Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1917
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- 1917-05-01
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- 01.05.1917
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^ürsenk^att f. d. Ltschii, Bilchhondel, Redaktioneller Teil. aU 100, 1, Mai 1917, Gewinn übrig bleibt. Und gerade für das wissenschaftliche Sorti ment trifft das zu, dessen Kundschaft aus die akademischen Kreise beschränkt ist und dem durch jede neu erstehende Buchhandlung ein Teil seiner bisherigen Kundschaft entzogen wird. Man überlege einmal, wieviel der gesamte Jahresumsatz an wissen schaftlicher Literatur in einer kleineren Universitätsstadt bc- tragen mag, und vergleiche damit die Zahl der dortigen Buch handlungen: das Ergebnis wird berechtigtes Kopsschütteln sein. Hier gilt es die Axt anzulegen. Weder der Verleger noch der Sortimenter kann von sich aus Wandel schassen und den Strom weiteren Zuzugs eindümmen, sondern gemeinsames, ziel bewußtes, von gegenseitigem Verstehen getragenes Handeln ist die erste Bedingung, Und gerade der wissenschaftliche Verleger ist zur Mithilfe bereisen, weil er auf die Leistungsfähigkeit des Sortiments den größten Wert legen wird, wenn nicht die ganze Last der Werbetätigkeit ihm selbst zufallen soll, da er nicht in einer möglichst großen Zahl von Wiederverkäufern, sondern in einer Auswahl der bestgeleiteten Sortimenlsbelriebe seinen Vorteil erblicken muß. Wenn die Gilde — ganz im Gegensatz zn ihrer heutigen Richtung — die Erwartung vieler Verleger, daß sie aus der großen Masse der buchhändlerischen Betriebe eine aus erlesene Schar der tüchtigsten Sortimenter unter ihrer Fahne vereinigen und zusammen mit dem ernsthaften Verlag eine sest- gegründete Interessengemeinschaft bilden würde, wenn die Gilde diese Erwartung erfüllt hätte, so würde sie sich den Dank des gesamten Buchhandels, Verlags wie Sortiments, erworben und ihren Mitgliedern den größten Dienst erwiesen haben. Nicht der Ausschaltung einer Mehrzahl von buchhändle rischen Betrieben soll hier das Wort geredet werden. Der nicht- wissenschaftliche Verlag bedarf dringend eines weitverzweigten Netzes von Bücherverkäufern, vom feinsten Buchsortimenter bis herab zum einfachsten Auchbuchhändler, Aber wenn man es freudig begrüßt, in der kleinsten Kreisstadt sein Bedürfnis nach gutem Unterhaltungslesestofs befriedigen zu können, ist es denn wirklich nötig, daß beispielsweise der dort ansässige Arzt seine gesamte medizinische Literatur am Platze kauft? Muß er nicht auch seine Instrumente, seine Einrichtung aus der nächsten größeren Stadt beziehen? Und das wissenschaftliche Handbuch ist doch ebensowenig ein Gegenstand des täglichen Bedarfs, dessen Befriedigung man überall, wo man geht und steht, er warten darf. Also: Einschränkung der Zahl der wissenschaftlichen Buch handlungen und Annäherung zwischen dem wissenschaftlichen Verlag und Sortiment, diese Losung müßte auch die Gilde auf ihre Fahnen schreiben, wen» sie ihre auf Hebung des Sorti- menierstandes gerichteten Absichten erreichen will. Nicht dadurch, daß man der natürlichen Entwicklung in die Arme fällt, kommt man zum Ziel, sondern indem man die Bahn freimacht von den Hemmungen, die den naturgemäßen Beziehungen zwischen Ver lag und Sortiment im Wege stehen. Preiserhöhungen im Buchhandel. In dem in Nr, 97 des Börsenblattes abgedruckten Geschäfts bericht des Börsenvereins ist darauf hingewiesen worden, daß inMünchen eine Sortimentsbuchhandlung auf Grund derBundes- ratsverordnungen vom 23, Juli 1915 und 23, März 1918 wegen Kriegswuchers in Anklagezustand versetzt worden sei. Obwohl das Verfahren gegen die insragestehende Firma eingestellt wor den ist, dürste es doch interessieren, Näheres über den Hergang zu erfahren. Ist doch die Frage der Preiserhöhungen angesichts der ständigen Steigerung der Herstellungskosten sowie der Er höhung der Geschäftsspesen zu einer Lebensfrage für den Buch handel geworden. Soweit es sich um die Herausgabe von un abhängigen, in sich abgeschlossenen Neuerscheinungen handelt, bildet das Problem weniger Schwierigkeiten, da die veränderten Verhältnisse der Kalkulation zugrunde gelegt werden und ihren Ausdruck in der Preisbildung finden können, Rücksichten aus die Konkurrenz verwandter Werke und auf den Abnehmerkreis so wie die verminderte Kaufkraft des Publikums allen nicht un