/erd. Viimmlrrs Verlagsbuchhandlung in Berlin 8.1V. 12. Nur einmal hier angezeigt! O LrüAel L Solan, VorlÄKsbucliliÄncilunA, ^nsl)3.cla. (Z)iS055?i Ansbach, den 12. November 1896. In den nächsten Tagen gelangen zur Ausgabe: (2)150490) In einigen Tagen erscheint: UM Wichen Bedingungen ist eine Mirjam Armenpflege abhängig? Vortrag gehalten von Margaret Sewell zu Bristol vor einer Versammlung von Armen pflegerinnen. Autorisierte Uebersetzung von Ieannette Schwerin. 16 Seiten Oktav. Die bayerischen Wassergesetze. Mit Lrgäiiriillasgesetze», vollmlzserlasskn, Motiven, oberstrichterticheu Lrlmnit- nisseil und Erläuterungen herausgegebcn von Hermann Neils), k. Bezirksamtmann. Jivcite vermehrte Auflage. X und 500 Seiten 8°. Gebunden Preis 5 40 AM- Die bereits bei ihrem erstmaligen Erscheinen von den bayer. Berwaltungs- und Justizbeamten, Magistraten, Gemeindevermaltungen, Rechtsanwälten und Staatskonkurskandidaten freudig begrüßte Handausgabe der Wassergesetze (Wasscr- benützungsgesetz, Be- und Entwässerungsgesetz, Uferschutzgesetz) liegt nun in zweiter, wesentlich vermehrter Auflage vor. In besonderem Maße wurde die Rechtsprechung lauf administrativer wie civilistischer Seite) bis zum Stande vom 1. Oktober 1896 be rücksichtigt, nicht minder die Litteratur in speziellen Nachweisen; auch ist die nicht immer glatte Frage der Zuständigkeit ausführlicher behandelt worden. Wir bitten, diesen in hervorragender Weise brauchbaren Kommentar allen oben aufgeführten Interessenten zugängig zu machen. 20 ordinär, 15 -Z netto, 12 bar. IrekeLempkare 7/6! Wir bitten zu verlangen. Berlin. Ferd. Diimmlers Verlagsbuchhandlung. 1504631 Aracktauer's A. Reger's Hand ansgabt des Reichsgesetzes über die Mrki»il»W des PersMilsliNldts »Iid die lUlhIichW vom 6. Februar 1875. Mit Erläuterungen und den einschlägigen Vollzugsvorschriften bearbeitet von vr. ^'iir. Karl Dames. ImmMllliig IM gelangt am IN. November zur Ausgabe. Leipzig. H. Gracklauer. (2)150547) Vsrlktß von ^Ihtzl't LovIllA in ksUbtM. Lulls clissss Nouats lcowwt rue Vsr- ssnäuvg: KokiiiL'8 XlilLdlieli. Osriömdsr 1896—fluiiuur 1897. 50 orä., 30 H bar. össtsllcwgsu bitte stob bis 3uw 26. Xo- vsiubsr au wieb oäsr msius bsicauutsu aws- lisksrongslagsr gslavggn ru lassen. VIdvit LovniF. m lliveite ergänzte und vermehrte Auflage. > IV und 300 Seiten 8°. Gebunden 3 ^ 50 <H. Die hier vorliegende, einem Bedürfnis der Praxis entsprungene, in zweiter Aus lage von Herrn Nr. zur. Karl Dames bearbeitete Reger'sche Handausgabe wird den beteiligten Kreisen gleichfalls sehr willkommen sein, um so mehr, als seit deren erst maligem Erscheinen (1882) in Litteratur und Rechtsprechung ein bedeutender Stoff sich angesammelt hat, der hier in bekannter prägnanter und erschöpfender Weise behandelt und übersichtlich gruppiert ist. Die mit der Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches sich späterhin ergebenden Aenderungen des Gesetzestextes sind schon jetzt, und zwar der Heber, sichtlichkeit wegen an den betreffenden Stellen in Fußnoten zum Abdruck gebracht. Im Anhang wurde das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung im Ausland ausgenommen und mit sachdienlichen Anmerkungen versehen. SE" Es dürste somit die vorliegende Ausgabe ;. Z. dir einzige fein, welche lrri Vollständigkeit des Stoffes aus dem neuesten Stande der Litteratur und Rechtsprechung stelzt. Verwaltuugs- und Jnstizbeamte, Magistrate, Gemeindeverwaltungen, Rechts- ! anwälte und Staatskonknrskaudidaten werden sich besonders dafür interessieren. A. Neger s Akilstdlllh fiir dWr.Lt>i»tsl>t>MltiWS- >»i>>8tliiti»>»kl»mtk. Bearbeitet von I. Windstoßer, k. Regierungsrat. XVI. Jahrgang pro 1897. —— IV und 300 Seiten 8«. In Leinw. geb. 1 50 os. Das Reger'sche Dienstbuch ist seit 16 Jahren in den beteiligten Kreisen derart be kannt und eingebürgert, daß es weiterer Empfehlung nicht bedarf.