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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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8890 Börsenblatt f. d. Ltschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 176, 2. August 1909. Die Geschichte der Nationalbibliothek von Wales. — Die königliche Verfügung, die die Schaffung einer National bibliothek von Wales zum Gegenstand hatte, wurde bereits im Jahre 1907 erlassen; doch kann man das tatsächliche Dasein dieses wälschen Stammesheiligtums erst vom ersten Januar dieses Jahres an zählen, dem Tage, an dem Sir John Williams seine wertvolle Sammlung von etwa 20 000 Büchern als Grundstock stiftete. Die Sammlung war die Frucht nahezu vierzigjähriger Arbeit, die ihr Besitzer auf die Zusammenbringung wälscher und sonstiger auf Wales und das Keltentum bezüglicher Bücher verwandt hatte, und enthält fast alle seltenen wälschen Bücher, darunter viele einzige Exemplare, sowie zahlreiche Handschriften. Von diesen seltenen Büchern und Handschriften stammt ein großer Teil aus einer Sammlung, die zwischen 1690 und 1740 der Rev. Samuel Williams und sein Sohn Moses Williams angelegt hatten und die dann in den Besitz der Earls von Macclesfield auf Shirburn Castle übergingen, von denen sie Sir John Williams im Jahre 1899 erwarb. Alle Bücher der Shirburn-Sammlung sind in sehr gutem Zustand, was bei wälschen Büchern, namentlich älteren, keines wegs immer der Fall zu sein pflegt. Sie enthalten u. a. die beiden ältesten bekannten welschen Bücher: 1-b^v^r Krvuo«, eine im Jahre 1546 gedruckte Fibel von Sir John Price und eine wahrscheinlich um dieselbe Zeit gedruckte undatierte Sammlung wälscher Sprichwörter von William Salisbury. Von diesen beiden Büchern sind weitere Exemplare bisher noch nicht bekannt ge worden. Die Sammlung enthält ferner das einzige bekannte vollständige Exemplar von »X^nniver llitd a dan«, 1551, d. h> den Text der beim Gottesdienst zu lesenden Episteln und Evangelien. Aus diesem Buche lernte das wälsche Volk die Heilige Schrift zum ersten Male in seiner eigenen Sprache kennen; das ganze Neue Testament wurde erst einige Jahre später (1567), die ganze Bibel erst 1588 in die wälsche Sprache übersetzt. Von den 22 bekannten wälschen Büchern vor 1600 besitzt die Sammlung 18 Stück, während sie in wälschen Ausgaben der Bibel und des Look bis zum Jahre 1800 geradezu lückenlos ist. Vom wälschen Look besitzt sie u. a. eins der drei bekannten Exemplare der ersten Ausgabe (1567), außerdem zahlreiche sonstige seltene Ausgaben. Ferner ist eine große Auswahl von Büchern über die Artus-Sage vorhanden; das erste gedruckte Buch darunter ist Uanoslot du 1,a.e« (1488). Auch wälsche Bücher und Schriftsteller vom siebzehnten Jahrhundert sind zahlreich vertreten, ferner einzelne Geschichtsperioden, die für Wales ein besonderes Interesse haben, sowie Bücher über die keltische Sprache und zwar nicht nur über den wälschen, sondern auch über den gälischen, irischen, cor- nischen und bretonischen Zweig. Auch andere wertvolle Samm lungen wälscher Literatur werden in kurzem der Nationalbibliothek überwiesen werden. Der Vorstand hat dafür ein geeignetes Ge bäude gemietet und vorläufig mit Regalen zur Aufnahme von 8^000 Bänden ausstatten lassen; auch sind die Handschriften und besonderen Kostbarkeiten gegen Feuer und sonstige Gefahren nach Möglichkeit geschützt. (Nach: »Tde ^.tpeuLsum«.) * Beilage zum Börsenblatt. Nachtragsverzeichnis Juli 1909 zum Offiziellen Adreßbuch des Deutschen Buchhandels 1909. — Der heutigen Nr. 176 des Börsenblatts liegt das »Monat liche Verzeichnis der neuen und geänderten Firmen Juli 1909« (Nachtrag zum Offiziellen Adreßbuch des Deutschen Buchhandels 1909) bei. Personalnachrichten. * Ehrendoktoren. — Anläßlich des Jubiläums der Universität Leipzig haben deren Fakultäten die nachgenannten Leipziger Buchhändler zu Ehrendoktoren ernannt: die juristische Fakultät: Herrn Verlagsbuchhändler Emanuel Neinicke, in Firma Wilhelm Engelmann; die medizinische Fakultät: Herrn Verlagsbuchhändler Georg Hirzel, in Firma S. Hirzel; die philosophische Fakultät: Herrn Verlagsbuchhändler Fritz Baedeker, in Firma Karl Baedeker. Sprechsaal. Lchulbücher-Handcxemplare für Lehrer. <Vgl, Rr, ISS d. Bl.> Die Nr. 159 des Börsenblatts enthält einen interessanten Beitrag über »Schulbücher-Handexemplare für Lehrer« aus der Feder eines Schulmannes. Darin wird gesagt, es sei selbstverständlich, daß dem Lehrer das Handwerkzeug, daß er täglich brauche, geliefert werde. Dabei wird auf die Volksschullehrer hingewiesen. An Volksschulen ist es üblich, den Lehrern aus städtischen Mitteln die Bücher zu liefern, so daß die Lehrer dieser Schulgattuug die Verleger mit Gesuchen um Freiexemplare im allgemeinen verschonen. Der Verfasser des Artikels bemerkt dann: »Warum sollen uns nicht die Auslagen für Schulbücher, die doch im Interesse der Schule gemacht werden, erstattet werden?«, und zwar unter Hinweis auf die Bureaubeamten, an die doch auch das Schreib material usw. geliefert werde. Daß ein solcher Vergleich durchaus unangebracht ist, braucht eigentlich nicht besonders hervorgehoben zu werden, denn derartiges Material geht doch nicht in den Besitz des Benutzers über, außerdem handelt es sich meist um geringe Aufwendungen. Dagegen betont der Verfasser: »Wir müssen die Bücher selber besitzen, denn sehr häufig machen wir uns Notizen in die Bücher«. Also wird eine persönliche Zuwendung »im Interesse des Dienstes« gefordert. Eine derartige Forderung kann jedenfalls nur an die Vor gesetzte Behörde, wie in allen anderen Zweigen der staatlichen und städtischen Verwaltungen, gerichtet werden. Die Behörde mag dann entscheiden, ob Oberlehrern, die nun in ihren Ein künften den Richtern gleichgestellt worden sind und die jetzt statt 6000 an Gehalt 7200 ^ beziehen, zugemutet werden kann, »für neue Schulbücher 10 bis 15 nur im Interesse des Dienstes aufzuwenden«. Für den Verleger ist das eine prinzipielle Frage von großer Bedeutung. Weigert sich die Schulbehörde, den Lehrern an höheren Schulen — nur um diese handelt es sich zunächst — »das Handwerkzeug, das er täglich braucht«, zu liefern, und lehnen die Lehrer die Anschaffung aus eigenen Mitteln ab, so werden andere Beamte bald den gleichen Standpunkt einnehmen. Der Verleger wird schließlich auch von allen übrigen Beamten angegangen werden, ihnen die Bücher, die sie im Interesse des Dienstes ge brauchen, umsonst zu liefern. Das kann ja ein recht erfreulicher Zustand werden. Die früheren gelegentlichen Zuwendungen seitens der Ver leger an Lehrer haben durch deren in den letzten Jahren gesteigerte — oft sehr kategorische — Forderungen bereits einen Umfang angenommen, daß jeder rechnende Verleger sich die Frage vorlegen sollte, ob es in dieser Weise weitergehen kann und ob wir eine solche enorme Sondersteuer als zu Recht bestehend anerkennen sollen. Wer darüber noch im Zweifel ist, möge zu nächst feststellen, welche Summe er infolge der neuen Lehrer besoldungen als nachträgliche Steuer zu zahlen hat. Wenn ferner nur von einem »gelegentlichen Mißbrauch« bei Gesuchen um Freiexemplare gesprochen wird, so ist wohl so ziemlich jeder Schulbuchverleger in der Lage, das Gegenteil zu beweisen; welchen Umfang der schwindelhafte Bücherbettel an genommen hat, ist in Nummer 173 der Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins bereits besprochen worden. Zum Schluß bemerkt der Verfasser noch: »Daß die Sortimenter die geringe Mühe, die die Besorgung der Bücher macht, gratis übernehmen werden, ist anzunehmen, da sie an jedem eingeführten Schulbuch verdienen.« Der Verfasser bekundet damit, daß er keinen Begriff von den hohen Spesen des Sortimenters und dem mäßigen Nutzen an Schulbüchern hat, sonst würde er die Verleger nicht auffordern, die Versendungskosten der Freiexemplare an Lehrer den Sorti mentern aufzubürden. Alle Schulbuchverleger werden um Aussprache gebeten. (Zell a. Ziller.) C. Manz.
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