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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1913
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- 1913-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1913
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Redaktioneller Teil. ^ 115, 22, Mai 1913, Zur Frage der Vereinheitlichung der Schulbücher. Von einem Schulman II.*) Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat in dankenswerter Weise wiederholt Anstrengungen gemacht, der immer weiter um sich greifenden Monopolisierung der Lernbiicher eutgcgeuzuarbeiten. Er hat sich damit nicht nur den Dank der Verleger und Verfasser, sondern auch der gesamten Lehrerschaft erworben und der Sache des pädagogischen Fortschritts einen Dienst erwiesen. Wie es den Anschein nimmt, sind auch die Bemiihungen des Deutschen Verlegervereins nicht ohne Erfolg geblieben, beispielsweise verlautet nämlich, daß bezüglich des Seminarlehrbuches für Geographie die beabsichtigte Monopol stellung des neuen Scydlitz aufgegeben ist, es soll vielmehr jedes gute Lehrbuch zugelassen werden, falls die Scminardircktoren einer Provinz sich darauf einigen. Das wäre immerhin ein Erfolg, obschon auch für letztere Bedingung kein zwingender Grund vorhanden ist. Es scheint, daß man an einzelnen Stellen, die den Vorschlägen zugunsten bestimmter Bücher nahe stehen, der Vereinheitlichung der Lehrbücher eine zu große Bedeutung beimißt. Die Einheitlichkeit des Lehrgangs ist durch den Lehrplan gegeben, dem Lehrbuche ist nur eine untergeordnete Be deutung beizumessen. Die Hauptsache ist, daß an die Seminare Lehrer berufen werden, die nicht am Lehrbuche kleben, sondern über diesem stehend einen lebensvollen Unterricht zu erteilen befähigt sind. Die zu weit gehende Uniformierung, wie sie jetzt auf dem gesamten Schul- gcbiete auch in anderen Stücken fühlbar wird, ist vom Übel, indem sie nach unten lähmend und abstumpfend wirkt. Doch kehren wir zurück zur Frage der Monopolisierung. Zurzeit ist die hohe Behörde damit beschäftigt, auf dem Gebiete des zweiten Schuljahrs zu »vereinheitlichen«. Mit Ostern 1914 sollen alle Lese bücher für das zweite Schuljahr, die für kleinere heimatliche Bezirke herausgegeben sind, beseitigt werden, und es sollen beispielsweise im Westen für Rheinland und Westfalen nur zwei derartige Bücher - eins für evangelische und eins für katholische Schulen — zugelasscn werden. Seitens des Ministeriums wird fortwährend in Abrede ge stellt, daß eine Monopolisierung beabsichtigt sei. Ist es aber kein hand greifliches Monopol, wenn innerhalb zweier stark bevölkerten Provinzen für eine Schulkategorie und ein einzelnes Schuljahr nach Erdrosselung kleinerer Verleger nur ein einziges Buch eines Verlages zugelasscn wird, dem auch für andere Bücher innerhalb desselben großen Bezirks schon eine erdrückende Monopolstellung eingcräumt worden ist? Wel ches Verdienst haben sich denn die bevorzugten Firmen und Verfasser für die Allgemeinheit erworben, daß ihnen so leichthin große Summen in den Schoß geworfen werden, die unter Verkennung gesunder wirt schaftlicher Gesichtspunkte ohne zwingende Gründe andern genommen werden? Auch eine erzwungene Vereinheitlichung der Lehrbücher, die einem Monopol gleichzuachten ist, wollen wir nicht, da sie dem Fort schritt im Unterricht zuwider ist. Selbst der hervorragendste Schul mann wird sonst bald keinen Verleger für ein neues, einen wirklichen Fortschritt bedeutendes