heute maßgebenden Negierungsmänner für diese Dinge gar kein Ver ständnis zeigen dürften, ja daß man vermuten könne, der ge werbliche und Waren vermittelnde Mittelstand solle (frei nach Bü cher) ganz vernichtet werden. e r t kl e i m 6 r , vr. I? r i t 2 : 1)28 künkLiZjäkriZe dube1k68t einer Nr. 12 vom .luni 1921. Stuttgart, Oeut8eti68 ^.U8lancl-In8titut. Gemeint ist das »Deutsche Volksblatt« von Porto Alegre in Brasilien, das am 10. März 1871 zum ersten Male erschien nnd im Oktober 1919 7200 Abonnenten zählte. Antiquariats-Kataloge. 86N8cklskt. 8". 42 8. 780 Nrn. Katalog Nr. 1. 8°. 24 8. 494 Nrn. ^ 8 . 16 8. 290 Nrn. gebieten. 8". 82 8." 1667 Nrn. Mine MtlMuiMi». Büchcrkonsumvcrcin in Prag. — Die Sektion für auslän dische Literatur des Buchhändlcrvereins der Tschechoslowakischen Republik in Prag hat den Börscu- vercin und den Deutschen Verlegerverein davon unterrichtet, daß der Büchcrkonsum-Verein in Prag, gezeichnet durch seinen Geschäftsführer Herrn Professor Hans Pohl, an die deutschen Verlagsbuchhandlun gen Rundschreiben versendet, in denen zur direkten Geschäftsverbindung und Lieferung aufgefordert wird. Zur Aufklärung des deutschen Verlags- buchhandcls teilt die Sektion ferner mit, daß cs sich im Falle dcSBüchcr- konsumvcreins in Prag um eine handclsgerichtlich eingetragene G. m. b. H. handelt, die keine BuchhandclSkonzession besitzt, und daß daher Lieferungen an den Bücherkonsumverein in Prag mit Buchhändler- rabatt laut den Bestimmungen des BörsenvercinS nnstatthafr sind. Die Bücherprcisc und die Wiener Sortimcntsbuchhändlcr. Zu der von uns im Bbl. Nr. 156, S. 975, unter allem Vorbehalt mitgc- teilten Notiz: »Wiener Buchhändler unter Anklage des Wuchers« finden wir in der »Neuen Freien Presse« Nr. 20 421 vom 6. Juli folgende Berichtigung, die wir wörtlich übernehmen: »Handelskammerrat Wilhelm Müller, der Inhaber der Buch händlerfirma Lechner, richtet an uns eine längere Zuschrift, in der er bestrebt ist, die Sortimcntsbuchhändlcr gegen den Vorwurf in Schutz zu nehmen, daß sie die Hauptschuld an den hohen Bücherprciscn treffe. Der Einsender, der sich um die Reorganisation des deutschen Buchhan dels große Verdienste erworben hat, bezeichnet zunächst die Mitteilung als unrichtig, daß seine Firma eine Vorladung zum Kriegswucheramt erhalten habe, da dieses die Organisation des Buchhandels nicht an erkennen wolle. Er verweist darauf, daß die Statuten des Börsenvcr- cins der Deutschen Buchhändler in Leipzig sowie jene des Vereins der österreichischen Buchhändler von den Buchhändlern in erster Linie die Einhaltung des von den Verlegern festgesetzten Verkaufspreises for dern und den Zuwiderhandelnden mit dem Abbruch der geschäftlichen Beziehungen bedrohen, und ist bestrebt, den Teuerungszuschlag auf den Ladenpreis mit der Erhöhung der Geschäftsunkosten und der Entwer tung unserer Valuta zu entschuldigen. Allerdings hat dieser Zuschlag, der ursprünglich 5 und später 10 Prozent betrug, bereits die Höhe von 25 Prozent erreicht. Wir Sortimenter, heißt es in der Zuschrift des Handclskammcrratcs Müller weiter, leiden selbst am meisten unter den hohen Büchcrpreisen und finden die Klagen darüber ganz begreif lich, da die Verhältnisse vieler Bücherkäufcr, in erster Linie der geisti gen Arbeiter, Professoren und Studenten, nicht in gleichem Maße sich verbessert haben wie jene, welche die für die Herstellung des Buches notwendigen Hilfskräfte erreicht haben. Die Folge davon ist, daß die Zahl der Bücherläufer immer geringer wird. Ebenso finden wir auch das Bestreben der Verleger, wissenschaftlichen Kreisen Erleichterungen zn verschaffen, begreiflich, und ich selbst habe gelegentlich der dies jährigen Hauptversammlungen des Vcrlegcrvcreins und des Börsen- vereins der Deutschen Buchhändler namens unseres Vereins die Bereit willigkeit der österreichischen Sortimenter bckanntgegeben, diesen .Krei sen gegenüber Opfer zu bringen, da wir nur zu gut einsehcn müssen, das; nicht nur in Deutschland, sondern in viel höherem Maße in Öster reich nicht nur die Wissenschaft, sondern auch der Buchhandel verdorren müssen, wenn die Preise der Bücher immer höher würden, während Bibliotheken, Professoren und Studenten immer weniger in der Lage sind, ihre geistige Nahrung zu bestreiten.« Auch die Seidel schc S o r t i m e n t s b u ch h a n d l u n g in Wien hat in demselben Blatte folgende Berichtigung veröffentlicht: »Zu der Notiz ,Das Kriegswuchcramt gegen die TcucrungSzu- schläge der Buchhändler', die Sie in Ihrem Blatte veröffentlichten, er lauben wir uns zu bemerken, daß die Nachricht, das Kriegswuchcramt hätte unter anderem die gerichtliche Verfolgung auch gegen unsere Firma cingeleitet, auf einem Irrtum beruhen muß. Wir haben niemals eine Vorladung zum Kriegswuchcramt erhalten nnd können nicht annehmcn, daß dieses Amt eine gerichtliche Verfolgung ohne vorherige Einver nahme einzuleitcn berechtigt ist. Im übrigen stehen wir natürlich auf dem Boden der allgemeinen Verkanfsordnung des deutschen und öster reichischen Buchhandels und werden nötigenfalls die Berechtigung des auch von uns eingchobcnen Sortimcnter-Tcucrungszuschlagcs wie unsere Kollegen Nachweisen.« Schul;- und Wrrtschastsstcllc für deutsche Künstler (Schu-Wi-Kü) in Drcsdcn-A. (Vgl. Bbl. 1920, Nr. 95.) — Die sächsische Negierung erläßt durch die Nachrichtenstelle der Staatskanzlci eine W arnu n g vor der sogenannten Schutz- und Wirtschastsstelle für die deutschen Künstler (Schuwikü) in Dresdcn-A., Moszinskystraße 10, die gegen wärtig in Industrie- und Schulkreiscn um Mitglieder und Spenden wirbt. Als Zweck gibt das als G. m. b. H. organisierte Unternehmen ! die Unterstützung von Künstlern durch Vermittlung von Beitrügen, Ge- 1021
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