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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 263, 29. November 1919. Theodor Toeche-Mittler, ein Enkel von Ernst Siegfried Mittler, dem »Vater Mittler«, hotte sich nach Absolvierung des Gymnasiums zu nächst historischen Studien gewidmet, wobei kein Geringerer als Leo pold von Ranke sein Meister gewesen ist, der ihn als seinen letzten Schüler zu bezeichne» pflegte. Am Tage nach seiner Toktorpromotion trat er in die Firma E. S. Mittler L Sohn ein, um sich unter per sönlicher Leitung seines Großvaters in die Geschäfte einzuarbeiten, und am Weihnachtsabend 1862 legte ihm dieser das Geschäfts-Zirkular unter den Ehristbanm, in dem er ihn als Teilhaber in die Firma aufnahw. Der Verstorbene hatte die Freude, noch 7 Jahre mit seinem Großvater an der Spitze des großen Unternehmens zu arbeiten. Ter Wunsch, den 1863 Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen dem alten Mittler ans die Mitteilung von der Ausnahme seines Enkels aussprach, daß »das Geschäft auch unter der Mitwirkung Ihres Enkels . . denselben Glanz behalten möge, dessen es sich bisher mit Recht zu rühmen hatte«, ist durch die zielbcwnßte und erfolgreiche Tätigkeit vr. Toeche-MittlerS weit übertrosfcn worden. Ganz besonders der Hauptrichtung des Ver lages, der Militärliteratur, ein Förderer und Mitschaffender, ließ er 1871 eine treffliche Abhandlung über diese erscheinen, ebenso über die Kaiserproklamation von Versailles, der er gelegentlich einer Neise in das Hauptquartier das Glück hatte beizuwohnen. Überhaupt war vr. Toeche-Mittler nicht allein Verleger, sondern auch Autor und hat außer der Kriegswissenschaft auch die Gebiete Philosophie, Geschichte und Unterrichtswesen in den Kreis seiner Arbeiten einbezogen. Es war ihm vergönnt, das 100jährige und 125jährige Jubelfest seines Hauses zu feiern und die Gedenktage seiner 50jährigen Mitgliedschaft im Börsenverein und den 80. Geburtstag unter Anteilnahme weiter Kreise zu begehen; hohe Orden zierten seine Brust. Mit schwerem Herzen wird er, der so ganz in der alten Ordn-ung wurzelte, die jüngste Ent wicklung unseres Staatslebens sich vollziehen gesehen haben. Jetzt ist er dahingegangen, aber das Gedächtnis an den hochgebildeten und tatkräftigen Mann wird wciterleben. SprechsM. (Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen der Bestimmungen llber die Verwaltung des Börsenblatts.) Balutazüschläge. (Vgl. zuletzt Nr. 262.) Der Ladenpreis (Ordinärpreis) eines Buches, der Preis, zu dem im Deutschen Reich ein Buch im Laden zu verkaufen ist, wird vom Verleger festgesetzt, der dem Sortimenter einen bestimmten Nachlaß (Rabatt) darauf einräumt. Der Ordinär- und der Nettopreis werden vom Verleger auf Grund seiner Kalkulation, der Ermittlung des Selbstkostenpreises, bestimmt. Jedes Buch ist eine Individualität und muß als solche behandelt wer den, damit es auf dein Büchermarkt, auch was den Preis anbelangt, der Konkurrenz gegenüber bestehen kann. Der Ladenpreis ist nicht für alle Zeiten gültig; er kann vom Verleger nachträglich herabgesetzt, aber auch erhöht werden, voraus gesetzt, daß er durch vertragliche L^estiminnngen nicht daran gehin dert ist. Während des Krieges sind die Herstellungskosten des Buches durch die Erhöhung der Arbeitslöhne, der Materialienpreise usw. enorm ge stiegen. Es ist dies ein Vorgang, der auch im.Ausland in die Er scheinung getreten ist. In der Erhöhung des Ladenpreises neuerscheinen-, der Bücher kommt das zum Ausdruck. Bei der Kalkulation des Herstel lungspreises des einzelnen Buches stellen sich infolgedessen auch die Netto- und Ordinürpreise gegen früher wesentlich höher. Die Grund lagen der Kalkulation sind aber für den Verleger unverändert geblie ben. Es ist nicht anzunehmen, daß er den beim Verkauf einer Ans tage ins Auge gefaßten prozentualen Gewinn niedriger einsetzt als früher. Dieser wird durch die Preiserhöhung automatisch erhöht. Da zu kommt, daß nie zuvor eine so lebhafte Nachfrage nach dem Buch stattgefunden hat, wie seit Kriegsbeginn. Die gegenwärtige Verlags konjunktur darf als günstig bezeichnet werden. Aus unseren schlechten Valutaverhältnissen wird dem deutschen Verleger kein Schaden er wachsen, wenn er sich nicht selbst durch Untergrabung des ausländi schen Absatzes den Gewinn beschneidet. Es ist ein geschäftlich falscher Ge dankengang, aus Verstimmung darüber, daß das Ausland infolge unserer trostlosen wirtschaftlichen Verhältnisse deutsche Bücher sich jetzt billiger beschaffen kann als früher, für die einzelnen fremden Länder besondere erhöhte Preise zu dekretieren. Würde der erhöhte Preis effektiv be zahlt, so würde man sich noch etwas dabei denken können, aber er wird ja nur auf deutsche Währung nmgerechnct. Es ist ein kleiner Extragewinn des Verlegers aus dem wirtschaftlichen Niedcrbruch Deutschlands, eine große Schädigung des deutschen Gedankens. Die im Laufe vieler Jahrzehnte im Auslande durch energische Arbeit ge schaffenen