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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 62, 17. Mürz 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. vuckbandel. 2903 National Brintinx, ^dvertisinx, Bublisüiux and -Vllied ^rad68 Lx position, New Vork. — Einige der führenden großen New Norker Maschinenfabriken beabsichtigen im Zusammenhang mit den vom 19. bis 26. April in New Dort im Waldorf-Astoria-Hotel stattfinden- ben Sitzlingen der »^meriean Newspaper Budlisüers' Association« und der »Associated ?r688« und unter Mitwirkung der »Bypotüetae« von New Aork eine »National krintinZ, ^dvertisinx, BubliskiiiZ and ^llied 'I'rades Exposition« im New Orand Oentrsl Balaee zu veran stalten. Nach den Angaben und Veröffentlichungen der Unternehmer soll cs sich nm ein Weltwunder von Ausstellung handeln, das alles umfaßt, was in den genannten Gewerben von Bedeutung und Interesse ist. Wie die »Ständige Ausstellungskommission für die Deutsche In dustrie« auf Grund zuverlässiger Informationen bekanntgibt, wird aber schon das Ausstellungsgebände räumliche Beschränkungen bedingen, so daß auf eine Vollständigkeit in den Darbietungen der einschlägigen amerikanischen Industrie nicht zu rechnen ist. Man soll auch weniger ans den Besuch der Fachleute zählen, als vielmehr beabsichtigen, das große Publikum heranzuziehen, um es generell zu unterrichten und seine Schaulust zu befriedigen. Im übrigen dürfte die Veranstaltung in der Hauptsache nationalen Charakter tragen. Die Ausstellungsdrucksachen können in der Geschäftsstelle der Stän digen Ausstellungskommission (Berlin NIW., Noonstraße 1) eingesehen werden. Die Vereinheitlichung der preußischen Nechtsverordnungen. — Nach einer Meldung der »Lcipz. Neuesten Nachr.« hat die Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses, die sich mit dem Antrag des National- liberalen Schifferer auf Sammlung und Sichtung des vorhandenen Nechtsstoffes befaßt, den Beschluß gefaßt, daß von der Negierung Maß nahmen getroffen werden zur Sammlung und Sichtung der noch gel tenden preußischen Gesetze und Verordnungen. Der Zweck dieser Aktion ist eine Aufräumung mit den sich zum Teil widersprechenden und Jahr hunderte zurückliegenden Verwaltungsbestimmungen. Deutscher Juristcntag. — Auf Einladung der Stadt Düsseldorf und der Juristen Düsseldorfs hat die ständige Deputation des Deutschen Juristentages beschlossen, den 32. Juristentag im Jahre 1914 nach Düsseldorf einzuberufen. Der Deutsche Juristentag tritt alle zwei Jahre, und zwar in der Regel gegen Ende der deutschen Gerichts ferien, zusammen. Seine letzte Tagung, an der etwa 1800 Personen teilgenommen haben, fand vom 3. bis 7. September vorigen Jahres in Wien statt. Der 21. Anwaltstag wird am 11. und 12. Dezember in Breslau stattfinden. Hier wird man sich mit der Reform der Nechtsanwalts- ordnung beschäftigen, und zwar in bezug auf Freizügigkeit, Lokalisie rung, Änderung des § 5 Ziff. 5 der Rechtsanwaltsordnung und das Ehrengerichtswescn, sein Strafsystem und den Ehrengerichtshof. Ferner wird die Ermittlung der Wahrheit im Zivilprozeß den Gegenstand von Beratungen bilden. Neue Bücher, Kataloge etc. Wdistler u. Lex.-8°. 84 8. m. 24 Bak. und raüli eieüen ^db. im ll'ext. 1047 8. — VersteiZerunZ: Dienstass, den 20. dis Don nerstag, den 22. kkai 1913 dured Avisier L Butdardt, Xönigl. Bokkunstkändler in Berlin XV. 8, Bedrenstrasse 29a. Beriedt der Bucddändl er-Lekranstalt ru Leipzig über das 60. 8edu1jskr Ostern 1912 dis Ostern 1913, dured den rugleicd ru den öckentlieken Brükuneen am 14. NIarr und rur Lnt- lassung der abgedenden 8eküler am 16. IMrr im Namen des Lekrerkollegiuins ergebenst einladet Dr. Ourt Brenrel, Direktor. Or.-8°. 56 8. Indalt: l. 8edulnacdriedten. — II. Bnterricktsgang im 8ekuljadre 191213. — III. Lebrmittelssmmlung und Bckulbücberei. — IV. Verreiebnis der kür das 8ekuljskr 1913/14 snrusekskkenden 8cduldüeder. — V. Mitteilungen an die Lebrberren, Litern und 8cdüler. VI. 8ekü1erv6rL6iedni8. Xatalog wertvoller und seltener Blatter aus den 8smmlungen der Herren Landgeriebtsrat a. D. Beltrer -f- Köln, Orak Oregoire 8trogano8 -s- Bom, Briedricb 8cdindler -f Lindau: Die Werke Oallod OoltLius, Lukas von Leiden, Israel van kleckenem, Ostade, Bollajuolo, Rubens, 8ebongauer, Waterloo, Xeeman etc. etc. Lex.-8". 