täglich.^- BiS^früh 9 Uhr° m- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Sigeuthum de« vörsenberein« der Deutschen Buchhändler. ..-V? 242. Leipzig, Mittwoch den 18. October. 1882- Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hi nrlchs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel --- Titelauflage. 4 ---- wird nur baar gegeben.) Bremer, F., Romane u. Erzählungen. Neue Ausg. 39. Lfg. 8. * —. 50 »«»dsclivl „ loloklupft. Kleins 4^. 1882. Oetodsr.^ 12.^ 1/. V. k'isotisr. 8. * 1. — Suttner, B. v., Jnventarium e. Seele. 8. * 6. —; geb. ** 7. — Voß, R., Pater Modestus. Schauspiel. 8. * 1. — Württemberg, das Königr. Eine Beschreibg. v. Land, Volk u. Staat. Hrsg. v. dem kgl. statistisch-topograph. Bureau. 3. u. 4. Lfg. 8. a * 2. — Huenliu's t'alirxlanbueli k. veuisoftlalld, Holland, Oostoireieli u. die LoliveiL. Nr. 7. ^Vinter 1882/83. 8. * 1. — 6rat,solr. 8. ' 6eb. * I. 40 Weiß, F., Sprachstoff f. die Elementarklasse. 2. Hst. s3. Schulj.^ 8. Aufl. 8. * . 20 Arendt, G., die Regeln der Bruchrechnung sgemeine u. Decimal- brüche^. Ausg. 6. Für Gymnasien u. Realschulen. 2. Aufl. 16. Cart. * 1. 20 klbvt, Td., da8 Osdaefttuis u. seine Ltöruoxen. 8. * 1. 50 8. ' ' 40 Nichtamtlicher Theil. Erklärung. In den „Mittheilungen für die Provinzial- und Local-Vereine im Deutschen Buchhandel" veröffentlicht deren Vorstand unterm 1. October das Verzeichniß derjenigen Verlagsfirmen, welche bis zum eben genannten Tage der im Börsenblatt vom 21. Juni mitgetheilten „Erklärung"") durch ihre Unterschrift bedingungslos zugestimmt haben, und schickt demselben folgende Worte voran: „... Die ansehnliche und gewichtige Unterstützung, welche uns durch diese Zustimmungs-Erklärungen geworden ist, versetzt uns in die Lage, mit der Ausführung der Beschlüsse der Delegirten-Ver- sammlung zu Leipzig, O.-M. 1882, nunmehr thatkrästig vorzugehen, und rechnen wir dabei auf die Mitwirkung aller unserem Verbände ungehörigen Vereine, sowie deren Mitglieder. „Als Termin, von welchem ab jene Beschlüsse in Wirksamkeit treten sollen, setzen wir den 15. October ds. Js. fest. Von diesem Tage an werden wir Beschwerden und Anträge, die Schlenderei *) Zur Bequemlichkeit der Leser lassen wir den Wortlaut dieser Erklärung hier nochmals folgen: „Die Unterzeichnete Firma erklärt sich hiermit bereit, gemäß dem von der Delegirten-Bersammlung in der diesjährigen Ostermesse gesatzlen Beschlüsse die Provinzial- und Local- Vereine in ihren Bestrebungen zur Bekämpfung der herrschenden liebelstände durch Ausführung der in Ihrem Circular vom 10. Juni d. Js. in Vorschlag gebrachten Maßregeln zu unterstützen. — Diese Erkärung soll so lange bindend in Kraft bleiben, als sie von mir (uns) nicht durch eine schriftliche Absage an den Verbands-Borstand wider rufen wird." blennundvierzigster Jahrgang. betreffend, gemäß Beschlusses der letzten Delegirten-Bersammlung zur Entscheidung bringen. Bezüglich der formellen Behandlung derselben machen wir auf folgenden Passus der Ausführungs-Be stimmungen aufmerksam: solche können an die Verleger direct appelliren, sie alle haben sich an den Verbands-Vorstand zu wenden. Derselbe wird den Fall untersuchen, den Beschuldigten befragen, ihn im Falle verwarnen und ihm eine Frist zur Abstellung des mit Recht gerügten Verfahrens setzen. Ist dies erfolglos, so setzt der Vorstand ihn auf die den Verlegern, welche sich zu den Maßregeln gegen die Schleudere! ver pflichtet haben, mitzutheilende Liste. „Um jedes einseitige Vorgehen zu verhüten, hat der Vorstand beschlossen, die ihm von einzelnen Verbands-Mitgliedern direct zu gehenden Beschwerden und Anträge vor der Entscheidung dem zu ständigen Provinzial- oder Local-Verein zu eingehender Prüfung und Meinungsäußerung vorzulegen. Den Vorständen der Provinzialvereine ist es anheimgestellt, ob sie die Prüfung selbst vornehmen oder eine eigene Commission dafür ernennen wollen. Unter allen Umständen ist es, unter Wahrung der Gründlichkeit und Verlässigkeit bei der Prüfung, für die Praxis unerläßlich, hierbei denjenigen Weg zu wählen, der eine Verschleppung der Sache ausschließt und möglichst rasche Entscheidung bringt. Indem wir damit den Schwerpunkt in der Untersuchung jedes einzelnen Falles in die Hände der Provinzial- und Local-Vereine lege», was sicherlich auch das sachgemäßste ist, müssen wir natürlich die end- «28