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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020122
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190201223
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrcspreis für Mitglieder des VvrsenvereinS ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 .4. — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: dis dreigespaltene Petitzeile odet deren Raum 20 Pfg., nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Pfg.; Mitglieder dcS Dörsen- vereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlnngsgehilfcn für Stelle gesuche Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 17. Leipzig, Mittwoch den 22. Januar. 1902. Amtlich Deutsche Berlegerkammer. Erklärung. Aus Anlaß der in letzter Zeit wiederholt stattgehabten Verkäufe von Sortimentsbuchhaudlungen »ohne Aktiva und Passiva« sieht sich die deutsche Verlegerkammer genötigt, vor solchen Ankäufen dringend zu warnen, es sei denn, daß der Käufer vor Erlegung des Kaufpreises sich vergewissert, daß der Vorbesitzer sämtliche Verpflichtungen der Firma pünktlich erfüllt hat. Es wird ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß ohne eine solche vorherige Tilgung der Schulden des Geschäfts dem neuen Besitzer eine Konto - Eröffnung seitens der Verleger nicht in Aussicht gestellt werden kann. Die deutsche Verlegerkammer. Bielefeld. Bonz. de Gruyter. Or. Giesecke. Mohrmann. Ferd. Springer. vr. Trübner. Reisland. Allgemeiner Deutscher Suchhandlnugs-Gehilfen-Verband. Bekanntmachung. Im Interesse unserer Mitglieder und deren einstigen Hinterbliebenen halten wir es für unsere Pflicht, wiederholt darauf hinzuweisen, daß die Meldungen für die Witwen- und Waiseukasse unbedingt zur Sicherung des Pensions rechtes erforderlich sind. Wir lassen hier einen kurzen Auszug aus den Soudersatzungen für unsere Witwen- und Waisen kasse folgen, deren genaue Beachtung wir dringend empfehlen: Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Verheiratung spätestens drei Monate nach erfolgter Eheschließung unter Einsendung der Heiratsurkunde dem Vorstande anzuzeigen; ebenso ist jede Veränderung im Familien stände spätestens vier Wochen nach Eintritt derselben dem Vorstande mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Meldefrist ist für jeden ange fangenen Monat Verspätung 1^/6 Strafe zu entrichten, welches Strafgeld zugleich mit den Verbandsbeiträgen erhoben wird. Wird durch die verspätete Anzeige jedoch die Meldung über die Verheiratung über ein halbes Jahr verzögert, oder die Heirats urkunde nicht innerhalb dieser Frist beigebracht, so kann das säumige Mitglied und dessen Ehe frau aller Ansprüche auf spätere Pension der letzteren verlustig erklärt werden. (Vergl. Z 5.) Die Inanspruchnahme der Rechte muß innerhalb eines halben Jahres nach dem Tode des Mitgliedes durch Meldung beim Vorstande erfolgen; geschieht die Meldung später, so erlischt dadurch das Recht auf Pensionsbezug bis zum Tage des Eingangs der Meldung beim Vorstand. (Vergl. Z 9.) Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. Kg. Jahrgang. er Teil. Anspruch auf Pensionen haben nur diejenigen Witwen und Waisen, deren Mann, bezw. Vater, der Witwen- und Waisenkasse mindestens 10 Jahre ununter brochen als Mitglied angehört hat. Witwen und Waisen aus Ehen, die erst nach Vollendung des 50. Lebens jahres des Mitgliedes geschlossen wurden, oder bei denen der Gatte mehr als 25 Jahre älter ist als die Gattin, haben keinen Anspruch auf Pensionen. (Vergl. Z II.) Unrichtige Allgaben von seiten eines Mitgliedes, sowie Unrichtigkeiten der von ihm eingereichten Zeugnisse, wodurch das wahre Verhältnis zum Nachteil der Witweu- und Waisenkasse verheimlicht oder entstellt wird, haben in der Regel Ausschließung aus der Kasse und Verlust der eingezahlten Beiträge zur Folge. Nur bei unabsicht lich oder unwissentlich geschehenem Gebrauch unrichtiger Zeugnisse wird die Sache so geregelt werden, wie sie bei richtigem Inhalt der Zeugnisse sich gestellt haben würde. (Vergl. 8 15.) Leipzig, den 20. Januar 1902. Der Vorstand. Erschienene Venigkeiten -es deutschen Snchhandels. (Mitgctcilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) " vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. f- vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit n. vorgezeichneten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit v.v. und n.u.u. bezeichneten auch im Jnlandc. Preise in Mark und Pfennigen. G. D. Baedeker Verlag in Essen. Lsrgrsvisrs, äis veusn, ckss Obsrbsrgamtsbsr. Dortmund uaoll äsr k'sststslluug vom 6. XII. 1901, gültig ssit 1. I. 1902. (31 8.) 8°. v. —. 20 Wilhelm Baensch in Dresden. Kalender f. den sächsischen Staatsbeamten 1902. HrSg. v. CH. Klötzer, H. Wolf, H. Puff rc. (II, 170 S. m. 1 Abbildg. u. 5 Bildnissen.) 8". n. —. 75 Robert Baum Verlag, Sep.-Cto., in Leipzig. Coucheron-Anmot, W.: Li Hung - changs Vaterland. (Aus dem Norweg. v. K. Robolsky.) 4. Abtlg. (Schluß.) In China'« Hauptstadt. — Von Peking bis zur „Großen Mauer" und den „Kaiserkanal" hinab bis Tientsin. — Shanghai? (S. 135—192.) gr. 8°. v. 1. — Uranz Denticke in Wien. Hartl, H.: Aufgaben aus der Arithmetik u. Algebra. 2. Aufl. Resultate. (III, 96 S.) gr. 8". u. 1. 50 H. R. Dohrn, Verlag in Dresden. Bull, John, beim Erziehen. Eine Sammlg. Briefe v. Anhängern u. Gegnern der körperl. Züchtigg. u. der Korsettdisciplin. Aus der -8oeist^» übers, v. E. Neumann. Neue Folge. 2.-4. Bd. gr. 8°. u. 11. — s. <178 S.) ll. 4.—. — z. (1S6 S.i v. 1.—. — 4. <80 S.) v. s.— 88
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