bedingt notwendigen Anschaffungen gegenüber zwingen indes auch hier den Verleger zu sorgfältiger Erwägung aller für die 508 Preisberechnung maßgebenden Umstände, Denn so sehr auch jedes Buch den Anspruch ans eine Jndividnalleistung erheben wird, so stehen doch die meisten in Konkurrenz mit anderen, ihnen nach Art und Inhalt verwandten Werken, so daß sehr oft in letzter Instanz der Preisunterschied den Ausschlag gibt. Zu dem wird kein Verleger sich der Einsicht verschließen, daß auch sein unmittelbarer Abnehmer, das Sortiment, unter dem gegen wärtigen Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse leidet und lebensfähig erhalten werden muß. Auch dieser Notwendigkeit muß bei der Preiskalkulation Rechnung getragen und ein billiger Ausgleich zwischen den Interessen des Publikums und denen des eigenen Berufs geschaffen werden. Weit schwieriger ist indes die Frage der Preiserhöhungen da, wo es sich um Sammclunternehmungen oder sogenannte Buchreihen handelt. Ein solcher Fall lag der Anklage gegen den Münchener Sortimenter zugrunde und bot der Handelskammer in Stuttgart, gestützt auf das ihr von der beteiligten Verlags buchhandlung zur Verfügung gestellte Material, Anlaß, sich ein gehend über die Schwierigkeiten der Preisanstellung bei Buch reihen zu äußern. Wir lesen darüber in der Zeitschrift »Han del und Gewerbe«: Die Verlagsbuchhandlung I, Engelhorns Nachf, in Stutt gart erhöhte die Preise für die einzelnen Bände ihrer Roman bibliothek von 50 auf 60 H, Dies wurde vom bayerischen Kriegswucheramt hinsichtlich der vor dem Kriege ge druckten Bände beanstandet. Dagegen wandte sich die Handelskammer zu Stuttgart in einer Eingabe an das Amt vom 23, Februar, Bücher und insbesondere Romane seien keine Gegenstände des täglichen Bedarfs und fielen daher nicht unter die Bundesratsverord nungen gegen übermäßige Preissteigerung vom 23, Juli, 22, Au gust, 23, September 1915 und 23. März 1916. Aus deiß Inhalt dieser Verordnungen und der bisherigen Auslegung des Be griffes »Gegenstände des täglichen Bedarfs« durch die oberst instanzlichen Gerichte gehe hervor, daß nur die übermäßige Verteuerung der materiellen Lebensbedürfnisse getroffen werden sollte. Selbst auf dem Gebiete der Nahrungs, und Genußmittel habe das bayerische Oberste Landesgericht am 13, April 1916 entschieden, daß zwar gewöhnliches Schankbier, nicht aber Bier von besonderer Beschaffenheit, wie echtes Pil sener oder sonstiges Luxusbier, als Gegenstand des täglichen Bedarfs anzusehen sei. Die württem belgische Poli zeizentrale, Abteilung Kriegs Wucheramt, sei zwar der Ansicht, daß »Gegenstände des täglichen Bedarfs alle die Gegenstände seien, die das Volk in seiner großen Masse zu einer unseren Kulturverhältnissen und Gewohnheiten ent sprechenden Lebenshaltung benötigte und für die große Kreise des Volkes laufend periodische Ausgaben zu machen pflegen«, und daß hierzu wenigstens gewisse Bücher gehörten. Zu diesen Büchern würden aber gewiß nicht die Romane gehören. Ob dazu etwa Schul- und Unterrichtsbücher und Bücher, die zur Aus übung beruflicher Tätigkeit oder zum Studium beschafft werden müßten, zu rechnen seien, könne dahingestellt bleiben, — Eine Erhöhung der Preise für die während des Krieges gedruckten Bücher sei gerechtfertigt durch die Erhöhung 1, der Material preise, 2, der Gehälter und Löhne, 3, der allgemeinen Geschäfts und Betriebskosten, 4, der Kosten des Sortimentsvertriebs, Hinsichtlich der vor dem Kriege gedruckten Bücher führt die Eingabe folgendes aus: »Eine Erhöhung der Materialkosten (Ziffer 1) trifft hier den Vcrlagsbuchhandei nur, soweit es sich um die vom Sortimentsbuchhandel unverkauft zurückkommen den Bücher handelt, denen neue Einbände, soweit sie schadhaft oder unansehnlich geworden sind, vielfach gegeben werden müssen. Auch die Erhöhung der Löhne und Gehälter (Ziffer 2> kommt nur in Betracht, soweit Vertrieb oder Erneuerung der Vorräte eine Inanspruchnahme des eigenen Personals oder der Hilfsgewerbe (wie bei Ziffer 1) während des Krieges mit sich bringen^ Hingegen treffen die unter Ziffer 3 und 4 genannten preisstcigcrnden Momente (Erhöhung der allgemeinen Geschäfts und Betriebsspesen und der Entschädigung für den Sortimenter) unzweifelhaft auch die schon vor dem Kriege fertiggestellten Vor räte, Daraus folgt, daß das Matz der den tatsächlichen Ge-
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