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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1898-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1898
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- Deutsch
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Nsus Lsrbosdnlttruustsr von Olsrs 8 ot 1. 9. OkA. (81. 81 —90 mit Ocmsolsii, llsbmsii ste. litb. v. 1. 6. pritxsols, io Polio.) 6r. 4°. 2 ^ 50 -H. 8^6,0Lnn L Lo. io OsixmA. Ois Oaulruust. OrsASA. v. 8. 8orrmsoo o. 8. 6i'Lul. 2. Ilskti Osr I)oni /u 1,'LA. v. Pros. Or. 9. Usuwirtb. (16 81. Isxts. u. 8 81 io Oiclttär.) Pol. 3 IV. 8xsmsoo io Osrlio. va88Slbö. 3. Uskt: Ois Srsb-Noscliss äss 8ultsos Lsit-8si, v. Prsox pssobs. (8 81 io Oiobtär. u. 12 81 Isxts.) Pol. 3>^. Lbä. Da» nsus LstdOsus ln Osrudurg. IV. OkA. (12 81 io Oioktclr. vom Po/sr, Vorig.!!« u. HüiAsrsebsitssss.!, 8gis«r-, plönix- o. 8ürAsrsssl, 8rs.utAg.llA stc.) Imp.-4". 6 8trumpsr 60. io OgmburA. Ostrorstlvo Lunst. 2sitsebriit lür goASVLoäts Luost. UrsASA. v. 8. 8ru«1mgoo u. 1. Asisr-6rssls, psris. I. IgdrA. 4. Üstt (Poti. r. 15. tsrd. 81 Vsits. 145—191.) 6r. 4°. 1>/, pro Il.tzog.rt. 3^/4 >!. VsrlgASgostsIt 8. 8iuoLmgoo, io Llüoelso. Lloäsrns Vorbilclsr kür vsslrou- u. Vanctlnalsrst. Lios 8gmmIuoA voll IgrdiASll Ittotivso. 2um ksbrsoelis lür Oslorstious- mslsr, Asvsrdl. Lsiebso- u. Nglsrseüolso, sotv. u. Asmslt v. Oir. H. LissrvvgA u. Osbrsr L. O^ovAröm (26 81. io licitclr. ü. Pi. io rwsi- u. ärsilsrb. Oruelc, osist 1 NoclsllboAso io ost. ürösss.) 6r. Pol. 1898. Io Olblwcl.-LIspps 18 8. Pr. VoiAt io IVsimgr. pigu.rs.1s VorlsAS-Llättsr lür äso ^siobso-Ootsrriolit Lo Itsgl- scbulso, luvstAswsrbl. pgeisoiulso sto. Im ^uttrsAg äss 1. 1. Nioistsriums irsASA. v. Oir. los. v. 8torclr. (Io 10 OtAii.) 1. OkA. (1 mitool. u. 3 vvsiil. 8tucliso1öpts io piotoArgvürs oscli Ori- Aioglso io 8Isistitt u. prsiäs, osist Vorwort.) 80^. Pol. Io 8oiutrmgpps 10 ,/t. R. v. IVsIcllsim io IViso. Ois 8odrstnsr-^.ro81tslrtur. Loostroltivs Nustsri!üttsr 1. 6su-, lttöbsltisebisr u. Orsoisisr, lür Lvcltttslrtso ste. Ootw. u. Asr. v. Hiob. Oorsoiislät. 19. u. 20. OtA. ^Oiti. 81. 91—100 u. psxtbl. 28 — 29 osist Oitsl.) 6r. Pol. g 2 comp!, io slsA. Agpps 40 -F. p. Wittwsr's Vsrl io 8tuttAgrt. LonstruIrttons-^-rbsIton riss Lunst- urnl Lau-8sb1o88sr8. pios 8gmmIuoA v. OriA.-potrvürlso meist prgitisei gusAstüdrtsr sissrosr prsppsv, Vsrgoüso, Orüclso, Oswüeisigussr stc. ürsASA. v. Nsx NslLAsr. 10. sZeiluss ) OtA. (10 liti. 81 osist 6? 8. Isxtistt io Ar. 8".) 6r. Pol. 5 Pr. IVoltr um io Oüsssläort'. Oü88s1bs IVsrl eompl. io 8slblwcl.-lVIg.pxs (mit 100 liti. 81. u. psxtistt). 6r. Pol. 50 Obcl. Nichtamtlicher Teil. Kaufmännische (chw. buchhändlerische) Schiedsgerichte. Ueber die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte ist schon mehrfach im Börsenblatt (1897 Nr. 228, 267, 275) referiert worden, ohne daß jedoch diese Angelegenheit näher beleuchtet worden wäre, was ich hiermit nachholen möchte. Vor allem aber erscheint es mir nötig, die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalts Ur. Haase, in einem im November v. I. in Berlin gehaltenen Vortrage (abgedruckt in der Buchhändler- Warte Nr. 9—15), zu widerlegen, zumal ihnen besondere Wichtigkeit beigelegt werden dürfte, weil von dem Vortragenden, in seiner Eigenschaft als Syndikus der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfcn, das größte Maß von Wohl wollen für deren Bestrebungen vorausgesetzt werden muß. Bevor ich die Notwendigkeit zur Errichtung kaufmän nischer Schiedsgerichte zu begründen suche, möchte ich kon statieren, daß das Interesse dafür bei Prinzipalen und Ge hilfen ein gleiches sein sollte. Es giebt nicht nur unter den Prinzipalen solche, die es mit den Pflichten gegen ihre An gestellten nicht sehr genau nehmen, sondern vielleicht noch mehr Gehilfen, die rücksichtslos und undankbar gegen ihre Chefs sind und sich ihren Verpflichtungen zu entziehen suchen. Ich