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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1903
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- Deutsch
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9838 Nichtamtlicher Teil. ^ 276, 28. November 1903. Gocthe-Schiller-Denkmal in Amerika. — Unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten P. V. Deuster hat am 10. d. M. (Schillers Geburtstag) in Milwaukee eine Versammlung einfluß reicher deutscher Herren und Damen getagt und einen Ausschuß ernannt, der sich um die Errichtung eines Denkmals Goethes und Schillers in Milwaukee bemühen soll. Der Plan ist von den dortigen Deutschen mit Begeisterung ausgenommen worden. An seiner Verwirklichung wird nicht gezweifelt werden dürfen. Zum Gedächtnis Joseph Kürschners. — Dem bekannten Schriftsteller Geheimen Hofrat Professor Joseph Kürschner, der im Vorjahre jäh aus dem Leben gerissen wurde, ist auf dem Friedhof zu Eisenach ein Denkmal errichtet worden. Die Ent hüllungsfeier soll am Sonntag den 29. d. M. vor sich gehen. Preisgekrönte Dichtungen. — Der Verwaltungsrat der Augsburger Schiller st iftung hat den Schillerpreis für 1903 dem Schriftsteller Or. Wilhelm Ruland in Leipzig für seine Gedichtsammlung »Friedhofrosen- zucrkannt. Konkurs. — In der heutigen Nummer des Börsenblatts befindet sich auf Seite 9839 eine Konkursanzeigc des Königlichen Amtsgerichts Dresden über das Vermögen des Or. weä. Alexander Georg Heinrich von Villers in Dresden. Wir bemerken dazu, daß der Gcmeinschuldner Herr Or. weä. Alexander Georg Heinrich von Villers Inhaber der Firma Homocopathischer Verlag, Or. Alexander Villers, in Dresden ist. Red. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Illustrierter Verlags-Katalog von I. H. W. Dietz Nachf. G. m. b. H. in Stuttgart. Ausgegeben im Oktober 1903. 8°. 116 S. mit Probe-Illustrationen. Xurops. Outs-Iogus äs Livres anoisns st woäsrvss: Xistoirs, OdoAraxbis, VozwZss, Lsaux-Xrts Xistoirs Naturells, Xolü-Lors. kslatiks aux Xutions suivuntss: XllswaKvs, Xutriods-Xov^ris, XspuAvs, Xtuts äss Lalüuus, Xrsvs, Itulis, Ilss-Lrltanviguss, Xa^s-Xas, Xoloxns, XortuAsI, Xussis, 8usäe st XorvsAS, 8aisss, Xurguis. OutulvAus Xo. 242 (dors ssris) äs 1a Librairis Oorbon Xsrs Luoien Oorbon tilg, 8noossssur, 6, Xus äs 8sins ä Xaris. 8". 67 p. 1153 nrs. Praktischer Führer durch die Geschenk-Literatur oder Verzeichnis besonders empfehlenswerter Werke aus allen Gebieten. Pader born 1903, I. Esser Verlag. 8". XXXII, 88 S. mit Jllu- strationsproben in buntem Umschlag. Nisosllansa äi duoni libri rari s ouriosi s raoeolta äi libri äi wsäioina woäsrna appartsnuta a un äistinto msäieo bsrAUwasoo. VerstsiAerunAS-XataloA von L a r t b o I o w s o Xawba in Nailanä. Lex.-8". 22 8. 354 Xrn. VerstsiAsrung- in NaUunä vom 3.—5. Osxswbsr 1903. Xarl XsorZs 8oblaAwort-Xutg,1oA. Vsrrsiobnis äsr iw äeutsoben Luobbs-näsl srsobisnsnsn Lüobsr unä Lanäburten in saobliobsr XnoränunA. IV. Lanä: 1898—1802. Verlag von Osbrüäer äünsobs in Xannovsr. 28. LkZ. Lsx.-8". 8. 865—896. Xa- teobstiü bis Xirobsn vermögen. Xkau, liarl X r., Iler Lnobbünälsr. Xins Xno^ülopüäis äes bnobbünälsrisobsn IVisssns. Usipxig, Verlag von Karl Xr. klau. Lisksrung 3—5. 8". 8. 65—160. IVsibnaobtsüatalog 1903 von kbilipp Lsolaw jun., Vsrlags- buebbanälung in Usipxig. 8obwal-8". 48 8. mit Illustrations- probsn. klebst beillegenäsm Vsrlangxsttsl. Inbalt: Oolctors Lssoberung. Xins IVeibnaobtsgSsobiobts von 2os v. keuss, samt sinsr Zusammenstellung gsäisgsner, eigen artiger unä äusssrst preiswerter Xsstgssobsnüs kur >Vsib- naobtsn 1903. Xiterarisobs kleuigüsitsn. Xino Uunäsobau kür Lüobsrkrsunäs über wiebtigsrs klsusrsobsinungen äss äsutsobsn Lüoberwarbtss nebst Xaebriobten unä Obaraüteristiüsn über sins Xuswabl gutsi nsuer unä ältsrsr Lüebsr. Nit kaum xur Xinstewpelung äsr 8orti- wsnts-Xirwa. läbrlieb 4 Xnwwsrn. Leipzig, X. X. Xosblsr Larsortiwsnt. 1903, Xr. 4. bl. 4". 32 8. mit Illustrations- probsn. Inbalt: IVsrlrs von Xäolk Lartsls. Nit korträt. — 2wanxig äabrs Xitsratursntwiebslung. Liläsr unä llstraobtuvgsn von Xäolk Lartsls. III. Xsrwann 8uäsrwann unä äis Noäerns. — I. Ileus Lüobsr. — II. Voranxsigsn unä Obarabtsristibsn übsr guts nsus unä alters Lüobsr (Lslbst-Xnxeigsn äsr Vsrlsgsr). — Inserats. Xins rsiobbaltigs 8awwlung von Xartsn, klänsn unä 8tääts- ansiebtsn äsr alten unä nsusn IVslt aus äsr 2sit von 1550 bis xur ästxtesit. Xnbang: Lanäsr- u. Völbsrbunäs. 8awwlung äss Xartograxbsn Lr. Lruno Uassenstsin in Olotba. Lagsr- batalog Xr. 49 von Xsräinanä 8oböningb in Osnabrüob. 1903. 8°. 114 8. 2529 klrn. Weitere Zeitungsstimmen zu: Bücher, »Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft-, (Letzte Aufzeichnung in Nr. 273 d. Bl.) Wiener Abendpost vom 10. November 1903. Ausführlicher Artikel: Mißstände im deutschen Buchhandel und das Interesse des Lesepublikums. Von Professor Or. Otto von Zwiedineck (Karlsruhe). (Leider in einem dem Buchhandel abträglichen Sinne.) Unberechtigte Nachbildung einer Photographie. — Vor der Strafkammer zu Essen/Ruhr stand am 25. November eine Verhandlung an wegen unberechtigter Nachbildung eines photo graphischen Bildnisses des frühern Weihbischofs und jetzigen Erz bischofs von Köln, Kardinals Lr. Fischer. Angeklagt waren: 1. der Kaufmann Günther Kralick, 2. der Photograph Klemens Müller und 3. der Kaufmann Karl Peterson, sämtlich aus Essen. Dem Angeklagten Kralick war zur Last gelegt, 1. vorsätzlich, zum mindesten fahrlässig, in der Absicht der Verbreitung, den Angeklagten Müller veranlaßt zu haben, ohne Berechtigung ein durch Photographie hergestelltes Werk auf mechanischem Wege nachzubilden, 2. außerdem vorsätzlich Exemplare eines Werkes, welche den Vorschriften des Gesetzes vom 10. Januar 1876 zuwider angefertigt worden sind, gewerbsmäßig seilgehalten und verbreitet zu haben. Der Angeklagte Müller war beschuldigt, ohne Berechtigung ein durch Photographie hergestelltes Bild auf mechanischem Wege nachgebildet zu haben, und endlich soll Peterson ein derartiges Bild gewerbsmäßig feilgehalten haben. Im