Buch mehr finden, da der Konkurrenzkampf gegen das »Einheitsbuch« aussichtslos ist. Bei dem Nachgeben der Zentralbehörde den Vorschlägen auf Ver einheitlichung gegenüber passiert ihr das Mißgeschick, daß sie die eigenen Grundsätze verleugnet. Bei den verschiedensten Gelegenheiten — so noch bei der Verhandlung der NnterrichtSkommission über die Petition des Deutschen Verlegervereins am 7. März 1912 und in der Antwort des Ministeriums vom 4. März 1912 — wird auf die hohe Bedeutung des heimatlichen Charakters hingewiesen, während die Nachgeordnete Instanz »mit Zustimmung des Ministeriums« mit einem Federstrich die Entwicklung der Schulbücher nach der gedachten Richtung unmöglich macht. Man fragt sich: welche zwingenden Gründe sind denn nun hier, wo es sich nur uni das zweite Schuljahr handelt, für die Vcrein- heitlichkeit innerhalb zweier großen Provinzen vorhanden? Als ein ziger Grund wird der wirtschaftliche ins Feld geführt, es müsse Rück sicht genommen werden auf die umziehenden Eltern. Schon bisher ist eS keinem vernünftigen Lehrer eingefallen, von einem mit einem andern Lesebuche zuziehenden Kinde die Beschaffung eines neuen Buches zu verlangen. Da es sich für die einzelne Schule nur um ganz seltene Einzelfälle handelt, ist der Schulleiter leicht in der Lage, von den für bedürftige Kinder ihm aus Gemeinöemitteln zur Verfügung ge stellten Büchern eines zur Aushilfe leihweise zur Verfügung zu stellen. *) In einer Fußnote zu diesem Artikel, den wir der »Täglichen Rundschau« entnehmen, bemerkt deren Redaktion, daß sie dieser Zu schrift, nachdem die Frage, aus Verlegerkreisen angeregt, zuerst in ihrem Blatte behandelt worden sei, gern Raum gebe. Allerdings verhehle sie sich nicht, »daß man in einzelnen Punkten — vielleicht innerhalb der Elternschaft — auch anderer Meinung sein dürfte«. Will die Behörde aber sicher gehen, daß Härten vermieden werden, so bedarf es doch nur einer Anregung, daß in der bezcichneten Weise ver fahren werden möge, und keine Gemeinde wird sich weigern, für solche Einzelfälle ein paar Lesebücher zur Verfügung zu stellen. Wie verhält es sich denn mit dem wirtschaftlichen Gesichtspunkte, wenn Kinder aus ferner gelegenen Gegenden, aus Schlesien und dem Saargebict zuziehen, was doch im Rheinland und Westfalen recht häufig vorkommt? — oder, da doch die Mittel- und Oberklassenlesebücher in besonderen Ausgaben für jeden Regierungsbezierk bestehen — wenn die Kinder höherer Jahrgänge aus anderen Regierungsbezirken zuziehen? Auch in solchen Fällen könnte in der oben bezcichneten Weise verfahren wer den. Man führe doch nicht wirtschaftliche Gründe ins Feld, denen man mit dem bestehenden Monopol nicht gerecht werden kann. Das Ministerium möge die Anträge auf Vereinheitlichung, die von gewissen Stellen betrieben werden, recht vorsichtig prüfen. Es käme dann auch nicht mehr in die Lage, seine Maßnahmen mit unzu reichenden Gründen zu vertreten, wie es bei der Verhandlung der Unterrichtskommission am 7. März 1912 geschehen ist. Der Regie rungsvertreter behauptete nach den über die Kommissionssitzungen veröffentlichten Zeitungsberichten, daß die großen Firmen 10 v. H. Bücher umsonst für die Armen lieferten. Das ist in der Allgemeinheit unzutreffend, es geschieht nur hier und da bei Neueinführung eines Buches oder bei Ingebrauchnahme einer neuen veränderten Auflage, solches Entgegenkommen ist aber keine Eigentümlichkeit der großen Firmen. Für den Augenblick beruhigt man die Zuhörer mit solchen Angaben, aber die unterrichtete Lehrerschaft schüttelt den Kopf und fragt sich, wer wohl nach oben solch unzutreffende Berichte erstattet haben möge. Bei dieser Gelegenheit sei übrigens auf eins nachdrücklich hinge wiesen. Solche Abgaben von Freiexemplaren für Arme oder sonstige Zwecke sind doch nur anscheinend unentgeltliche Leistungen. Tatsäch lich muß der rechnende Verleger — und auch die begünstigten rechnen — solche Abgaben auf seine Herstellungskosten und damit auf den Preis schlagen, den die kaufenden Eltern bezahlen. Das sollten sich alle die Behörden, Direktoren und Lehrer sagen, die oft in rücksichtsloser Weise Frei- oder vielmehr Pflicht-Eremplare für alle möglichen Zwecke ver langen. Man sollte und könnte wirklich darauf bedacht sein, diese in den letzten Jahren an vielen Stellen weit über die Notwendigkeit hinaus gesteigerten Ansprüche einzuschränken. Jedenfalls aber must grundsätzlich verlangt werden, daß der Umstand, wie viele Freiexem plare ein Verleger gewährt, nicht von irgendwie entscheidender Be deutung sein darf, wenn es gilt, die Frage zu entscheiden, ob ein tüchtiges Buch eingcführt werden soll oder nicht. Der Ncgierungsvertreter sagte ferner, daß die Rücksicht auf die Eltern und die Kostenersparnis die ttntcrrichtsbehörde veranlaßtc, große Bezirke für die Lesebücher zu bilden. Nun besteht aber doch für die meisten Regierungsbezirke mit Rücksicht auf das heimatliche Gepräge eine Sonderausgabe. Warum müssen denn alle diese ver schiedenen Ausgaben innerhalb einer oder mehrerer Provinzen einem einzigen Verlage zugewcnbet werden? Gerade bei Lesebüchern, die doch mit besonderer Berücksichtigung der heimischen Verhältnisse zusam mengestellt werden sollen, läge es doch nahe, den Unternehmungsgeist der Provinzverleger nicht zu unterdrücken, was meist auch im Interesse der Sortimentsbuchhändler und sonstigen Händler sein würde. Das ist wahrlich auch ein »wirtschaftlicher« Gesichtspunkt. In einem monarchisch regierten Staate sollte eine solche Bevorzugung einzelner Firmen, wie sie heute insbesondere hinsichtlich der -Lesebücher besteht, nicht Platz greifen können. Die Beseitigung aller unnötigen Privat monopole sollte energisch angebahnt werden. Der Deutsche Verleger verein. der durch seine Eingabe den Kampf gegen sie glücklich ein geleitet, möge sich nicht durch »Beruhigungen« davon abwendig machen lasten. Zweck dieser Zeilen ist, die deutsche Lehrerschaft zur Beteiligung anzuregen, sie möge nicht aufhören, diese Fragen auf ihren Versamm lungen wie in ihren Zeitschriften zu erörtern, und ihr möglichstes tun, dem übertriebenen Streben nach Vereinheitlichung der Schulbücher entgegenzuarbeiten. Wie dem Verfasser auf seine Anfrage vom Deut schen Verlegerverein (Leipzig, Gerichtsweg 26, Buchhändlerhaus) er widert ist, wird dessen Geschäftsstelle geeignetes Material bereit willigst sammeln und zu verwerten bestrebt sein. Kleine Mitteilungen. Die Volksbuchhandlung. — Im »Berliner Tagebl.« lesen wir: »Die in den letzten Jahrzehnten erfolgte Demokratisierung der litera rischen Bildung, der Lcseansprüche und des Dücherbeöarfs konnte natur gemäß nicht ohne Einfluß auf den buchhänblerischen Betrieb bleiben. Während der deutsche Verlagsbuchhandcl sehr frühzeitig seine Aufgabe erkannte und eine Reihe von billigen Büchersammlungen schuf, die in letzter Zeit schon überhand zu nehmen drohen, lag bisher die Berbrei-
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