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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1872
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1872
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel ind die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Sigenthum de« Vörsenverein« »er Deutschen Buchhändler. 266. Leipzig, Mittwoch de» 13. November. 1872. Nichtamtlicher Theil. Schriftsteller und Verleger vor hundert Jahren. (Fortsetzung aus Nr. 260.) War auch nun dem Nachdruck die Möglichkeit genommen, frei in Leipzig ein- und auszugehen, so war er doch so srech wie je und was er leistete, das zeigen noch heule die vielen Nachdrucke in unse re» Bibliotheken. Und nicht nur in der Praris fand er viele An hänger, die gern billig kaufen wollte», sondern auch in den Zeit schriften jener Jahrzehende ward er vielfach vertheidigt. Freilich fehlte es nicht an herausfordernden Anklage». Es ist interessant, diese Streitigkeiten zu verfolgen und dabei zu sehen, welche Mittel gegen den Nachdruck ins Feld geführt werden sollten. Nicht daß man devoteste Eingaben an kaiserliche Majestät empfohlen hätte — solche waren verschiedene Male schon gemacht, natürlich aber umsonst —, nein, man schlug vor, de» Nachdruck durch sich selbst zu bekämpfen. Scho» das Statut der ersten Buch- handlnngsgesellschast (gegründet Ostermesse 1765) hatte die Be stimmung ausgenommen, daß ein Nachdrucke!, der einem Mitglied der Gesellschaft durch Nachdruck Schaden zusügte, dadurch gestraft werden sollte, daß ihm ein Vcrlagsartikel sür Rechnung der Genossen schaft nachgcdruckt werden sollte. So wenig dieser Paragraph jemals zur Ausführung kam, so hatte er doch manches sür sich, und Buch händler wie Schriftsteller kamen mehrfach ans solchen Vorschlag zurück. So möchte» Wohl Orell, Gcßner L Co. in Zürich sehr gern Weidmanns Erben und Reich veranlassen, daß von beiden Firmen gemeinschaftlich dem Reutlinger Fleischhauer seinBodmcr'scher Homer »achgedruckt würde.*) Das wäre eine gute Rache sür den Schaden, Len die Leipziger und Züricher von dem Reutlinger schon erduldet haben. Ein ähnlicher Vorschlag gelangte einmal von Wieland an Reich, und Bürger brachte einen ausführlichen Plan zu Papier, **) von dessen Ausführung er den Sieg der gerechten Sache und das Ende alles Nachdrucks sicher erwartete, ,,sofern es unter den deut schen Buchhändlern nur fünfzig frey und rein von Nachdruckssünden gibt". Es bildet sich, so lautet der Vorschlag, eine Gesellschaft solcher Ilntadelhasten; jeder Theilnehmer bezahlt fürs erste einen Beitrag von fünfzig Thalern — „das müßte ein armseliger Buchhändler seyn, der nicht einmal fünfzig Thaler zu einem so nützlichen Zweck ans seyner Handlung entbehren könnte" — und dann weiter für jeden einzelnen zu versichernden Vcrlagsartikel eine bestimmte Prämie, deren Höhe sich nach der Höhe der Herstellungskosten des Buches und der Versicherungssumme richtet. Auch Nichtmitglicdern ist die Vcrsichcrungsmöglichkeit, jedoch bei wesentlich höherer Prämie, gegeben. Wird ein so versichertes Buch nachgedruckt, so wird sosori *) Büchner, Aus den Papieren der Weidmannschcn Buchhandlung. Se. 66. ") Deutsches Museum, November 1777. der Preis des Originals aus die Hälfte des Nachdruckerpreises herab gesetzt und dem Beschädigte» nach genauer Prüfung seiner Forderung die versicherte Summe ausbezahlt. Von dieser Versicherungsgesellschaft erwartet Bürger das Beste und zwar sür Schriftsteller, Verleger und Bücherkäufer. „Der Autor steht mit Recht obenan. Denn es ist himmelschreycnd, daß derjenige, welcher mit Aufwand der Kräfte seines Leibes und seiner Seele ein unsterbliches Werk hervorgebracht hat, welches äußerlich vielleicht kein anderer Sterblicher hervorgcbracht hätte, ein Werk, das Ver leger, Buchhändler und Nachdrucke» mästet und ein ganzes Land unterrichtet oder ergözct, nicht einmal soviel dafür habe» soll, um seine Apothckerrcchnungen damit z» bezahlen. Soll der Gelehrte noch länger der Seidenwurm sey», der zum Behuf fremder Behag lichkeit und Pracht spinne», und wenn er ausgesponncn hat, im Mangel vollends dahinwclkcn muß? Bisher hat wohl mancher Verleger dem armen Antor das ewige Thema vom Nachdruck ent gegengeschrieen, und unter diesem Vorwände das Honorarium bis zum schimpflichsten Trankgclde hernntergehandelt. Dieser Vorwand fällt durch mein Project weg. Es hindert nunmehr nichts, den würdigen Schriftsteller nach Würden zu belohnen." Dieser Vorschlag Bürger's gelangte, soviel uns bekannt, nicht einmal zu der Vorstufe ernsteren Erwogenwerdcns, sondern wurde in den Spalten der verschiedenen ihn abdrnckenden Zeit schriften begraben. Aber er verdient, so unpraktisch er ist, Beach tung, weil er die Stimmung damaliger Schriftsteller gui charak- teristrt. Diesen ist die Behauptung der Verleger, daß der Nachdruck ein anständiges Honorar unmöglich mache, in der Hauptsache nur ein Vorwand; sobald dieser gefallen, werden die Honorare größer. „Denn das ist kein gültiger Vorwand, daß ein Verleger an dem guten Autor wieder erhole» müsse, was er an einem schlechten, oder auch an einem solchen, dessen Werk, trotz innerlicher Güte, dennoch zu Maculatur wird, eingebüßt hat. An solchen Einbuße» ist der Buchhändler selbst schuld. Warum versteht er sein Gewerbe nicht besser?" So Bürger. Aus solcher Stimmung, wie die in Bürger's Aufsatz herrschende ist, hat man nicht mehr weit zu dem jetzt steigend in Aufnahme kom menden Versuch, den dem Schriftsteller zukommenden Lohn durch Selbstverlag sich voll und ganz anzueignen. Man zeigt an, daß man die Gedichte, die man gemacht, das wissenschaftliche Werk, das man geschrieben, zum Druck bringen wolle, und bittet die Freunde, Subseribenten zu sammeln. Freunde denken an die Herausgabe der Werke ihrer Freunde, zu deren Vortheil natürlich, sofern das Publicum Neigung hat, auf diesen Köder anznbeißen. Sammlern gewährt man Vortheile meist in Gestalt von Freiexemplaren. Auch Pränumerationen kommen wohl vor, doch seltener; den» man weiß 579
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