Jahre 1900 hat Or. Fischer, als er noch Weihbischof war, sich bei dem Photographen Peter Schneider in Essen photo graphieren lassen. Schneider bat ihn, er möge ihm für dieses Bild das alleinige Vervielfältigungsrccht übertragen, welchem Wunsche der Weihbischof im Beisein des Herrn Pfarrers Reyners auch entsprach. Der Angeklagte Kralick erhielt gelegentlich ein Bild des Erzbischofs von einem Reisenden und übergab dieses dem Angeklagten Müller mit dem Austrage, von diesem andre Bilder herzustellcn. Müller hat nach dem ihm übergebenen Bilde in der Weise andre Bilder hergestellt, daß er den Kopf des Or. Fischer auf Bilder des verstorbenen Erzbischofs Or. Simar aufklebte und dieses Produkt abermals photographierte. Der Angeklagte Kralick behauptet, daß das dem Müller überge bene Bild nicht auf einem Karton aufgezogen gewesen sei und auch nicht einen Vermerk des Kalenderjahres, in dem die recht mäßige Abbildung zuerst erschienen ist, enthalten habe, ebenso wenig habe auf dem Bilde die Firma oder der Name des Verfertigers der Originalaufnahme gestanden. Kralick will angenommen haben, daß es sich um ein älteres Bild ge handelt habe. Der Verteidiger des Kralick bestritt, daß dem Photographen Peter Schneider das alleinige Verviel fältigungsrecht dieses Bildes übertragen worden sei, und be antragte in einem bereits früher in dieser Sache angestandenen Verhandlungstermin, den Erzbischof als Zeugen hierüber zu ver nehmen. Der Verteidiger zog jedoch seinen Antrag zurück, nachdem festgestellt worden war, daß Herr Pfarrer Reyners über dasselbe Thema Auskunft geben konnte. In der erneuten Verhandlung bestätigte der Pfarrer, daß dem Photographen Schneider in seinem Beisein von Or. Fischer das alleinige Vervielfältigungsrecht übertragen worden sei. Der Verteidiger stellte dann neuerdings einen Beweisantrag dahin gehend , den Erzbischof und den Hofphotographen Tanger aus Köln darüber als Zeugen zu laden, daß auch dem Tanger das Vervielfältigungsrecht übertragen worden sei. Das Ge richt lehnte diesen Antrag ab, weil die Bilder, die Tanger verfertigt hat, erst aus dem Jahre 1903 stammen, und mit den in Rede stehenden Bildern nichts zu tun haben. Ebenso wurde ein Antrag der Verteidigung abgelehnt, der dahin ging, einen Zeugen in Amerika zu laden, der dem Kralick das Bild verkauft habe und bekunden könne, daß diesem Bilde alle Merkmale des Eigentumschutzes fehlten. Der Staatsanwalt hielt Kralick und Müller der ihnen zur Last gelegten Vergehen für überführt und beantragte gegen Kralick eine Geldstrafe von 100 ^ und gegen Müller eine solche von 50 für Peterson, der nur ein Bild in seinem Ladengeschäft als Muster ausgestellt hatte, beantragte er Freisprechung. Das Gericht erkannte aus Freisprechung bezüglich der An geklagten Peterson und Müller, verurteilte dagegen Kralick zu einer Geldstrafe von 200 im Unvermögenssalle für je 10 ^ zu einem Tag Gefängnis. Die zur Herstellung der Bilder benutzten Platten sind unbrauchbar zu machen.
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