Absatzgebiete für deutsche Literatur werden durch Einfüh rung von Auslandpreisen sich nicht vergrößern, sondern abnehmeu, und einer späteren Generation wird es kaum gelingen, sie wieder zurückzu erobern. Das ist um so bedauerlicher, als wir alles, was in unseren Kräften steht, aufbieten müssen, um die verlorenen Sympathien wie der zu erwerben. Das beste Werbemittel ist unser Schrifttum, und wir müßten alle Kraft aufwenden, um ihm eine immer größere Verbreitung zu schaf fen. Das tut um so mehr nol, als große Gebiete unseres deutschen Vaterlandes von uns abgetrennt werden und für uns verloren sind Wir müssen die Zukunft ins Auge fassen! Soll Elsaß-Lothringen zum Frankenland werden? Übrigens finden zurzeit im Reichswirtschaftsministerium Beratun gen über Ausfuhrpreise und Exportaufschläge statt. Vielleicht beschäf tigt man sich bei dieser allgemeinen Regelung auch mit dem Buch Handel? Das wäre zu erforschen. (Vgl. Friedensvertrag W 266, 267 > Her m. Credner. Direkter Barverkehr. Tie Frage des direkten Barverkehrs steht und fällt mit der piinkl lichen Abrechnung. Mir Recht ist im Sprechsaal der Nr. 257 gesagt, daß das Mahnverfahren viel Arbeit mit sich bringt und Kosten verursacht, daß Nachnahmesendungen solventen Firmen gegenüber ei» gewisses Mißtrauensvotum sind, obgleich ich nicht auf dem Standpunlt stehe; im Gegenteil, ich freue mich über jede Sendung, die herein kommt; aber das Nachnahmesystem hat seine Schattenseite, die nicht zum kleinen Teil dem Verleger zusällt. Die Nachnahmesendungen muß tcn dem Sortimenter vorher durch Faktur avisiert werden; die Porto kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Mahnverfahren. Die vor herige Anzeige einer Nachnahmesendung ist auch vom Standpunkt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sehr zu empfehlen, da die Paketpost meistens früh bestellt wird, wo disponibles Geld nicht immer ge nügend vorhanden ist. Der Schwerpunkt liegt aber in den etwaigen Reklamationen. Bei eingelösten Nachnahmepaketen ergeben sich siir den Sortimenter oft unangenehme Folgen. Die Herren Verleger wollen von Reklamationen oft nichts wissen; ich kenne Fälle, in denen nicht einmal Antwort von seiten der Verleger erfolgte! Wie soll sich der Sortimenter vor solchen Verlusten schützen? Nachnahmesendungen sind an sich sicherer und von diesem Standpunkt aus durchaus zu empfehlen, natürlich immer in der Voraussetzung, daß sie pünktlich ein gelöst werden. Wenn die Beteiligten von gutem Willen erfüllt sind, so läßt sich auf diesem wie auf jenem Wege ein glatter Verkehr ermöglichen, mau darf nur nicht einseitig die Angelegenheit behandeln. Der Verleger muß heute alles bar zahlen — der Sortimenter andererseits braucht durch Kreditgeben keine Kunden zu werben, nur muß er sein Lager vor sichtiger denn je ergänzen. Köln, November 1010. Heinrich Z. Gonski Poft-Nachnahmekarte». Fast jede Post bringt dem Verleger heute uneingelöste Postnach nahmekarten zurück. Es ist fast unbegreiflich, mit welcher Oberfläch lichkeit seitens zahlreicher Sortimenter diese Einrichtung behandelt wird. Selbst bei sonst recht angesehenen Firmen, in besonderem Maße allerdings bei kleineren Firmen, scheint man Postnachnahmckarten gleich serienweise einfach znrückgehen zu lassen. Zumeist geschieht dies, weil man die Spesen des zu erhebenden Betrages lieber dem Ver leger aufhalst. Dieser hat zwar rechtzeitig die Abgabe der Nack, nähme angekündigt, aber daran stößt man sich nicht, sondern verweigert einfach die Einlösung. Gleichzeitig, meist aber erst eine Reihe von Tagen später, wird dann der Betrag »großzügig« durch Postscheck über wiesen. Vielfach ist hierzu aber noch eine weitere Aufforderung des Verlegers erforderlich. Tie Unkosten, die der Verleger für meist zwei malige Mahnung und für die Nachnahmekarten gehabt hat, werden selbstverständlich »ignoriert«, und es ist auch nicht jedermanns Sache, wegen eines kleinen Betrages einen großen Rechtsstreit zu beginnen oder Kontosperre zu verhängen. Wenn die Post mal eine Statistik ver öffentlichen wollte, worin sie zeigte, wieviel Nachnahmekarten im Laufe eines Monats oder gar eines Jahres nutzlos in die Welt gesandt werden, dann käme sicherlich eine ganz erschreckende Ziffer heraus. Es ist ein nicht unerheblicher Teil des Volksvermögens und der Ar beitskraft, die hier nutzlos vergeudet werden. Der Sortimenter jam mert so viel über den Verleger und bezeichnet ihn als den Ausgangs punkt alles Übels. Hier ist aber wiederum mal ein Fall berührt, wo der Sortimenter sehr sterblich ist und er im Interesse der Erhöhung seines Ansehens gut daran täte, wenn er den Gcldverkehr mit dem Verleger sorgfältiger handhabte. A. H. Verantwortlicher Redakteur: E m i l T h o m a s. — Berlag: Ter Börscnvcrein der Deutschen Buchhändler zu Lctpziri, Deutsches Bnchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. - Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus). 1084
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