110 8. m. IX lakeln Abbildungen u. ^bb. im lext. 1741 Nrn. — Versteigerung: 2.-8. I^lal dured B. O. OuteKunst (Indaber: Wildelm Osiser) in 8tuttgart. Xatslog der 8smmlung August 8tein in Düsseldorf: Oemälde und Bandreicknungen erster Geister unserer 2eit. 31,8x24,3 em. — Versteigerung: Mttwoeb, den 2. ^pril 1913 ru Xöln, Domüok8, unter Leitung von Beter Baustein, 8ellioredek der Birma Die 8ebrit't, Bntersedrikten und Odronologis im Altertum und im b^rantiniseben Mittelalter. Or.-8". 5l6 8. mit 35 Biguren und 12 3?akeln. Leipzig 1913, Verlag von Veit L Oomp. Breis 16 ord. Personalnachnchten. Jubiläum. — Am 15. März konnte Herr Karl Hilliger auf eine 25jährige ersprießliche Gehilfentätigkeit in der Buchhandlung Gustav Fock G. m. b. H. in Leipzig zurückblicken. Der Jubilar erfreut sich allgemeiner Wertschätzung, und es dürfte ihm zum Jubeltage an Ehrungen nicht gefehlt haben. Thomas P. Krag f. — Einer der besten norwegischen Dichter, Thomas P. Krag, ist in Christiania im 44. Lebensjahre gestorben. Er entnahm den Stoff zu seinen Novellen und Romanen vorwiegend dem Gesellschaftsleben der Provinz und der unteren Volksschichten und verstand es, neben stimmungsvollen Naturschilderungen vor allem kleine feine Menschlichkeiten mit liebevollem Humor wiederzugeben. Seine besten Werke sind wohl die Romane »Meister Magius« und »Die eherne Schlange«. Diese beiden Werke sowie »Jon Gräff« sind vor vielen Jahren auch deutsch erschienen, aber der Versuch, diesen schwer blütigen Dichter in Deutschland einzuführen, gelang nicht ganz. Sein letzter Roman hieß »Tubal der Friedlose« und trug den Untertitel »Schattenbilder aus der Weltstadt«. Sprechfaul. (Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Rechtsfrage. <Vgl. Nr. 88,) Die von einem Rechtsanwalt zur Diskussion gestellte Rechtsfrage bedarf einer Richtigstellung und Ergänzung. Der »Sortimenter« 6 bezog vom Verleger L 3 Exemplare eines teuren Werkes (nachdem er schon früher 8 bezogen hattef nicht unter der Verpflichtung: »an Buchhändler nicht billiger zu liefern als der Verleger selbst es tut«, sondern mit der Verpflichtung, die Exemplare nicht unter einem ziffermäßig bestimmten Preise abzugeben. Es fällt somit die vom Rechtsanwälte daran geknüpfte Folgerung, baß, wenn L, wie er meint, nicht so gehandelt haben würde, auch 8 nicht so handeln durste. Es ist ferner unrichtig, daß 8 an »Sortimenter C ein Exem plar mehrere hundert Mark unter dem Nettobarpreise des Verlegers« geliefert habe. Richtig ist, daß 8 den vom Verleger zifser- mäßig festgesetzten Buchhändlerpreis ganz genau ein- gchalten, das Exemplar zu diesem Preise, der 2l2S betrug, an Sortimenter 6 abgegeben, vom Sortimenter 6 um über 425 netto bar antiquarische Bücher bezogen und 1788 ^ bar bezahlt erhalten hat. Es ist also auch unrichtig, daß 6 »jetzt« geltend macht, daß er für den Differenzbetrag Antiquar!« aus einem Zettelkatalog des 6 (sür sein Lager, ohne Be darfs »angenommen«, richtig ist, daß 8 ihm erwünschte Werke aus dem Zettelkatalog des 6 ausgesucht, nicht dieselben »angenommen« hat, wie man etwa einem geschenkten Gaul nicht ins Maul sieht. 8 hat Werke bestellt, für die er kleineren teils schon Reflektanten hatte und die ihm größernteils für seine Gefchästsrtchtung erwünscht sein mußten. Der »Sor timenter« 8 ist nämlich ein bekannter Antiquar, der als Hauptzweig seines Geschäftes seit einigen 38 Jahren ein Gebiet kultiviert, das der Sortimenter 6, der auch Antiquar-Buchhändler ist. aufzugeben be absichtigte, daher die Interessen des »Sortimenters. 6 mit jenen des Sortimenters 6 im Einklänge standen und 6 gerne erwarb, 6 gerne verkaufte. Durch dieses Zusammenfallen der Interessen erklärt sich die Sache in einfachster Weife, und wahrscheinlich würde auch Ver leger ^4 dasselbe Geschäft mit 6 gerne gemacht haben, da ein großer Antiquar ist und die Bücher des L sicherlich »ach Gebühr ge schätzt, d. h. auch so gehandelt haben würbe wie 8, Der vom Rechtsanwalt in Sperrschrist gemachte» Bemerkung, daß 8 zu einem Vorzugspreise von L geliefert erhielt, darf wohl entgegengehalten werden, daß Verleger L seither — vor zirka Jahr und Tag — durch öftere Inserate im Börsenblatte dem Buchhandel einen ziemlich gleichen Vorzugspreis anbot, ohne letzteren an irgend eine Klausel zu binden.
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