Erschein! (in Verbindung mit den »Nach richten aus dem Buchhandel.) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exeinplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: sür Mitglieder 10 Psg., fit, Nichtmitglieder so Psg., slir Nichtbuch händler 30 Psg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 138. Leipzig, Montag den 17. Juni. 1895. Amtlicher Teil. Bekannt m a ch u n g. Der Beschluß der diesjährigen Hauptversammlung: Dem Börsenblatt ist täglich als weitere Beilage ohne besondere Berechnung zuzugeben ein zweiter Bestellzettelbogen auf farbigem Papier, welcher nach Wunsch der Verleger der in der betreffenden Nummer angezeigten älteren Werke oder wiederholt angezeigten Neuigkeiten Bestellzettelvordrucke für diese enthält. Ueber Größe und Preise der letzteren gelten die für den weißen Bestellzettelbogen getroffeneil Bestimmungen erfordert eine Abänderung des Absatzes T von Z 4 der »Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins«. Wir veröffentlichen nachstehend den Wortlaut der neuen Fassung: 8 4. Dem Börsenblatt werden folgende Beilagen ohne besondere Berechnung zugegeben: Täglich Bestellzettelbogen auf weißem und auf rosa Papier. Jeder Bestellzettel hat eine Mindestgröße von 20 dreigespaltenen Petitzeilen. Erweiterungen finden in Stufen von je lO Zeilen statt. Die Petitzeile kostet 10 Pfennige. Der Bestellzettel enthält die Firma des Auftraggebers, Angabe des Beförderungsweges, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Aokürzung), Preis und Bezugsbedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblattes, welche die dazugehörige Anzeige enthält. Sonstige Zusätze sind unzulässig. Die Bestellzettelbogen auf weißem Papier enthalten Bestcllzettelvordrucke zu den in der betreffenden Nummer zum erstenmale von den Verlegern angekündigten, neu erschienenen oder künftig erscheinenden Werken, bei deren Ankündigung die Beigabe eines Bestellzettels Bedingung für die Aufnahme des Inserates ist. Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erscheinenden Buches hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu dem Bestellzettel beizufügen. Fehlt die Drnckoorlage, so besorgt sie die Redaktion des Börsen blattes nach dem Wortlaut der Titelangaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Ist seit der ersten Anzeige eines künftig erscheinenden Werkes bis zu dessen Fertigstellung mehr als ein Vierteljahr verstrichen, oder sind so wesentliche Aenderungen eingetreten, daß der ursprüngliche Bestellzettel keine rechtliche Giltigkeit mehr besitzen würde, so ist der Verleger berechtigt, der ersten Anzeige des fertigen Werkes ebenfalls einen Bestellzettel beiznfügen, der als eine Wiederholung des früheren kenntlich zu machen ist. Die Redaktion des Börsenblattes fertigt solche wiederholte Bestellzettel nicht an. Bei Voranzeigen von Uebersetzungen werden Bestellzettel nur abgedruckt, wenn die Drnckoorlage dazu vom Anzeigenden eingesandt wird. Die weißen Bestellzettclbogen können, durch Druck ans stärkerem Papier zur Anlegung von Zettel katalogen geeignet, von Abnehmern des Börsenblattes auch gesondert zum Preise von tO Mark jährlich' be zogen werden. Die Bestellzettelbogen ans rosa Papier enthalten Bestellzettelvordrucke zu Anzeigen von älteren Werken oder wiederholt allgezeigten Neuigkeiten, zu denen Bestellzettel ausdrücklich gewünscht werden. Zur Aufnahme dieser Bestellzettelvordruckc ist die Einsendung einer Drnckoorlage erforderlich. Der Bestellzettelbogen auf rosa Papier wird vom 1. Juli d. I. an erscheinen. Leipzig, den 15. Juni 1895. Der Ansschufz für das Börsenblatt. Adolf Titze, Bernhard Liebisch, Vorsitzender. Schriftführer. Zweliindsechzigster Jahrgang. 143