Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060326
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190603260
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060326
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-03
- Tag1906-03-26
- Monat1906-03
- Jahr1906
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Autor
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3150 Nichtamtlicher Teil. 70, 26 März 1906 der Bibliothek der Technischen Hochschule mit einem Etat von 12000 ^ nur eine Differenz von jährlich 300 ausmacht. Selbst wenn in Leipzig künftig statt der bis herigen 10 Prozent 7 ft, Prozent ebenfalls eingeführt würden, so würde es sich für die Universitätsbibliothek mit einem Etat von 50000 ^ im höchsten Falle nur um 1250 ^ handeln. Es darf hierbei daran erinnert werden, daß auf eine an die Königlich Preußischen Ministerien und die Reichs ämter gerichtete Vorstellung der Königlich Preußische Finanzminister sowie der Minister des Innern unter dem 9. Januar 1906 die ihnen unterstellten Behörden er mächtigt haben, »sich bei der Beschaffung von Büchern re. für ihre Bibliotheken mit einem Rabatt von 7*/,, bezw. 5 Prozent zu begnügen«. Es darf daher wohl nicht daran gezweifelt werden, daß das Königlich Sächsische Gesamtministerium hinter den preußischen Ministerien nicht zurückstehen und die ihm unterstellten Behörden mit ähnlichen Anweisungen versehen wird. Handelt es sich doch trotz der vergleichsweisen Gering fügigkeit der Summen um den Stand des deutschen, österreichischen und schweizerischen Sortiments im Umfang von ca. 8000 Firmen und des ca. 2000 Firmen umfassenden Verlagshandels, um den Stand des Kommissionsbuch handels, dem Leipzig seine einzigartige Stellung in der gesamten gesitteten Welt als Zentrale des deutschen Buch handels verdankt, um die Erhaltung des im Böisenverein der Deutschen Buchhändler zusammengefaßten angesehensten Teils der Gewerbsgenossen, jenem Börsenverein der Deutschen Buchhändler, der seit achtzig Jahren nicht nur für Sachsen, sondern für ganz Deutschland, nicht für Deutschland, Österreich und die Schweiz, sondern für die Autoren der ganzen Welt Segen gestiftet hat durch seinen Kampf gegen den Nachdruck, durch seine Anbahnung des deutschen Ur heberrechts und Verlagsrechts, durch die Hervorrufung der Berner Literarkonoention! Ihn zu schützen haben die Ministerien und die hohen Kammern nicht nur das Recht, sondern die Pflicht! Erman und Horn, vibliograpdle üer HeulsAen Systematisch geordnetes Verzeichnis der bis Ende 1899 gedruckten Bücher und Aufsätze über das deutsche Universttätswesen. Im Aufträge des Preußischen Unterrichts-Ministeriums bearbeitet. Dritter Teil, Register und Nachträge enthaltend, bearbeitet von W. Erman. VI und 313 Seiten. Leipzig und Berlin 1905, Verlag von B. G. Teubner. Broschiert 15 gebd. 18 Die beiden ersten Bände dieses Werkes sind von mir unter dem 31. Dezember 1904 und 9. August 1905 ein gehend im Börsenblatt besprochen worden. Die letztgenannte Rezension dürfte Erman bei Fertigstellung des dritten Teils noch nicht bekannt gewesen sein, da das Vorwort mit dem Datum des 20. Mai 1905 versehen ist. Der Verfasser nennt hier einige Namen und Blätter, denen er sich für Nachträge zu Dank verpflichtet fühlt. Diese Aufzählung macht natürlich auf Vollständigkeit keinen Anspruch. Weiter verteidigt er die chronologische Anordnung der Selbst biographien und anderer Kapitel gegenüber der Forderung zweier Rezensenten nach alphabetischer Reihenfolge; wie mir scheint, sind die von ihm angeführten Gründe durchschlagend. Mit teilweise unnötiger Schärfe wendet sich Erman dann noch gegen die These seines Mitarbeiters Horn, daß eine möglichst vollständige Wiedergabe der Titel wünschens wert sei. Der Band enthält nun Seite 1—3 die Erklärung der Abkürzungen, Seite 4—294 das Register und Seite 295—313 die Berichtigungen und Nachträge zu beiden Teilen. Bei den Abkürzungen sind nur erwähnt die benutzten Bibliotheken und Archive, 97 an Zahl, und die bibliographi schen Quellen, von denen 68 genannt werden. Mit Be dauern ist festzustellen, daß der Autor eine Angabe über die Bedeutung der Sigel, auf deren Erklärungsbedürftigkeit ich in dem ersten Referat hinwies, nicht für nötig gefunden hat. Wie wenig vertraut selbst Fachleute mit diesen Zeichen sind, ergibt sich z B. aus der Tatsache, daß ein Freund von mir, der zwei Jahre im Bibliotheksdienst beschäftigt war, ihren Sinn nicht zu enträtseln vermochte. Auch die Druckfehler, die ich anführte, werden nur zum Teil verbessert. — End lich ist nicht der geringste Rechtfertigungs- oder Erklärungs versuch der buntscheckigen und widerspruchsvollen Numerie rung gemacht worden. Das Register, das auch die Nachträge am Ende selbst einschließt, enthält, wie Erman bemerkt, zugleich Verfasser-, Titel- und Sachregister. Das Verfasser- und Titelregistcr, in aufrechter Schrift gedruckt, dient dazu, die dem Titel nach bekannten Schriften bequem finden zu können. Es ver zeichnet erstens die Namen sämtlicher Autoren, und zwar der selbständig erschienenen Schriften wie auch der Aufsätze in Zeitschriften; zweitens die Titel der anonymen, selbständig erschienenen Schriften (dagegen nicht die der betreffenden Zeitschriften-Aufsätze). Das Sachregister, in Kursivschrift ge druckt, hat die Aufgabe, die schon durch die systematische An ordnung des ganzen Werkes ermöglichte Auffindung der Literatur über ein bestimmtes Gebiet noch mehr zu erleichtern. Die Nachträge umfassen für Teil I etwa 350, für Teil II 70 verschiedene Nummern. Dabei konnte jedenfalls die Mehrzahl der Besprechungen des zweiten Bandes noch nicht benutzt werden. vr. Franz Jünemann. Kleine Mitteilungen. Warenhaussteuer. — Die Zweite Sächsische Kammer hat am 22. März folgenden Antrag der Mehrheit ihrer Gesetzgebungs- Deputation angenommen: 1. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem nächsten Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach welchem a) die Gemeinden verpflichtet werden, Großbetriebe, die im Kleinhandel Lebensmittel, Genußmittel, Bekleidungs- gcgenstände, Heizungs- und Beleuchtungsstoffe und ähn liche für den täglichen Gebrauch bestimmte Waren ver kaufen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Betriebe in der Hand eines einzelnen, einer Aktiengesellschaft, einer Kom manditgesellschaft auf Aktien, einer Genossenschaft oder einer sonstigen Körperschaft sich befinden — mit Aus nahme jedoch solcher Großbetriebe, die lediglich die Ver mittlung des Bezugs von Waren bezwecken, die ihrer Natur nach ausschließlich für den Gewerbebetrieb des Abnehmers bestimmt sind, und mit Ausnahme solcher Genossenschaften oder Vereinigungen, die lediglich die Vermittlung des Vertriebs der eignen Erzeugnisse ihrer Mitglieder im Kleinhandel bezwecken —, sowie die Zweig geschäfte der vorstehend als steuerpflichtig bezeichneten Großbetriebe mit einer Umsatzsteuer zu belegen, b) die untere Grenze des steuerpflichtigen Umsatzes für die einzelnen Gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl ab- gestuft wird, o)der Ertrag der Steuer den Gemeinden überlasten wird mit der Bestimmung, daß sie ihn zur Förderung des Kleinhandels und des Handwerks zu verwenden haben; 2. die zu diesem Antrag eingegangenen Petitionen der König lichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen; 3. die hohe Erste Kammer zum Beitritt zu den vorstehenden Beschlüssen einzuladen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder