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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1906
- Sprache
- Deutsch
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^ 65, 20. März 1906. Nichtamtlicher Teil. 2928 D Verein Dresdner Buchhändler. Im Jahre 1905 gezahlte Gehilfengehälter (teilweise einschließlich Weihnachtsgratifikation) — Auf Grund der von insgesamt 40 Mitgliedern (29 Sortiments- und 11 Verlagshandlungen) schriftlich erteilten Auskünfte.— Alter: 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 Jahre Mark: 1000 1020 1020 1160*1200 1475 1550 *1800 1670 2100 2140 *1860 *2020 *1365 - 1490 2400 1400 2100 1420 1300 1375 1300 *1700 1600 1300 *1850 2000 2000 1880 1800 *2400 *2400 1300 1320 1370 1560 1720 1490 2600 *2600 965 1200 950 1200 1800 *4500 *1200 1540 *1230 1875 2275 *2450 *1220 *1300 *1100 1420 *1100 *1400 in Summa 1000 1020 8225 9220 7225 7410 3250 3400 2970 3950 5860 10845 13450 3165 — 1490 4800 6400 - — — — 2100 Anzahl der Gehilfen 1 1 7 7 6 5 2 2 2 2 3 6 5 2 — 1 2 3 — — — — 1 * im Verlag beschäftigt. Junge Gehilfen im Alter von 18 bis 21 Jahren Alter Anzahl Gehalt 18 Jahre 1 1000 19 „ 1 1020 20 „ 7 8225 2i 7 9220 In Summa: 16 — 19 465 19465 :16 — ca. 1217 pro Jahr. 1217 :12 — ca. iv1'/-^HproMonat. Durchschnittsgehalt: Ältere Gehilfen im Alter von 22 bis 27 Jahren Alter Anzahl Gehalt 22 Jahre 6 7225 23 „ 5 7410 24 ., 2 3250 2b „ 2 3400 26 ,. 2 2970 27 2 3950 In Summa: 19 — 28205 28205:19 ^ ca. 1484 pro Jahr. 1484:12 --- ca. 123 >/z proMonat. Gehilfen im Alter von 28 bis 35 Jahren: ! Alter Anzahl Gehalt 28 Jahre 3 5860 29 „ 6 10845 30 „ 5 13450 31 „ 2 3165 33 „ 1 1490 34 „ 2 4800 35 „ 3 6400 In Summa: 22 — 46010 46010 : 22 — ca. 2091 pro Jahr. 2091:12 ca. 174^ pro Monat Kleine Mitteilungen. * Vom Reichstag. Gesetzentwurf betreffend das Ur heberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. (Vgl. 1905: Nr. 287; 1906: Nr. 22, 24, 38, 46, 47, 57, 63 d. Bl.) — Die Reichstagskommission zur Beratung des Gesetzentwurfs über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie setzte am 16. d. M. ihre Beratungen fort. Z 23 wurde auf Antrag der Abgeordneten Kirsch (Ztr.) und vr. Müller-Meiningen (freis. Vp.) in folgender Fassung angenommen: »Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen auf richterliche Anordnung Bildnisse von den Behörden ohne Einwilligung des Berechtigten, sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.- Danach wurden die grundlegenden tztz 1 und 2 besprochen. Abgeordneter vr. Müller-Meiningen griff in eingehender Dar legung die Fassung der Grundlagen des Gesetzes an. Nach längerer Verhandlung wurde auf Antrag des Abgeordneten Or. Müller-Meiningen der § 2 des Entwurfs in folgender geänderter Fassung einstimmig angenommen: -Die Erzeugnisse des Kunstgewerbes gehören zu den Werken der bildenden Künste. Das Gleiche gilt von Bauwerken, soweit sie künstlerische Zwecke verfolgen. »Als Werke der bildenden Künste gelten auch Entwürfe für Erzeugnisse des Kunstgewerbes sowie für Bauwerke der in Abs. 1 bezeichncten Art.« Jm übrigen wurden die meisten Paragraphen auf Antrag der Abgeordneten Henning (kons.) und vr. Müller-Meiningen (freis. Vp.) in der Form der Regierungsvorlage wiederhergestellt, so daß auch die Scheidung zwischen Photographien, soweit sie künstlerische Zwecke verfolgen, und den übrigen wegfallen. Die Photographien sind demnach in Zukunft 10 Jahre geschützt, statt wie bisher nur 5 Jahre. Am Schluffe der Verhandlungen kam folgende vom Abg. vr. Müller-Meiningen (freis. Vp.) beantragte Resolution zur ein stimmigen Annahme: -Der Reichstag wolle beschließen, den Reichskanzler zu er suchen, bei dem demnächst in Deutschland stattfindenden Kon greß der Berner Konventionsstaaten ein gemeinsames Vorgehen aller der Berner Konvention angehörigen Staaten zur Beseiti gung der Härten der Urheberrechtsgesetzgebung der Vereinigten Staaten von Nordamerika anzuregen«. * Verzeichnis von Mitgliedern des Börsenvereins. — Der heutigen Nr. 65 des Börsenblatts ist ein Verzeichnis der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler nach dem Stande vom 15. März 1906, nach Ländern und Städten geordnet, beigegeben. Das Verzeichnis nennt im ganzen 3275 Mit glieder und ein Ehrenmitglied. * Von Graf Leo N. Tolstois. (Vgl. Nr. 50 d. Bl.) — Unter Bezugnahme auf die Mitteilung von W. Henckel in Nr. 50 d. Bl. empfingen wir folgende Erklärung zur Veröffentlichung: In meiner Eigenschaft als literarischer Vertreter des Grafen Leo Tolstois mache ich bekannt, daß die Verlagsfirma William Heinemann, 20 u. 21, Bedford Street, London Kl., nach besonderer vorheriger Übereinkunft die Vermittlung zwischen mir und Verlegern oder Übersetzern wegen neuerscheinender Schriften Tolstoijs übernommen hat. Ich betone ausdrücklich, daß die Firma William Heinemann, die in dieser Sache mein volles Vertrauen besitzt, die von ihr ver legten Werke Tolstoijs durch mich erhalten hat. Mit der Bitte um gef. Beachtung Hochachtungsvoll Odristoüurob, den 8. März 1906. (Uavts.) V. Tchertkoff. Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin. — In der am 8. d. M. unter dem Vorsitz ihres Sekretärs Herrn Diels abgehaltenen Sitzung der philosophisch-historischen Klasse sprach Herr Kekule von Stradonitz über die Kunst in der Epoche der Antonine. Im einzelnen wurden die Künstlerinschriften mit der Heimatsbezeichnung Aphrodisias, Löwy 364 bis 373 und 549, besprochen und der Kreis der durch die Bildhauer Aristeas und Papias bekannten Kunstart zu erweitern versucht. Es wurde vorgelegt tlorpus insoriptionum llativaruw 385*
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