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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 125. Leipzig, Dienstag den 3. Juni. 1902. Amtlich Allgemeiner Deutscher Guchhandlungs-Gehilfen-Verband. Bekanntmachung. Die 28. ordentliche Hauptversammlung findet am Sonntag, den 20. Juli d. I., in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgcwerbehauses statt. Wir laden unsere Mitglieder zur Teilnahme ergebenst ein und bemerken, daß als Ausweis die Quittung über den 2. oder 3. Vierteljahrsbeitrag sür 1902 dient. Die Prüfung der Stimmen- Uebertragungen erfolgt durch den Vorstand. Die Hauptversammlung beginnt am 20. Juli vor mittag '/,11 Uhr, zu welcher Zeit der Saal geschlossen wird; Einlaß 10 Uhr. Die untenstehende Tagesordnung gelangt mit den Be gründungen der Anträge gleichzeitig zur allgemeinen Ver sendung. Leipzig, den 3. Juni 1902. Der Vorstand: Paul Hempel, Otto Carlsohn, Max Hellmund, Richard Hintzsche, Richard Hohlfeld, Georg Tzscheutschler. Rich. Hoffmann, Geschäftsführer. 1. Bericht des Vorsitzenden. 2. Berichte des Bücherrevisors und des Rechnungsaus schusses. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 3. Antrag des Vorstandes: Unternehmungen vom 12. Mat 1901 nicht zu unterstellen, indem sie von H 1, Absatz 2 dieses Gesetzes Gebrauch macht (vergl. -Mitteilungen- Nr. 21, S. 7, 8!), und im Falle der (Folgt am Schluß.) 4.Antrag des Kreises Norden: Die Hauptversammlung wolle beschließen, im Falle der Annahme des Antrags 3d dem K 18 der neuen Satzung folgende Fassung zu geben: Ausschuß zur Wahrung der Interessen der Mit glieder. An die Stelle der ordentlichen Gerichte, die anzurufen niemand zustcht, tritt der -Ausschuß zur Wahrung der Interessen der Mitglieder-. Dieser Ausschuß ist die höchste Instanz, die Mitglieder und Vorstand bei etwaigen Diffe renzen anrufen können und deren Schiedsspruch sich jeder zu fügen hat. Der Ausschuß besieht aus sechs Personen, zwei Verbandsmitgltedern, die weder dem Vorstande noch einem anderen Ausschuß angehören, drei Buchhändlern, die dem Verbände nicht angehören, aber Börsenoereinsmitglieder sind, und einem Juristen. Der Ausschuß wird auf sechs Jahre gewählt; Wiederwahl ist jederzeit gestattet. Die durch Aus tritt oder Tod während einer sechsjährigen Amtsperiode nötig werdende Ergänzungswahl nehmen die verbleibenden Mitglieder unter sich vor. Vorschläge für den Ersatz haben sowohl die betreffenden Ausschußmitglieder, wie auch der Vorstand das Recht zu machen. Börsenblatt sür den deutsche» Buchhandel, 69. Jahrgang. er Teil. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle a.) den Vorstand ermächtigen, vom K. Aufsichtsamt sür Privat versicherung etwa noch verlangte Aenderungen selbständig vorzunehmen, und b) beschließen, daß die neue Satzung nebst Bestimmungen mit Ausnahme des Z 7 der elfteren sofort, Z 7 der Satzung (Mitglieder-Beiträge) jedoch am 1. Januar 1903 in Kraft gesetzt werde. 6. Ergänzungswahl für die satzungsmäßig ausscheiden den, jedoch sofort wieder wählbaren drei Vorstands mitglieder (die Herren Otto Carlsohn, Paul Hempel, Richard Hintzsche) und ev. Zuwahl drei neuer Vor standsmitglieder. 7. Ev. Wahl der Ersatzmänner. 8. Wahl des Unterstützungsausschusses ev. des Aus schusses für die Witwen- und Waisenkasse. 9. Wahl des Rechnungsausschusses. 10. Ev. Wahl des Wahlausschusses. 11. Antrag der Kreise Baden und Elsaß-Lothringen: Die Hauptversammlung wolle folgende Entschließung fassen: Die 28. ordentliche Hauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes erachtet die Durchführung der vollständigen Sonntagsruhe als wünschenswert. 12. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Vorstand ermächtigen, die -Mitteilungen aus dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbande- künftig allen Mit gliedern kostenlos zu übersenden. Satzung des Allgemeinen Deutschen Suchhandlnugs-Gehilfen Verbandes. 8 k. Name und Sitz. Der am 1. Oktober 1872 gegründete Allgemeine Deutsche Buchhandlungs-Gehilfen-Verband besitzt die Rechte einer juristischen Person und hat seinen Sitz in Leipzig. 8 2. Zweck. Zweck des Verbandes ist die Vertretung des Wohls des Buch- handlungs-Gehilfen-Standes im allgemeinen und der Gehilfen im einzelnen, unter Ausschluß aller politischen und religiösen Bestrebungen. Zur Erreichung dieses Zweckes dienen: 1. die Kranken- und Begräbniskasse, 2. die Witwen- und Waisenkasse, 3. die Jnvalidenkasse, 4. die Stellenvermittelung, 5. sonstige, das Wohl des Buchhandlungs-Gehilfen-Standes fördernde Einrichtungen und Anstalten. Die Unterstützungen aus 1—3 können nur Mitglieder und deren Hinterbliebene genießen. Doch ist auch für diese ein Recht l auf eine bestimmte Unterstützung hieraus nicht abzuleiten. 596
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