Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19131013
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191310139
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131013
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-10
- Tag1913-10-13
- Monat1913-10
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
10636 Börsenblatt f. d, DIschn. «uchbanbel. Redaktioneller Teil. .Ä 238, 13. Oktober 1913. denen Arten <Büchergestclle, Zettelkästen, Sortierkästen, Transport wollen, RevistonLapparat nsw.) im Bild vorgeführt und in ihrer Hand habung erklärt werden. Ta es bis jcdt noch keine Gcsamtiibersicht über die feit dem Jahre 1SVÜ, dem Beginn der Biicherhallcnbcwegung, er schienenen Schriften und Ausfäde gibt, ist die Bibliographie, die die andere Hälfte des Buches füllt und dle Fachliteratur von 1909-1912 über Volksbiblivthekcn und Lesehallen, Kinderlcsehallc», Schul- und Jugend-, Ländliche, Wandcr-, Musik-, Blinden-, Arbeiter- und Spczial- bibliotheke», sowie über Bcrufssragcn und Lesestoff auszählt, recht will kommen. Diesen bibliothckstcchnischcn Büchern mag sich »och ei» Heftchen aureihcn, das auch ins Bibliothckssach weist: »Prüfungsord nung für das höhere Lehramt in Bade», Verordnungen betreffend praktische Ausbildung lind Beschäftigung der Lchramtsprak- tikanten, Vorbildung und Prüfung der mittleren Bi- bltothcksbeamtcii und andere. TcxtauSgabe mit Sach register«. skl. 8". 47 S. Heidelberg, Wclst'sche Universitäts-Buch handlung 1913. Preis 75 I ord. Gesetze und Verordnungen für das Grobherzogtum Baden Nr. 4.s Nach der neuen Verordnung vom 29. Juli 1913 wird die Befähigung zur Anstellung im mittleren Biblio- theksdicnst an den beiden badischen Universitätsbibliotheken, der Bi bliothek der Technischen Hochschule und der Hos- und Landcsbibliothek durch eine zweijährige Vorbereitungszeit und eine sich daran anschlie- hende Prüfung erworben. Die Zulassung crsolgt nur nach Maßgabe des jeweiligen Bedürfnisses und setzt den Nachweis des erfolgreichen Besuchs des sechste» Jahreskurses eines Gtzmnasiums, Realgymna siums, Realprogymuasiums, einer Oberrealschule oder Realschule, oder des zehnte» Jahrcskurses einer höheren Töchterschule voraus. Aus den verschiedenen Paragraphen sei besonders hervorgehobcn, daß bei der Zulassung zum Vorbereitungsdienst Bewerber, die mehrere Jahre in einer Sortimentsbuchhandlung oder in einem Antiquariat gearbeitet haben, vorzugsweise berücksichtigt werden. Eine praktische Prüfung (zweimonatliches Arbeite» in den verschiedenen Abteilungen der Bi bliothek unter Aufsicht des Bibliothekdircktors und der Abtcilungs- beamtenj und eine mündliche Prüfung über die Kenntnis des Bücher wesens und der bibliothekarischen Hilfsmittel beschließen die zwei jährige Vorbereitungszcit. Also auch hier, wie schon andernorts, wird dem gelernten Buchhändler endlich der Eintritt in den Bibliotheksdienst erleichtert. Iw. «leine Mitteilungen. Ein Ziel von 3 Monaten ist im Handel mit Drucksachen in grossen Mengen handelsüblich. — In einer Rechtssache hat die Handelskammer zu Frankfurt a. O. einen Handelsgebrauch dahingehend bekundet, daß bei der Lieferung von Zetteln, Postkarten, Kuverts, Mitteilungen, An schreiben, Etiketten, Billet-Kuverts, Briefbogen mit Ansicht, Bro schüren, Preiszetteln nsw. in größeren Mengen zuverlässigen Kunden ein Zahlungsziel von 3 Monaten gewährt wird. Kleine Posten werden nur gegen sofortige Kasse gehandelt. Vermischte Nachrichten in individueller Fassung als Ausarbeitun gen unterhaltenden Inhaltes gegen Nachdruck geschützt. Nachdruck ver boten. — Wegen Nachdrucks zweier kleiner Artikel ist vom Landgericht Offen bürg am 17. April der Redakteur des Ortenauer Boten, A. Br., zu zweimal 3 ^ und einer an den Nebenkläger zu zahlenden Buße von 8 verurteilt worden. Der Schriftsteller Sch. in M ü n ch e n ist der Verfasser zweier Artikel, deren erster unter der Überschrift »Sa lomo auf dem Dorfe« in der Täglichen Rundschau erschienen ist, wäh rend der zweite in den Leipziger Neuesten Nachrichten zuerst abgedruckt wurde und »Der feine Bräutigam« tiberschrieben war. In dem ersten Artikel wird erzählt, wie ein Autofahrer eine Gans totgefahren hat und diese für 8 ^ dem Eigentümer abkaufen soll. Beide treffen sich beim Dorfschulzen, der zunächst feststellt, daß der Bauer 8 haben und die tote Gans hergeben will, der Autofahrer aber nur 5 geben will und auf die Gans verzichtet. Nachdem die beiden streitenden Par teien ihm dies bestätigt haben, veranlaßt er den Autofahrer, 5 ^ auf den Tisch zu legen, und legt dann erst 3 dazu. Dann gibt er dem Bauern 8 und nimmt selbst die Gaus. Auf diese Weise ist jeder zufriedengestellt. In dem zweiten Artikel wurde erzählt, daß ein mär kischer Bauernsohn bei einem Tanzvergnügen die Bekanntschaft einer jungen Frau aus Berlin gemacht und sich mit ihr etwas voreilig ver lobt hat. Als die Trauung stattfinden soll, erscheint der Bräutigam nicht, wohl aber zeigt der Standesbeamte einen Brief von ihm vor, in dem der Bauernsohn etwas unbeholfen, aber sehr witzig darlegt, warum er es vorzicht, ans die Ehe mit einem solchen Mädchen zu ver zichten. Der Angeklagte hat die beiden kleinen Artikel in seinem Blatt ohne Erlaubnis des Verfassers nachgedruckt. Zur Verantwortung ge zogen, wendete er ein, er habe die Artikel als vermischte Nachrichten angesehen, deren Nachdruck zulässig ist. Das Landgericht hat diese Ansicht aber als nicht zutreffend bezeichnet, denn in beiden Artikeln sei die humoristische Seite eingehend behandelt. Der Umstand, daß besonderes Gewicht auf die Form gelegt sei, zeige, daß der Verfasser nicht lediglich über tatsächliche Ereignisse unterrichten, sondern durch humoristische Darstellung die Leser unterhalten wollte. Es handle sich um Ausarbeitungen unterhaltenden Inhalts, wenn auch ihr lite rarischer Wert gering sein möge. Wenn der Angeklagte die Ausarbei tungen für vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts gehalten habe, so sei dies ein nicht beachtlicher Irrtum über die Bestimmungen des Strafrechts. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision einge legt. Er suchte darzulegen, daß das Gesetz nur solche Ausarbeitungen schützen wolle, die erkennen lassen, daß eine Geistesarbeit des Ver fassers darauf verwendet worden ist. Unter diese Ausarbeitungen könnten auch frei erfundene Anekdoten fallen, aber nicht tatsächliche Ereignisse. Das Reichsgericht erkannte jedoch heute nach dem Anträge des Rcichsanwalts auf Verwerfung der Revision. Die Begründung der Feststellung, daß es sich um eine Ausarbeitung unterhaltenden In halts handle, stehe durchaus im Einklang mit der herrschenden Recht sprechung. Ohne Nechtstrrtum habe das Landgericht festgestellt, daß der Nebenkläger auf die Ausarbeitung der beiden Artikel geistige Arbeit verwendet habe. (1 I) 557/13.) 1^. Die 11. Internationale Tuberkulosekonferenz findet vom 22. bis 25. Oktober in Berlin im Neichstagsgcbäude statt. Auf der Tagesord nung stehen folgende Referate: 1. Der Mensch und die Tuberkulose. Berichterstatter: Landouzy-Paris, Shennan-Edinburg, Hamburger- Wien. 2. Die chirurgische Behandlung der Lungentuberkulose. Bericht erstatter: Brauer-Hamburg, Tuffier-Paris. 3. Die Bedeutung des Ver sicherungswesens für die Bekämpfung der Tuberkulose. Bericht erstatter: Lee K. Fraenkel-New Dort (Metropolitan), Fuster-Paris, Kaufmann, Koch-Berlin. 4. Berufsschulen für tuberkulosegefährdetc Kinder. Berichterstatter: Blumenthal-Moskau, Chaptal-Paris, Franz- Berlin. Außerdem sind zahlreiche Vorträge angemeldet. Der Tagung selbst gehen zwei Informationsreisen voraus, je vom 15. bis 21. Ok tober, die mit der Besichtigung der Einrichtungen für Tuberkulosekranke einem höchst instruktiven Zweck dienen und für welche auf zahlreiche Beteiligung gerechnet wird. Die eine Route führt die Teilnehmer von München über Nürnberg, Heidelberg, Baden-Baden, Frankfurt a. M., Gießen nach Berlin, während die Teilnehmer der zweiten Gruppe von Düsseldorf (München-Gladbach) über Essen (Aprath und Leverkusen) und Hamburg in der Neichshauptstadt eintreffcn. Neue Kongreßanmeldungcn für die Buchgewerbcausstellung Leipzig 1914. — Immer größer wird die Zahl der nationalen und internatio nalen Kongresse und Versammlungen, die im Jahre 1914 ans der Internationalen Buchgewerbcausstellung in Leipzig stattfinden werde». Zu den schon früher veröffentlichten sind noch die folgenden hinzuge- kommen: Internationaler Kongreß für Hanshaltungsunterricht, Zen- tral-Kommission der Stereotypeure und Galvanoplastiker Deutschlands, Verein der Buchhandlungsreisenden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, Verein deutscher Papicrfabrikanten, Verein der Zell stoff- und Papierchemiler, Deutscher Buchbinder-Verband, Ver einigung der Arbeitgeber des Buchbindergewerbes, Gesellschaft der Bibliophilen, Verein Österreichischer Schriftsteller und Journalisten, 9. Deutscher Esperanto-Kongreß, Deutsch-Akademischer Esperanto-Bund, Leipziger Lehrer-Verein, Verein deutscher geprüfter Zeichenlehrcrinncn, Verband der deutschen Post- und Telegraphen- beamtinncn, Deutsche Bunsengesellschaft, Verband von Nahrungs mittelinteressenten, Verband der deutschen Völkermuscen. Außer diesen Kongressen haben jetzt schon über 199 Fachvereine geschlossene Besuche und Gesellschaftsfahrtcn nach der Buchgewerbcausstellung angekllndigt. Vorlesungen über Flugwesen. — Im Wintersemester werden an der Technischen Hochschule zu D a r m st a d t Vorlesungen und Übungen über Flugwesen und Aeronautische Meteorologie abgehalten werden. Diplomingenieur Eberhardt, der leitende Ingenieur der Fliegcrstation Döberitz, liest über Flugwesen und der Dozent der Handelsakademie Frankfurt a. M. I)r. Linke über Meteorologie. Neue Bücher, Kataloge etc. VVi6nl^0ritL?6rl63. Den zahlreichen Anfragen nach Drucklegung des Vortrags un seres Kollegen ist durch den Abdruck in dem obigen Kalender ent sprochen worden. Berautwortlichcr Redakteur: EmtlThoma 8. — Verlag: Der Bvrsenvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospitalstrahc Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktton und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhänülcrhaus).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder