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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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.V? 135, 22. Juni 1920. Redaktioneller Teil. blühende Industrie rettungslosem Siechtum versallen. Schon heule steht sic säst völlig still, die Verleger sind außerstand«, noch etwas zu unternehmen, die Händler können nichts mehr lausen, well sie nichts verlausen. Es muß unbedingt daraus gedrungen werden, diese Forderung bittet der Schutzverband allgemein zu unterstütze», daß die Bild karte ui i t 1 v P f g., also mit dem Drucksachenporto, be- sörbert wirb, da»» werden auch wieder mehr Karte» verschickt, ver dient die Post wieder mehr und kann der lebenskräftigste Teil der Post- karten-Jndustric vielleicht auch die surchtbare Krise überwinden und seine Angestellten und Arbeiter halten. Postpakete mit Aussuhrbewillignng. — Das Ncichspostministc- rtum gibt bekannt: Die neuen Bestimmungen über die A u s s u h r a b g a b e, die von de» Außenhandelsstcllen aus den Aussuhrbewilligungcn berech net wird und vor der Absendung der Bare an die Zollkassc zu ent richten ist, sind nach de» im Postbetrieb gemachten Erlahrungen wei ten Kreisen von Handel und Industrie noch nicht geläusig. Sie über sehen viclsach den entsprechenden Stempelabdruck aus der Genehmi gungsurkunde und unterlassen insolgedessen die Bezahlung der Ab gabe. Bei der Zollabsertigung werden alsdann die Pakete so lange angehalten, bis das Versäumte nachgeholt ist. Dadurch erwächst den Postanstalten, bei denen sich Zollabfertigungsstellen besindcn, ein »m- sangreicher Schriftwechsel, die Lagerung der angchaltcnen Pakete ver ursacht erhebliche Schwierigkeiten, und die Sendungen selbst erleiden große Verzögerungen, unter Umständen Schäden. Die Postanftaltcn haben daher Anweisung erhalten, die AuSsuhrbewllligungc» auf das Vorhandensein der bezeichneten Vermerke -sorgfältig zu prüfen und bei ihrem Fehlen die Annahme der Pakete abzulchncn. Kür Bllchcrpakete ist also zu beachten, daß die mit den Be gleitpapieren eines Auslandspakets gehenden Ausfuhrbcwilligungs- scheinc de» erforderlichen Ausfnhrabgabestcmpcl tragen müssen. Die Stempelung crsolgt auf den Außenhanbelsncbenstellen (Leipzig, Ber lin, München, Stuttgart usw.s. Dieser Stempel muß den Wert des Pakets enthalten und die ihm entsprechende Kprozentige Abgabe, die durch das Zollamt eingezogen wirb. Sind die 6°/, Abgaben an das Zollamt entrichtet, so kann die Ausfuhr erfolgen. Bel Krcuzband- sendungen zieht die Außenhandelsnebenstelle bei Erteilung der Be willigung neben ihren S°/> Gebühren auch die üprozentige Neichsab- gabe sofort oder am Monatsende mit der Rechnung ein, sodatz ein Verkehr mit dem Zollamt sich erübrigt. Keine weitere Erhöhung des Preises für Druckpapier. — Die in bayerischen Blättern zum Ausdruck gekommene Befürchtung, daß am 1. Juli eine neue Preiserhöhung für Zeitungs-Druckpapier eintrcten wird, entspricht nicht den Tatsachen. Im Gegensatz zu diesen Mitteilun gen erklärte das Reichswirlschaftsniinisterium, daß von einer erneuten Erhöhung der Preise nicht die Rede sein könne. Es sei vielmehr be schlossen worden, einer erneuten Erhöhung der Preise unter keinen Umständen zuzustimmen, selbst dann nicht, wenn die Kohlenpreise noch steigen sollten. — Hosfentlich tritt nun bald ein allgemeiner Abbau der ungeheuren Papierpreise ein. r. Strasserc Bindung zum Deutschen Buchdruck - Preistarls. — Wie aus einem Artikel der »Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker» <Nr. 25) hcrvorgeht, wird der Hauptvorstand des Deutschen Buchdruckervereins die im vorigen Jahre von der Hauptversammlung dieses Vereins beschlossene Aktion zur all gemeinen Durchführung des Druckpreistariss nunmehr verwirk lichen. Ilm die allgemeine Geltung durchzusühren, sollen die tariftreuen Firmen — also nicht etwa nur die Mitglieder des D. B.-B. — aus die Einhaltung des Preistarifs verpflichtet werden, und zwar durch die Unterschreib ung einer Ver einbarung, die bereits im vorigen Jahre von der Jubiläums- Hauptversammlung des D. B.-V. und auch von der im Mai dieses Jahres stattgesnndenen außerordentlichen Hauptversammlung gutgc- hcißen wurde. In dem erwähnten Artikel wird die Erwartung aus gesprochen, daß alle taristreuen Buchdruckcrcibesitzer sich diesem ge meinsamen Vorgehen anschließen, damit der Deutsche Buchdrnck-Preis- tarif endlich überall zur Einsührung gelangt und allein bei der Preis abgabe maßgebend ist. Des weiteren wird noch darauf hingcwiese», baß der neue Preisausschlag von 25»/„ auf die bis Ende Mai gültigen Sätze des PrelStariss nachdrückllchst geltend gemacht werben müsse. Man dürfe sich über die Tatsache nicht hinwegtäuschen, daß der Ver dienst im vergleich zum Umsatz gesunken sei. Man kann das Inter esse verstehen, das der D. B.