Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1901
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- 1901-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 6431 ganzen deutschen Reiche nach einheitlichem System geordnet werden. Ueber die Zahl der Kammern und die Wahl Einzelner zu Kammermitgliedcrn hat lediglich die Landes regierung (mit Ausnahme der für Reichsgerichtsprozesse zu ständigen Sachverständigen-Kammer) die nötigen Aus führungsverordnungen zu erlassen. Die Landesregierungen dürften sich in diesen Punkten an die bereits bestehenden Interessenvertretungen (Korporationen, Vereine) wenden und geeignete Ratschläge zur Begutachtung und Genehmigung entgegennehmen. Von der Thätigkeit der in deutschen Bundesstaaten auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1870 vereinzelt bisher bestandenen Sachverständigen-Vereine ist verhältnismäßig wenig in die Öffentlichkeit gedrungen. Die Vertretung der verschiedenen Standesinteressen war darin ziemlich dürftig, mitunter auch eine nicht ausreichend nach Berufszweigen abgegrenzte. Man darf von den neuen Sachverständigen-Kammern, die eine reichsgesetz liche Institution sind, wohl etwas Besseres erwarten. Den vom Reiche zu gebenden Bestimmungen über die Verfassung und Geschäftsordnung der Sachverständigen-Kammern wird daher nicht ohne Spannung von allen, die au jener Neuschöpfung interessiert sind, entgegengesehen. Und dies sind ziemlich viele. Wir nennen die Berufszweige der Schriftsteller und Fachschriftsteller, der Verleger, der Theaterleiter, der Musik anstalten und Komponisten, der Journalisten und Redakteure, die Vertreter der graphischen Gewerbe, die Druckereibesitzer, die Buchhändler und Kolportagebuchhändler, die Bühnenwerke- Vertriebsagenluren, die Musikalienhändler und Konzert- agcnturen, die Nachrichten- und Korrespondenzbureaux, die litterarischen, wissenschaftlichen, Buchhändler- und Rechtsschutzvereine, die Spezialisten des Urheber- und Verlags rechtes, die beruflichen Uebersetzer, die Annoncen- und Jnse- ratenbureaux und andere. Auch die bildenden Künstler, Photographen, Architekten und Bildhauer sind an den Sach verständigen-Kammern und deren Entwickelung nicht un interessiert. Mit der Revision des Kunstbildwerk-, Architektur- und des Photographienschutzes steht eine entsprechende Erweite rung der Kompetenz jener Kammern in ziemlich sicherer Aussicht Kleine Mitteilungen. Die Handschrift des Paippalüda-Atharvaved a auf der Tübinger Universitätsbibliothek. — Soeben ist, wie im »Staats-Anzeiger für Württemberg» mitgeteilt wird, ein Werk fertig geworden, das den größten Schatz, den die Tübinger Universitätsbibliothek unter ihren zahlreichen und wertvollen orientalischen Handschriften besitzt, in einer technisch vollendeten Nachbildung der Wissenschaft zugänglich macht. Es ist eine etwa vierhundert Jahre alte, auf Birkenrinde geschriebene Handschrift des PaippalLda-Atharvaveda. Unter den verschiedenen Samm lungen gleicher Art war der PaippalLda-Atharvaveda das heilige Buch der Brahmanen in Kaschmir, das sich deshalb unter ihnen mehr als in anderen Teilen Indiens in ursprünglicher, von einer eigenen religiösen Schule, der Paippaläda-Schule, mit besonderer Pietät gepflegter Form erhalten hat. Das einzige Exemplar dieser in Kaschmir erhaltenen älteren Recension des heiligen Buches ist von dem verstorbenen Oberbibliothekar der Tübinger Universitätsbibliothek, Professor vr. Rudolf v. Roth, mit einem reichen, kostbaren Schatz anderer indischer Handschriften als Ver mächtnis der Universitätsbibliothek (unterlassen worden. Bei der selbst für den Fachmann schwer lesbaren Kaschmirer Schrift, in der die Handschrift geschrieben ist, und bei den zahlreichen dunkeln Stellen, die sich im Texte finden, konnte von einer bloßen Buch ausgabe nicht die Rede sein. Der Forschung war nur mit einer getreuen photographischen Nachbildung wirklich gedient. So haben sich auf Anregung des Professors vr. M. Bloomfield an der Johns- Hopkins-Universität in Baltimore, des ersten lebenden Kenners des Atharva-Veda, die beiden Universitäten Baltimore und Tü bingen vor zwei Jahren verbunden, um durch ihre beiden Ver treter der indischen Philologie, Professor Bloomfield und Professor vr. R. Garbe, eine würdige Ausgabe dieser kostbarsten Handschrift der Tübinger Universitätsbibliothek zu veranstalten. und dem Dichter vr. Hanns Heinz Ewers ist nach der -National-Zeitung- ein heißer Kampf entstanden. Herr Baron von Wolzogen hatte eine Erklärung erlassen, nach der Herr vr. Ewers unberechtigterweise die Vorträge und Plakate des -Bunten Theaters» benutze, worauf dieser erwiderte, der Be gründer des Ueberbrettls habe ihm mündlich und schriftlich die Benutzung des Materials gestattet. Um diese Angaben des Herrn vr. Hanns Heinz Ewers inS rechte Licht zu setzen, teilte darauf Herr von Wolzogen mit, daß er allein von den Einnahmen des unter seiner persönlichen Führung stehenden Unternehmens -Buntes Theater» über 23 000 d. h. 12 Prozent der Bruttoeinnahme, an die Dichter und Komponisten verteilt habe. Wenn von einigen fremden Unternehmungen, denen die Aufführung des Wolzogcnschen Repertoires gestattet worden sei, noch keine Tantiemen an die Autoren gezahlt worden seien, so liege das einfach daran, daß die betreffenden Direktionen noch nicht ab gerechnet hätten. — Zu diesem Streit bringen die Tageszeitungen unter dem 14. August aus Straßburg i/E. folgende Meldung: Der bekannte Streitfall zwischen dem Freiherr» Ernst v. Wolzogen und vr. Hanns Heinz Ewers, der zur Zeit hier Gastspiele giebt, ist durch Gerichtsbeschluß dahin endgültig entschieden worden, daß sämtliche Nummern des v. Wolzogenschen Repertoires durch vr. Ewers bei einer Geldstrafe von 1000 nicht mehr aufgeführt werden dürfen. Etat der deutschen Reichspost. — Der Ueberschuß der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltunq für das Rechnungsjahr 1900 weist gegen den Etatsansatz ein Minder von 25 434 000 auf. Dieser Minderüberschuß ist, nach der postoffiziösen Verkehrs zeitung, hauptsächlich verursacht durch die erst nach der Fest stellung des Etats beschlossenen Umformungen des Betriebes und Verbilligung der Gebührensätze. Während trotz erheblich stärkeren Verkehrs die Einnahmen um 1333 000 ^ höher waren als der Voranschlag, stellten sich die Mehrausgaben auf insgesamt 26767000 An besonderen Mehraufwendungen lind zu nennen: 7400000 Entschädigungen an die Inhaber und Bediensteten der früheren Privatbrief-Beförderungsanstalten, 6000000 ^ für Her stellung neuer und Vermehrung bestehender Fernsprecheinrichtungen, 1100000 ^ für Mehrbeschaffung von Apparaten, Batterien und für größere Bauthätigkeit im Fernsprechwesen, 3256000 ^ für größeren Personalbedarf infolge Eingehens der Privatanstaltcn, 1800000 für Amtsbedürfniffe u.s. w., 3400000 ^ für Wiederherstellung der durch Schneefall namentlich in Rheinland und Westfalen in großem Umfange beschädigten Telegraphen- und Fernsprechleitungen u. s. w. (Leipz. Ztg.) Verhaftung eines Schwindlers. — Der Jnseratcn- Sammler Schulz, vor dem im Börsenblatt von den geschädigten Firmen Dräseke-Freienwalde und Langewiesche-Eberswalde ge warnt worden war (vergl. B.-Bl. Nr. 182, ferner auch Nr. 187), ist auf Veranlassung der Weber'schen Buchhandlung (G. Moll) in Star- gard in Pommern, wie uns diese mitteilt, am 10. August ver haftet und dem Amtsgericht in Stargard übergeben worden, wo er nun seiner Bestrafung entgegensieht. Einstweilen ist also seinen unredlichen Handlungen ein Riegel vorgeschoben. Etwa von dem pp. Schulz geschädigte Firmen dürften gut thun, entsprechende Mit teilungen an das Amtsgericht in Stargard i/Pom. gelangen zu lassen, um eine exemplarische Bestrafung desselben herbeizuführen. Deutscher Sprachunterricht auf Samoa. — Der kaiser liche Gouverneur Sols in Apia hat ein Rundschreiben an die Mis sionen des Schutzgebietes erlassen, wonach vom 1. Juli d. I. ab die Unterrichtssprache in den Schulen für die Eingeborenen die samoanische ist, und daß im übrigen außer der deutschen eine andere europäische Sprache in den Lehrplan dieser Schulen nicht ausgenommen werden darf. Dieser Schritt des kaiserlichen Gou verneurs von Samoa kann nur mit Freuden begrüßt werden und verspricht guten Erfolg für die weitere allmähliche Verdeutschung der jungen Kolonie. Wie verlautet, haben sämtliche Missionen bereits Schritte gethan, der neuen Anordnung Folge zu leisten und ohne Groll das Bestreben des Gouvernements als natürlich erkannt, in einer deutschen Kolonie auch der deutschen Sprache die ihr gebührende Stellung zu geben. Der katholischen und den beiden protestantischen Missionen werden große Unbequemlichkeiten für die Umänderung des Lehrplanes kaum erwachsen, da sie be reits früher das Samoanische als Lehrsprache hatten und Fran zösisch bczw. Englisch nur spärlich unterrichtet wurde. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Vorrsiobnis tzlsinsr vartitur-^uegabsn. vazms'8 lrlsins Xawwsr- wusL-?artitur-L.usgs,bs. — ö: Xulsnburg's lrloins Orolrsstsr- kartitnr-^usxjabs. — 6: Xlsins kartitnr-^usgabsn in slsgantsn Xinbänäsn. Ursg. von Xrnst Xulsndurg in Vsipkig. XI. 8". LIV u. 6 8. Tantieme für öffentlich vorgctragene Gedichte. — Zwischen Ernst von Wolzogen, dem Schöpfer des-Ueberbrettl», 843'
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