^ 228, 30. September 1816. Fertige Bücher. 4 Om den mit uns in Nechnungsverkehr stehenden Sortimentern ^ noch einen besonderen Vorteil zu verschaffen, wollen wir ihnen die Vergünstigung einräumen, bis zum ZI. Oktober d. I. die aus den Kommissionslagern im Laufe des Jahres abgesehten Bände zu den alten Barpreisen bar nachbeziehen zu können und sie zur Oster- meffe 1917 verrechnen zu dürfen, soweit eine Verrechnung überhaupt angängig ist. Eine derartige Barergänzung darf jedoch nur auf dem dem Rundschreiben beigefügten Zettel ausgeführt werden. Ein weiterer Nutzen ergibt sich dadurch, daß wir unfern Ge schäftsfreunden das Kommissivnslager bis zum ZI. Dezember d. I. zum alten Nettopreise belassen, während sie für vom 1. Oktober bis ZI. Dezember Verkauftes den erhöhten Ladenpreis vereinnahmen. Um bei der Ostermeffe zweierlei Nettopreise und daraus sich ergebende Schwierigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden, liefern wir die Sammlung Göschen vom 1. Oktober bis ZI. Dezember d. I. nur fest und bar, ausgenommen neue und in neuen Auflagen er scheinende Bändchen, die zu den neuen Preisen auch in Kommission abgegeben werden. Hochachtungsvoll G. Z. Göschm'sche Vcrlagshandlung G. m. b. H. 8S3«