-V. an der Erzielung einer strafferen Bindung zum Buchbruckpretstarlf hat. Es wird aber nicht zu be streiten fein, daß bei der Herstellung von Drucksachen ltrotz Befol gung der Vorschriften des Prelstariss) sich recht erhebliche Abweichun gen der Preise ergeben könne». Es sei nur erinnert an den Unter schied zwischen einem gut lrationells und einem nicht so wirtschaftlich geleiteten Betrieb, an die qualitative und quantitative Ausstattung der Betriebsabteilungen lSctzcrei, Druckerei, Stereotypie »jw.s, so wie an den Papiereinkaus. Gerade hierbei spielen viele Umstände — persönliches Können bzw. Branchenkenntnis usw. — «ine große Rolle, die aus die Preisgestaltung einer Druckarbcit von wesentlichem Ein fluß sind, und das trotz Preistarif. Die Vereinigung der sächsischen Jugendschristenausschüsse (Haupt- stelle: Dresdc»-N., Hasenstraße 1) hat von den Ministerien des Kultus und össentlichen Unterrichts und des Innern se IVOS zur Grün dung einer Bücherei erhalten, die in allen Teile» Sachsens ausgestellt werden soll. Damit hat die sächsische Regierung das Bestreben der Vereinigung, gute Bücher in Jugend und Volk zu verbreite» und schlechte und minderwertige Schriften zu verdrängen, in danlenSweitcr Weise anerkannt und tatkräftig unterstützt. Die ISIS gegründete Ver einigung mußte sich bisher mit einer kleinen Bücherei begnügen, die bereits an mehr als 10 Orten Sachsens ausgestellt und namentlich vor Weihnachten stark begehrt wurde, sodaß nicht alle Nachfragen be rücksichtigt werden konnten. Tie Ausstellungen wurden von Lehrern und Eltern zahlreich besucht und veranlaßten einen reichen Absatz bei den Ortsbuchhändlern. Ter Jugendschristcn- ausschuß des Dresdner Lchrcrvereins und die Mahrcnholtz-Bülow- Stiftung in Dresden halten die kleine Musterbüchcrei leihweise über lassen und habe» sich dadurch den Dank der Vereinigung verdient. Die ln der Gründung begriffene eigene Bücherei soll aus eine breitere Grundlage gestellt werden und sich in eine Musterbüchcrei guter Ju- gcndschristen, eine Sammlung von Schundheften und eine Abteilung theoretischer Schriften Uber die Jugcndschristensache gliedern. Sie soll die Schätze unserer sugendtümlichen Literatur und die jeweilig seil- gehotcnen Schund- und Kitschreihen vor Augen führen, die Auswahl von Keschenkbllchern und die Gründung und Erweiterung von Schülcr- bllchereien erleichtern und in ihrem theoretischen Teil Stosse zu Vor trägen bieten. Die Bücherei wird an die bei den 7K Bczirksvcreine» des Sächsischen Lehrcrvereins bestehenden Ausschüsse und Obmann schaften für Jugendliteratur und an alle Vereine, die sich der Vermitt lung dieser Körperschaften bedienen, unentgeltlich verliehen. O. G. Erhöhung des Betrages siir Nachnahmesendungen. — Im Reichs postministerium haben kürzlich Verhandlungen wegen Erhöhung des gegenwärtig bis 1SVV ^ zulässigen Betrages sllr Nachnahmesendungen im Postverkehr stattgcfunde». Das Reichspostministcrium, bas anfäng lich diesen Wünschen ablehnend gegenüberstand, hat jetzt anerkannt, daß in Rücksicht auf den gesunkenen Geldwert eine Erhöhung notwendig ist. Es soll eine Regelung dahin stattsinden, Laß Nachnahmepakcte über 1VOO .öl nur dann zugelassen werde» sollen, wenn statt der Postan weisung eine Zahlkarte bcigefügt wird, mithin der Absender ein Post scheckkonto hat. Diese Maßnahme soll der Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen. Verurteilung wegen Verbreitung eines unzüchtigen Werkes. — Das im Jahre 181V erschienene bekannte pornographische Werk -Die Memoiren einer Sängerin» war Gegenstand einer Verhandlung, die am 8. Juni vor der Strafkammer 7 des Landgerichts I in Berlin anstand. Ter Verlagsbuchhändler A. sdas -Berliner Tageblatt», dem wir diese Mitteilung entnehmen, nennt leider nicht den vollen Namen dieses skrupellose» Verlegers) war auf die merkwürdige Idee ge kommen, das Werk von neuem herauszugeben. Er hatte es, bevor es zur Herausgabe kam, an einen anderen Verleger weiter verkauft. Beide nebst dem Drucker standen deshalb unter Anklage wegen Verbrei tung unzüchtiger Schriften. Die Angeklagten machten geltend, daß sie die Herausgabe lediglich ln der Absicht vorgenommen hätte», das Buch an wissenschaftlich interessierte Kreise weiterzugeben. Tie Verteidi ger der Angeklagten bestritten nicht, daß es sich um ein pornographi sches Werk handele, und führten aus, daß Werke dieser Art, unge achtet ihres schlechthin unzüchtigen Inhalts, sllr die Wissenschaft, die aus den unmittelbaren Schilderungen solcher Werke Material schöpfen müsse, unentbehrlich feien. Es müsse deshalb eine Möglichkeit geben, solche Werke an wissenschaftlich interessierte Stellen weiterzuleiten. So mache sich der Verleger, der nicht dem breiten Publikum, sondern nur wissenschaftlich interessierten Personen das Werk zugänglich mache, nicht strafbar. Der Staatsanwalt beantragte, da es sich nm einen milden Kall handele, Geldstrafe, das Gericht erkannte demgemäß und verurteilte A. zu 1VVO ck, die übrigen Angeklagten zu geringeren Geld strafen KLS
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