will hier nur ein häufiger vorkommendes Beispiel erwähnen: die Nichteinhaltung der Kündigungstermine. Bisher ist für mindestens 90 Prozent solcher Vergehen aus nachher auf geführten Gründen keine richterliche Entscheidung beantragt worden. Es liegt aber auf der Hand, daß jedes ungesühnte Vergehen beim leidenden Teil Verstimmung und Unzufrieden heit hervorruft, während es den andern Teil gelegentlich zur Wiederholung verführt. Ich möchte daher auch ganz entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß die in Frage kommenden Bestrebungen einen einseitigen oder gar sozialdemokratischen Charakter trügen, wie von gegnerischer Seite behauptet wird. Mag vielleicht der äußere Anstoß auch von sozialdemokratischer Sette ausgegangen sein, so wäre es doch sehr thöricht, des halb die Angelegenheit zu ignorieren oder gar zu verdammen. Einen Schluß in dieser Beziehung aber von den Gewerbe- Schiedsgerichten auf die angestrebten kaufmännischen, bzw. buchhändlerischen Schiedsgerichte ziehen zu wollen, würde verkehrt sein, weil erstens die Gewerbe-Gesetzgebung ent schieden die Arbeiter vor den Chefs begünstigt und so die Gegensätze verschärft, und weil die Gehilfenschaft, speziell die buchhändlerische, im Gegensatz zu den Arbeitern, nur ver schwindend wenige Kollegen sozialdemokratischer Gesinnung aufweist, da sie infolge besserer Bildung urteilsfähiger ist. Wenn trotzdem die Gewerbe-Schiedsgerichte (die sich z. B. in Leipzig aus einem juristischen Stadtrat als Vorsitzenden und je vier Prinzipalen und Gehilfen des betreffenden Gewerbes zusammensetzen) sich auch bei den Prinzipalen bester Sympathieen erfreuen, so ist dies ein Grund mehr, sich näher mit der Sache zu beschäftigen. Und da ich persönlich während nun fast zwanzigjähriger buchhändlerischer Tätig keit mich stets besten Wohlwollens meiner Prinzipale erfreuen durste und nie Differenzen gehabt habe, so glaube ich wenig stens Anspruch auf Unparteilichkeit machen zu dürfen. — Was für Gründe machen nun die Errichtung kaufmän nischer Schiedsgerichte wünschenswert? Weil 1. das bisherige gerichtliche Verfahren zu kostspielig, 2. zu umständlich, 3. zu langwierig ist, weil 4. die öffentliche, vielfach von Reportern ausgebeutete, gerichtliche Verhandlung für beide Teile äußerst peinlich ist, weil 5. das Anwaltswesen und 6. die unter den Anwälten übliche Stellvertretung wenigen sympathisch sein dürfte. Punkt 1 wird zwar in erster Linie für Gehilfen aus schlaggebend sein; doch auch für manchen Prinzipal dürften die Kosten eine Rolle spielen, zumal oft auch die obsiegende Partei einen Teil derselben zu tragen hat. Da sind die Gebühren für Friedensrichter, Anwalt (der ohne Vorschuß gar nicht in Aktion tritt), Termin- und Zeugengebühren rc., die sich zum Teil vorher gar nicht abschätzen lassen. (Daß fast jedem Gehilfen kostenfreier Rechtsschutz seitens der Ver bände gewährt werde, wird außer Herrn Or. Haase in Berlin wohl niemandem bekannt sein!) Bei Gewerbe-Schiedsgerichten dagegen sind die Kosten so minimal, daß selbst der ärmste Gehilfe sie erschwingen kann; der obsiegende Teil zahlt über haupt keine. Punkt 2 und 3 bedürfen kaum der Erörterung für den, der weiß, was für Laufereien zum Rechtsanwalt, Friedens richter, Vor- und Haupttermin rc. entstehen und wie sich die Entscheidungen monatelang hinziehen. Und alle vorgeschlagenen Beschleunigungen und Sonderbehandlungen von Handelssachen können bei dem Andrang und bei der Ueberlastung der Richter nur theoretischen Wert haben In Wirklichkeit wird nie die Einfachheit und Promptheit der Schiedsgerichte er zielt werden, die z. B. bei den Gewerbe-Schiedsgerichten in der Regel den llrteilsspruch in ein bis zwei Tagen nach er folgter Anmeldung ermöglichen. Zu Punkt 4 bemerke ich nur, daß nur die Parteien und das Richterkollegium bei Schiedsgerichten Kenntnis von den betreffenden Streitfällen erhalten. Wie daher gerade die
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