Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020627
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190206271
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020627
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-06
- Tag1902-06-27
- Monat1902-06
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^5 146, 27. Juni 1902. Nichtamtlicher Teil. 5265 senden eines unverlangten Manuskripts an eine Zeitung enthält ein Vertragsangebot; dieses Angebot kann angenom men oder abgelehnt werden; ausdrückliche Annahme bildet, wenigstens bei politischen Zeitungen, die seltene Ausnahme; die Verwendung zum bestimmungsgemäßen Druck ersetzt die ausdrückliche Annahme; der Verlagsvertrag kommt durch das Behalten zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung zu stände. An der Existenz dieser Verkehrssitte besteht kein Zweifel, und kein Gericht würde auch nur einen Augenblick Bedenken haben, diese anzuerkennen. Hat also der Verleger bezw. Redakteur das Manuskript zum Zwecke der Verwendung behalten, so kann der Autor gegebenen Falles die Rechte aus § 45 des Verlagsgesetzes gellend machen. Dagegen kann man nicht so weit gehen und behaupten, die Verkehrssitte bestehe auch in dem Sinne, daß jedes nicht zurückgeschickte Manuskript als angenommen gelte. Das ist nicht nur nicht der Fall, sondern es besteht im Gegen teil die Verkehrssitte, daß der Verleger nicht verpflichtet ist, die ihm unverlangt zugeschickten kleinen Manuskripte auf seine Kosten an den Antragenden zurückzuschicken. Man braucht im allgemeinen kein bedingungsloser Anhänger der neuerdings vielfach vertretenen weitgehenden sogenannten Papierkorbtheorie zu sein, um gleichwohl anzuerkennen, daß diese in dem Verkehr zwischen Zeitungsverlegern und Autoren jedenfalls insoweit als Verkehrssitte besteht, als es sich um kleinere Arbeiten handelt, während bei größeren und großen das gleiche nicht behauptet werden kann. Hat der Verleger bezw. der Redakteur zur Einsendung von Manuskripten aufgefordert, so muß allerdings in dem stillschweigenden Verhalten desselben nach der Ein- ! sendung die stillschweigende Annahme erblickt werden. Es ^ fragt sich nun, von welchem Zeitpunkte ab diese Annahme als gewollt angesehen werden muß. In dieser Beziehung besteht nun aber eine bestimmte, ein für allemal feststehende zeitliche Grenze nicht; es kommt dabei lediglich auf die Um stände des Einzelfalles an, und die Grundsätze von Treu und Glauben müssen dabei in entsprechender Weise verwertet werden. Es würde aber ohne Zweifel mit diesen Grund sätzen in Widerspruch stehen, wenn den Verleger ein ihm auf Verlangen eingeschicktes Manuskript ein Jahr lang und länger behalten und erst dann auf wiederholte Reklamation des Autors hin erklären wollte, daß es seinen Ansprüchen nicht entspreche und er es daher zurücksende. Der Autor brauchte sich dies nicht gefallen zu lassen; er könnte vielmehr ver langen, daß ihm das Honorar für das Manuskript gezahlt werde. Eine Verkehrssitte, welche den Verleger auch unter der gedachten Voraussetzung zu einem rein passiven Verhalten während einer so übermäßig langen Zeit berechtigte, besteht für den Zeitungsverlag nicht. Selbst wenn sie bestände, würde aber die Rechtsübung nicht in der Lage sein, sich ihr anzubequemen, weil sie mit den Gründsätzen von Treu und Glauben nicht im Einklang stehen würde. Jede Verkehrs sitte aber entbehrt der rechtlichen Wirkung, wenn sie die Grundsätze von Treu und Glauben verletzt. Kleine Mitteilungen. Handelsregister-Eintrag. — In das Handelsregister Abteilung L des Großherzoglich Badischen Amtsgerichts in Gernsbach im Murgthal ist am 19. Juni 1902 eingetragen worden: 1. Zu O.-Z. 4. Christlicher Colportage-Verein Gernsbach mit Sitz in Gernsbach und Zweigniederlassung in Lichtenthal. Spalte 8. Die Gesellschaft hat sich zum Zwecke der Umwand lung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgelöst. 2. Zu O.-Z. 4, Spalte 2. Christlicher Colportage-Verein Gernsbach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz in Gerns bach mit Zweigniederlassung in Lichtenthal. Spalte 3. Gegenstand des Unternehmens ist: Fortbetrieb des Geschäfts der ausgelösten Aktiengesellschaft: Christ- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. Spalte 4. Stammkapital 20 000 Spalte 5. Als Geschäftsführer mit der Bezeichnung Direktor ist auf die Dauer von fünf Jahren Freiherr Julius von Gemmingen in Lichtenthal gewählt. Spalte 7. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesell schaftsvertrag ist am 1. Mai 1902 festgesetzt. Zur Verwaltung des Unternehmens und Vertretung der Gesellschaft in allen Rechtsangelegenheiten ist der Geschäftsführer, Direktor Freiherr von Gemmingen in Lichtenthal, bestellt. DuMont-Schäuberg haben wir kürzlich an dieser Stelle erwähnt. Im Nachtrag hierzu darf eine Schilderung Interesse beanspruchen, die der 1865 in Wien verstorbene Schriftsteller Wilhelm Hausen 1863/64) von der Persönlichkeit Joseph DuMonts (f 1861) giebt. Chezy schreibt in diesen Erinnerungen: -DuMont-Schauberg (f 1861) war durch seine Zeitung eine Merk würdigkeit von Köln. Aus dem Nachlasse seiner verwitweten Mutter war ihm bei der Erbteilung diese Zeitung zugefallen — ein einträglicbes Anzeigeblatt, dessen politischer Text mit Rotstift und Papierschere -geschrieben- wurde. Dieselben Verfasser ver sorgten das Feuilleton. Der neue Eigentümer ließ sich angelegen sein, die Zustände der Zeitung als solcher zu verbessern, so daß die Ereignisse vom November 1837 ihn nicht ungerüstet trafen Seine Zeitung gewann im Rheinland den obersten Rang, um dann land zu werden, ohne jedoch darüber seine örtliche Bedeutung nur im geringsten einzubüßen. Das Verdienst dieser Erfolge gebührt zum größten Teile dem Eigentümer, wenn auch nicht zu leugnen liche Umstände ihm geholfen haben. Er verstand eben, Zeit^und Ort zu benutzen, weil er ein scharfsinniger Geschäftsmann war. Voll Mut und Unternehmungsgeist, ließ Dumont sich kein Geld reuen, wo es seinen Zwecken galt. Um nur von außerordent lichen Anordnungen zu reden, sei erwähnt, daß er in der vor telegraphischen Zeit eine Taubenpost aus Brüssel und Paris unterhielt, deren Kosten sich jährlich auf ungefähr 3000 Thaler beliefen. Und gleich wie der Herausgeber kein Opfer scheute, um sich einen Kreis von tüchtigen Mitarbeitern, Bericht erstattern rc. zu sichern und sie mit allen erforderlichen Hilfs mitteln zu versehen, soweit diese für Geld und gute Worte zu haben, ebenso wandte er, und zwar mit staunenswerter Geschick lichkeit, die größte Sorgfalt darauf, daß seine Zeitung der getreue Spiegel jenes Mikrokosmos bleibe, den man Köln am Rhein nennt. Seit ich das Blatt kenne, war es der leibhaftige Druckes vom Wirbel bis zur Zehe. Darin besteht seine Eigentümlichkeit, daraus erklärt sich das Rätsel seines Erfolges — das Geheimnis des Antäos.- Lotterie und Klassiker. — -An das Personal, einer Buchhandlung in der Mark Brandenburg gelangte dieser Tage das Angebot einer Firma A. von Borgstede, Bankgeschäft in Neustrelitz, zur Beteiligung an der Königlich Sächsischen Landes- Lotterie. Die Firma begleitet ihre Aufforderung mit dem An gebot von Bücherprämien, die als Zugabe geschenkt werden. Schon bei Bestellung von Los erhält man Schillers sämtliche Gedichte, bei Unterbringung eines weiteren Zehntels Goethes sämtliche Gedichte, bei drei Zehntel auch noch Uhland, Gedichte und Dramen, und so folgen mit steigenden Zehnteln noch Heine, Körner, Kleist, Lessing und Chamisso, sämtlich in eleganten Prachteinbänden, -Zierden jeden Haushalts-! Max Klingers Beethoven. — Der vielbesprochene Beethoven Max KUngers ist für die Stadt Leipzig angekaust worden. Der Kaufpreis soll 250 000 ^ betragen. Einen Teil dieser Summe wird die Stadt Leipzig aus den Mitteln von Stiftungen entnehmen. Der Rest wird durch freiwillige Beiträge gedeckt werden. Ein neues Werk des Erzherzogs Ludwig Salvator. — Ein Werk des Erzherzogs Ludwig Salvator von Oesterreich über die Insel Zante, wo der Erzherzog seit längerer Zeit weilt, wird demnächst erscheinen, auch in neugriechischer Sprache. Die Uebersetzung haben Professor Lampros und Gymnasialdirektor Rhentzos übernommen. Annahme an hoher Stelle. — Ihre Majestät die Kaiserin geruhte, ein Exemplar des im Verlage von Jacobi L Zocher in Leipzig erschienenen religiösen Prachtwerkes -Ich bin bei euch alle Tage, ein christliches Lebensbuch in Bild und Lied, herausgegeben 689
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder